Wie weit gesunder Menschenverstand und Gerechtigkeitsempfinden noch kompatibel sind mit juristischen Machtwöchtern von Richtern, möge jeder selbst beurteilen:
Ich fange mal an:
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Für Richter nicht grausam
Getötet wegen falschen Worts
Zwei 18 und 21 Jahre alte Männer haben einen Mann zu Tode geprügelt, weil er die Freundin des 21-Jährigen abfällig "Schätzchen" nannte. Das Gericht fand das weder grausam noch niederträchtig - und sprach milde Urteile.
Gegen den 18-Jährigen verhängten die Richter eine Jugendstrafe von sechs Jahren, gegen den 21-Jährigen von acht Jahren.
Die Männer hatten im Oktober 2008 in Alsfeld im Vogelsberg ihr Opfer brutal geschlagen und getreten, nachdem die Zufallsbekanntschaft provozierende Bemerkungen gemacht und zur Freundin des 21-Jährigen "Schätzchen" gesagt hatte. Das Opfer starb am Tatort an seinen schweren Kopfverletzungen.
Opfer flehte vergeblich um Gnade
Die Kammer habe weder das Mordmerkmal Grausamkeit noch das der niederen Beweggründe feststellen können, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Wut des 18-jährigen Haupttäters sei nicht grundlos gewesen, da das Opfer dessen Familie beleidigt habe. Die Männer hätten dem 43-Jährigen keine "übermäßige Qualen und Schmerzen" zugefügt, da dieser rasch ohnmächtig war. "Ein bewusstloser Mensch kann nicht mehr gequält werden."
Das Gericht sah bei dem 21-Jährigen, der aufgrund einer Hirnschädigung vermindert schuldfähig ist, nur ein versuchtes Tötungsdelikt gegeben...
Das Opfer hatte die beiden Angeklagten am Tag der Tat zufällig auf dem Parkplatz eines Supermarktes getroffen. Sie schlugen und traten nach Auffassung des Gerichts auf den wehrlosen Mann auch dann noch ein, als er um Gnade flehte....