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Thema: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von Zimbelstern
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    Standard Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Von Peaches in einem anderem Strang geklaut:

    ...die freie Meinungsäußerung sollte da aufhören, wo sie die Würde der Mitmenschen verletzt.
    Die Frage die sich damit für mich erhebt und um damit vorzulegen:

    Ist das Rechtsgut, die eigene Meinung frei im Voltairschem Sinne zu äußern höher anzusiedeln als mögliche Restriktionen, als die Meinung anderer (betroffener) zu verletzen? Welche -wenn überhaupt- Rolle soll dabei der Staat in Legislative und Jurisdiktion übernehmen? Darf das ein Staat überhaupt?

    In concreto: Darf ich hier einen "Arsch" als "Arsch" noch bezeichnen, oder riskiere ich damit eine Klage. So dem so ist, findet ihr das "gerecht"?

    ???
    sapere aude!

    Die "EU" steht nicht für Europa!
    Die "UN" steht nicht für die Welt!

  2. #2
    Preuße Benutzerbild von Friedrich.
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Meinungsfreiheit darf keine Grenzen haben, sonst wäre es keine Meinungsfreiheit mehr.

    Wer in der DDR der Ansicht war, die SED sei eine wunderbare Partei und Honecker der tollste Staatschef aller Zeiten, hatte - trotz offensichtlicher Vollverblödung - garantiert keine Probleme, seine Meinung frei zu äußern. Es sind immer die Radikalen, die Kritiker des herschenden (Irr-)Glaubens, die man mit Meinungsverboten belegt.
    Deshalb ist Freiheit auch immer die Freiheit der Andersdenkenden.

  3. #3
    Forist Benutzerbild von Black Jack
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Ich glaube, dass du zwar Würde schreibst, aber die Ehre meinst. Die Ehre ist ein Unding, das der geistigen Entwicklungsstufe anhaftet, die man Stammesbewusstsein nennt. Die Ehre repräsentiert ein labiles Selbstwertgefühl, das extrem misstrauisch ist und von dem Urteil von aussen extrem abhängig ist.
    Mit einem „Ehrenvollen“ muss man wie mit einem rohen Ei umgehen, um sein schwächliches Selbstwertgefühl nicht zu verletzen. Ja, ja, die Ehre, diese schwächliche alte Dame ist so leicht aus der Fassung zu bringen, dass es schon ein neutraler Blickkontakt ausreicht, um in ihren Augen eine Beleidigung auszusprechen: Das berühmte „was guckst du, so blöd“ unsrer südländischer Freunde ist das beste Beispiel dafür. Die Ehre ist da sehr schnell verletzt.

    Die Würde hingegen repräsentiert das Selbstwertgefühl eines reifen Menschen. Der reife Mensch weiss um seinen kosmisch verbürgten Wert und lässt sich von Beleidigungen oder abschätzigen Urteilen über ihn nicht so schnell aus der Fassung bringen. Die Würde kann man nur durch überweltigende oder erniedrigende Gewalt verletzen. Aber es gibt wunderbare Menschen, denen auch das nichts anhaben kann.
    Ja also von mir aus kannst du mich Arsch, Arschloch, Arschgesicht, Wichser und was auch immer nennen, wenn es situativ angebracht ist. So lange es bei Verbalen Äusserungen bleibt, halte ich das für zulässig. Und es hindert mich nichts daran sich verbal in Wehr zu setzen. Man muss wohl in einer reifen Gesellschaft einem Menschen gegenüber die Ablehnung emotionsgeladen (verbal) vermitteln dürfen. Das sollten wir alle zulassen und aushalten können.
    Geändert von Black Jack (23.09.2009 um 11:17 Uhr)
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  4. #4
    Legendärer Antiker Vogel Benutzerbild von leuchtender Phönix
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Zitat Zitat von Friedrich. Beitrag anzeigen
    Meinungsfreiheit darf keine Grenzen haben, sonst wäre es keine Meinungsfreiheit mehr.
    Oh doch die gibt es. Meinungsfreiheit deckt keine Lügen, Beleidigungen, Hetze, Aufruf zu Verbrechen, Aufrufe zur beseitigung des Grundgesetzes bzw der Demokratie.... .

  5. #5
    Anarchist Benutzerbild von Aresetyr
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Zitat Zitat von leuchtender Phönix Beitrag anzeigen
    Oh doch die gibt es. Meinungsfreiheit deckt keine Lügen, Beleidigungen, Hetze, Aufruf zu Verbrechen, Aufrufe zur beseitigung des Grundgesetzes bzw der Demokratie.... .
    Es gibt nur 3 Grundgesetze die jeder Mensch hat/haben sollte, eines darunter ist das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Nichts, keine Staatsform, keine moralischen Anschauungen, absolut nichts steht darüber.
    „Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewußt.“
    Johann Wolfgang von Goethe

    „Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen.“
    Peter Alexander Ustinov

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  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Zitat Zitat von leuchtender Phönix Beitrag anzeigen
    Oh doch die gibt es. Meinungsfreiheit deckt keine Lügen, Beleidigungen, Hetze, Aufruf zu Verbrechen, Aufrufe zur beseitigung des Grundgesetzes bzw der Demokratie.... .
    Mir zu schwammig. Damit läßt sich bereits JEDE Meinungsäußerung disqualifizieren.

    1. Demokratie ist nicht das Problem. Der Grundpfeiler ist die (?) res publica. das allgemeine Recht, das zumeist demokratisch legitimiert zustandekommt.
    (Nicht immer, es gab auch Staatsformen die als Rechtsstaat zu bezeichnen waren ohne demokratisch zu sein. Rom z.B. oder das napoleonische Frankreich. Auch Großbritannien ist da ein nicht allzu altes Beispiel.)

    Um Äußerungen gegen die Demokratie zu sanktionieren müßte man erstmal definieren was darunter überhaupt zu verstehen ist.

    2. Es muß erlaubt sein, seine Meinung auch gegen diese beiden Dinge zu äußern.

    3. Lügen ist bei uns nicht strafbar. Außer als Zeuge vor Gericht.
    Ich beziehe das auf üble Nachrede, also unwahre Behauptungen mit dem Ziel jemand zu schaden. Ich bin kein Jurist, aber das Motiv der Schädigung oder beabsichtigten Schädigung ist meines Erachtens die einzig legitime Basis Äußerungen zu reglementieren oder zu sanktionieren.

    4. Das Grundgesetz wird grade beseitigt. Exakt von denen die vorgeblich fest auf dem Boden der deutschen demokratischen Grundordnung stehen.
    Nachdem sie es zuvor 68 (?) mal änderten.
    Und ja, ich äußere mich gegen das GG. Ich halte es für eine schlampige Notverfassung, die zudem in weiten Teilen dem republikanischen Gedanken völlig widerspricht..

  7. #7
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    ist das Meinungsfreiheit:

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  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ist das Meinungsfreiheit:

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    Nach meiner Definition ist das üble Nachrede mit der Absicht die Person zu schädigen.
    Nach geltendem Recht ist die NPD KEINE nationalsozialistische Organisation, sonst wäre sie verboten. Wobei ich bereits das ablehne. Mir sind ein paar Nazis die sich öffentlich dazu bekennen lieber als die ganzen wendehälsigen Ratten die die Nachkriegsjahrzehnte prägten sowie die die gleichen Ratten aus dem roten Restelager der DDR.

  9. #9
    Anarchist Benutzerbild von Aresetyr
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ist das Meinungsfreiheit:

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    Jap... man kann Niemandem dieses Recht abstreiten... pardon, sollte man nicht können. Ergo darf sie aber offen auf der Straße den Hitlergruß benutzen... das nenne ich Meinungsfreiheit... .
    „Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewußt.“
    Johann Wolfgang von Goethe

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  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von CarlCarlsen
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    Standard AW: Die Grenzen der freien Meinungsäußerung...

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    (gekürzt) schlampige Notverfassung, die zudem in weiten Teilen dem republikanischen Gedanken völlig widerspricht..
    Das kann man fast vorbehaltlos unterschreiben. Meinungsfreiheit darf keine Grenzen kennen, da sie sonst ihrem Namen nicht mehr gerecht würde. Jeder Versuch, eine Grenze der Meinungsfreiheit zu ziehen, gerade zum Schutz der Menschenwürde, führt dazu, das sie einer schwammigen Restriktion unterworfen würde, die quasi nach Belieben veränderlich ist. Denn wie bereits gesagt wurde, ist die Schwelle des Erträglichen immer subjektiv. Auf dieser Basis läßt sich keine sinnvolle Einschränkung von Grundrechten vornehmen. Einzig und allein kommt eine solche in Frage, wenn ernstlich zu Straftaten aufgerufen wird, also diese Aufrufe dazu dienen sollen, andere Menschen tatsächlich zu Straftaten zu animieren. Mir ist dazu völlig unverständlich, wie erwachsene Menschen nicht mit der Kränkung diverser Befindlichkeiten fertig werden, ohne daß der Täter bestraft wird. Nach meinem Dafürhalten sollten aus obigen Gründen auch die § 185 ff. StGB abgeschafft werden, so wie in England, wo Beleidigungen höchstens ene Zivilklage nach sich ziehen und das auch nur, wenn geklagt wird. Von sich aus macht die Staatsanwaltschaft ist solchen Fällen nichts.

    Nur eine Frage: Wo widerspricht das GG denn dem republikanischen Gedanken?

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