Das Mittelalter hat uns wieder.
Dass das „Horst-Wessel Lied“ in Deutschland verboten wurde nach dem Krieg, wissen wir ja nun alle…
Ab sofort soll aber bereits der Ausspruch in der Öffentlichkeit : “Die Fahne hoch“ in Deutschland strafbar sein.
Man oh man. Wie will denn jetzt die Bundeswehr Paraden abhalten, ohne dieses Kommando?
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KARLSRUHE. Wer die Wortfolge „Die Fahnen hoch“ verwendet, macht sich strafbar. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai hervor.
Die Karlsruher Richter sahen in der Textpassage den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Paragraph 86a StGB) erfüllt und wiesen eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eines NPD-Politikers als unbegründet ab.
Und dieser Spuk 65 Jahre nach dem WK2.
Wo geht das alles noch hin?
Ist das noch normal? Was sagen unsere Spezialisten (haihunter) dazu?
Na dann: "Die Gläser hoch!"
E: