Ein aus dem Iran geflohener Mann wollte nach Deutschland, um dort Asyl zu suchen. Nach EU-Recht darf der über Griechenland eingereiste Mann aber nach dorthin abgeschoben werden, um da das Verfahren abzuwarten.
Dagegen mobilisierten Pro Asyl und andere hiesigen Verbände, weil man dort (in Griechenland) als Asylsuchender nicht hinreichend gut behandelt werde.
Jetzt sieht es so aus:
([Links nur für registrierte Nutzer])P. ist in Deutschland und, soweit bekannt, auch in ganz Europa der erste Asylbewerber, dem ein Gericht das Recht auf ein Verfahren im Zielland - Deutschland - zuerkannt hat, obwohl er schon abgeschoben worden war.
Wenn dieser Fall zum Präzedenzfall wird, kann sich Dtl. bald auf einiges (mehr) gefasst machen.