Ausweisung von mutmaßlichem Hassprediger
Münster/Minden - Das Verwaltungsgericht in Minden hat am Mittwoch die Klage eines mutmaßlichen Hasspredigers aus Porta Westfalica gegen seine Ausweisung abgewiesen. Die Kammer habe ihr Urteil auf die Tätigkeit des Klägers im Verein Islamisches Zentrum in Münster gestützt, teilte das Gericht mit (Az.: 7 K 2079/07).
Er habe viele Predigten gehalten, dabei zu Gewalttaten aufgerufen und vor allem Juden beschimpft. Die Ausweisung sei auch angesichts der Tatsache gerechtfertigt, dass der islamische Prediger asylberechtigt sei und mit seiner Familie seit 1996 in Deutschland lebe. Offen sei, ob der Ägypter in absehbarer Zeit ausreisen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Parallel läuft ein weiteres Gerichtsverfahren: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Asylanerkennung des Mannes widerrufen. Die Klage dagegen liegt beim Oberverwaltungsgericht in Münster.