Frau Zypris sollte erstmal dafür sorgen, das die Nationalität oder die Herkunft nicht mehr strafmildernd berücksichtigt wird, sondern nur noch die Tat und das reine Verhalten des Täters entscheiden.
Frau Zypris sollte erstmal dafür sorgen, das die Nationalität oder die Herkunft nicht mehr strafmildernd berücksichtigt wird, sondern nur noch die Tat und das reine Verhalten des Täters entscheiden.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Wo kämen wir da hin wenn Menschen aus aller Herren Länder, die nicht mal die deutsche Staatsbürgerschaft haben, über kommunale Dinge wie Bauwesen etc. entscheiden.
Wie man als Minister, der einen Amtseid zum Wohl des deutschen Volkes abgelegt hat, auf einen solchen Unsinn kommen kann, ist mir schleierhaft.
Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.
Wahlen ändern nichts - sonst wären sie verboten.
Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer
"In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
Kurt Tucholsky
Nun, in Spanien z.B. habe ich als Deutscher ( wie auch andere " Ausländer " ein kommunales Wahlrecht.
Bedingung dafür ist lediglich, daß man am Wohnort angemeldet ist.
An sich ist dies keine schlechte Sache, so wurde z.B. möglich gemacht, daß eine Meerwasserentsalzungsanlage gebaut wurde, denn nach der spanischen Manana- Menthalität würde die es heute noch nicht geben.
Allerdings muß man beim kommunalen Wahlrecht schon unterscheiden um welche " Menge an Ausländern " es sich handelt, es ist nämlich ein Unterschied ob sich, wie in Spanien, die Deutschen, Engländer, Franzosen und Schweizer für ihre Stadt interessieren oder ob lediglich mehr Wahlvieh eingefangen werden soll, zumal die soziale Hängematte in Spanien für alle gleich nicht sehr hoch hängt.
Insofern finde ich ein kommunales Wahlrecht für Ausländer in Deutschland nicht geeignet.
Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.
Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.
Hat die SPD endlich als zweite Ausländer-Lobby-Partei neben den Grünen geoutet.
Dummerweise erkennt der typische deutsche Wähler nicht, welche Folgen jede Stimme für solche Parteien in Zukunft haben wird.
Man läßt sich lieber von manipulativ aufgemachten Berichten über den angeblich ach so schlimmen Anstieg rechter Straftaten beeinflussen.
Wer Linke und Grüne wählt ist noch dämlicher als jemand der 1933 die Nsdap gewählt hat.
Nazis, Linke, religiöse Fanatiker ... alles der gleiche Mist.
Im Staatsrecht beinhaltet der Staatsbegriff die drei Elemente Staatsgebiet, -volk und -gewalt.Ein Ende der „fragwürdigen Differenzierung“ zwischen Deutschen und Ausländern
Wenn das Staatsvolk de jure nicht mehr vom Nichtstaatsvolk unterschieden wird, dann ist auch der Staatsbegriff als Ganzes obsolet.
Solange das Volk still hält und sich alles von solchen Volksverrätern wie diese Zypries gefallen läßt . Ist alles Jammern wie kämpfen gegen Windmühlen des Don Quiotte.
Deutschland erwache. Revolution jetzt.
Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Arthur Schopenhauer
RF
Deutschland den Deutschen
Ami go home
Wie kommst Du denn darauf? Guck mal, was Tante Zypries dazu sagt:
[Links nur für registrierte Nutzer]Sehr geehrter Herr ,
die Annahme, das Bundesministerium der Justiz hätte eine Weisung erteilt, nach der die Strafverfolgung von Migranten eingeschränkt wird, ist absurd. Eine derartige Weisung wäre klar verfassungswidrig.
Die Gerichte in Deutschland sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es ist mir deshalb schon von Verfassungs wegen verwehrt, auf gerichtliche Verfahren Einfluss zu nehmen. Aus diesem Grund sehe ich auch davon ab, zu den von Ihnen in Bezug genommenen Fällen im Detail Stellung zu nehmen.
Dessen ungeachtet sieht die Strafprozessordnung bei der Verfolgung von Straftaten keine Unterscheidung zwischen Migranten und sonstigen Personen vor, und zwar weder im Sinne einer "härteren" noch im Sinne einer "großzügigeren" Vorgehensweise. Ihre allgemeine Einschätzung, die Polizei erhalte durch Staatsanwaltschaften und Gerichte "kaum Rückendeckung", teile ich genauso wenig wie Ihre Annahme, Gerichte würden generell zögern, Strafen gegen Migranten auszusprechen. Die tägliche Praxis bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten belegt vielmehr das Gegenteil, auch wenn dies - gerade weil es alltägliche und damit wenig spektakuläre Praxis ist - in den Medien weniger Niederschlag findet.
Im Übrigen sollte man nicht alles glauben, was sich auf irgendwelchen Internetseiten findet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
So eine Igittegermane
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