Von Peaches in einem anderem Strang geklaut:
Die Frage die sich damit für mich erhebt und um damit vorzulegen:...die freie Meinungsäußerung sollte da aufhören, wo sie die Würde der Mitmenschen verletzt.
Ist das Rechtsgut, die eigene Meinung frei im Voltairschem Sinne zu äußern höher anzusiedeln als mögliche Restriktionen, als die Meinung anderer (betroffener) zu verletzen? Welche -wenn überhaupt- Rolle soll dabei der Staat in Legislative und Jurisdiktion übernehmen? Darf das ein Staat überhaupt?
In concreto: Darf ich hier einen "Arsch" als "Arsch" noch bezeichnen, oder riskiere ich damit eine Klage. So dem so ist, findet ihr das "gerecht"?
???