Die gesetzliche Regelung schreibt in Hochschulgesetzen von 13 Ländern vor, dass die Universitäten den Absolventen der Fachhochschulen unter Voraussetzungen die Promotion ermöglichen sollen.
Ausnahme ist Bayern, Bremen und Rheinland-Pfalz, wo die Universitäten den FH-Absolventen den Zugang zu ihren Instituten in der Regel nicht ermöglichen.
Was haltet ihr davon?
Sollten FH-Absolventen mit ihrem Abschluss promovieren dürfen oder noch einen universitären Abschluss nachholen müssen?
Oder sollten eurer Meinung nach gar die FHs selbst Promotionsrecht erhalten ?