Bis zu 50.000 Euro
Bußgelder gegen unerwünschte Telefonwerbung
03. August 2009 Unerwünschte Werbeanrufe können Unternehmen in Zukunft teuer zu stehen kommen. Um die Verbraucher besser vor den sich häufenden lästigen Anrufen zu schützen, kann die Bundesnetzagentur Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen. „Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren“, kündigte Behördenpräsident Matthias Kurth an.
Die neuen Eingriffsmöglichkeiten ergeben sich aus einer Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Angerufene muss ausdrücklich eingewilligt haben, dass er Werbeanrufe erhalten möchte.
Zustimmungserklärungen, die in einem anderen Zusammenhang, etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen, oder nachträglich erteilt wurden, zählen dabei nicht.
Rufnummern dürfen nicht unterdrückt werden
Zusätzlich verbietet es das ebenfalls überarbeitete Telekommunikationsgesetz künftig, die Rufnummer bei Werbeanrufen zu unterdrücken. Nicht wenige Unternehmen versuchten so, ihre Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung der Anrufe zu erschweren. Künftig drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Der Gesetzgeber habe dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt, sagte Kurth. Er forderte die Verbraucher auf, sich an die Netzagentur zu wenden, wenn sie sich von Werbeanrufen belästigt fühlten. Zudem warnte er vor der leichtfertigen Weitergabe der eigenen Telefonnummer.
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Wie kann man eine Unterdrückte Nummer herausfinden?