Maisach - Dass er einen Tunesier als „Muselmann“ betitelte, kommt einen Maisacher teuer zu stehen: Er muss 1200 Euro Strafe wegen Beleidigung zahlen.
Der 38-Jährige aus Maisach war sauer, weil der in Neufahrn (Kreis Freising) lebende Tunesier den Preis für einen Gebrauchtwagen drücken wollte. Der Interessent, ein 28-jähriger Ingenieur hatte per E-Mail angefragt, ob er das für 11 000 Euro angebotene Fahrzeug für 8000 Euro haben könne. Der Händler war über dieses Ersuchen so empört, dass er eine hämische Antwort-Mail zurückschickte. Der Interessent müsse sich nur gedulden, der Pkw verliere monatlich an Wert und sei irgendwann für 1000 Euro erhältlich. Wörtlich schrieb der Kfz-Händler mit Blick auf den arabischen Vornahmen des Anfragenden: „Wir warten schon lange auf einen Muselmann für unser Auto.“ Das stieß dem Tunesier sauer auf. Was der Kfz-Händler damit sagen wolle, fragte er in einer Rück-Mail. Als er keine Antwort erhielt, zeigte er den Maisacher an.
Im Beleidigunsprozess vor dem Brucker Amtsgericht gab sich der Autohändler uneinsichtig. „Ich sehe hier keine Schuld.“ Er habe gedacht, der Tunesier wolle sich über ihn lustig machen. Folglich sei der Stil der Antwort-Mail richtig gewesen. Sein Verteidiger meinte, dass „Muselmann“ lediglich ein veralteter Begriff für Moslem sei. Zudem habe selbst der Komiker Heinz Erhard das Wort in einem seiner Lieder verwendet.
Der Tunesier betonte, er habe lediglich über den Preis verhandeln wollen. Er fühle sich durch die BezeichnungMuselmann in seiner Identität als Moslem angegriffen. Er sah zudem eine Verbindung zum Sprachgebrauch der Nazis. Im KZ habe man körperlich und psychisch zugrunde gerichtete Insassen als Muselmänner bezeichnet.