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Thema: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

  1. #1
    Paluten Benutzerbild von Rocko
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    Standard Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Ja, auch bei den geringverdienenden Auszubildenden hält der Staat gewaltig die Hand auf. Kürzlich hatte ich mal eine Gehaltsabrechnung eines Azubis in der Hand und staunte:

    Zahlt ein Unternehmen Sonderleistungen an Auszubildende, so werden diese voll besteuert(z.B. Unterhaltsbeihilfe, Fahrtkostenerstattungen etc.).

    Meines Erachtens ist das eine Frechheit, kann der Staat da nicht mal verzichten?
    Schließlich arbeiten die Azubis immerhin auch 8 Stunden am Tag und bekommen netto weniger(ist ja auch klar, Ausbildung eben). Dasselbe ist es mit der GEZ, die könnte man doch für diese Gruppe ebenfalls streichen. De facto macht es finanziell kaum einen Unterschied, ob einer nun ein Ausbildungsgehalt bekommt(und dafür 40 Stunden in der Woche knüppelt) oder ob sich einer hinsetzt, nichts tut und ALG2 bezieht.

    Das muss mir mal einer erklären!
    Free West Germany - Independence for the West German people!

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von Rocko Beitrag anzeigen
    Ja, auch bei den geringverdienenden Auszubildenden hält der Staat gewaltig die Hand auf. Kürzlich hatte ich mal eine Gehaltsabrechnung eines Azubis in der Hand und staunte:

    Zahlt ein Unternehmen Sonderleistungen an Auszubildende, so werden diese voll besteuert(z.B. Unterhaltsbeihilfe, Fahrtkostenerstattungen etc.).

    Meines Erachtens ist das eine Frechheit, kann der Staat da nicht mal verzichten?
    Schließlich arbeiten die Azubis immerhin auch 8 Stunden am Tag und bekommen netto weniger(ist ja auch klar, Ausbildung eben). Dasselbe ist es mit der GEZ, die könnte man doch für diese Gruppe ebenfalls streichen. De facto macht es finanziell kaum einen Unterschied, ob einer nun ein Ausbildungsgehalt bekommt(und dafür 40 Stunden in der Woche knüppelt) oder ob sich einer hinsetzt, nichts tut und ALG2 bezieht.

    Das muss mir mal einer erklären!
    In diesem Staat läßt sich nichts mehr erklären, wir leben in Irrwahnien!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von Rocko Beitrag anzeigen
    Ja, auch bei den geringverdienenden Auszubildenden hält der Staat gewaltig die Hand auf. Kürzlich hatte ich mal eine Gehaltsabrechnung eines Azubis in der Hand und staunte:

    Zahlt ein Unternehmen Sonderleistungen an Auszubildende, so werden diese voll besteuert(z.B. Unterhaltsbeihilfe, Fahrtkostenerstattungen etc.).
    Werden sie nicht, es kommt auf die Höhe an, z.B. Fahrtkostenzuschüsse können pro Monat und pro Mitarbeiter bezuschußt werden.
    Benzin-Gutscheine oder Jobtickets im Wert von 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind steuer- und sozialabgabenfrei.
    Da kommt es dann auf etwas Rechnerei an, was günstiger ist.

    Ach ja, und dann gibt es auch noch die Möglichkeit auf ein höheres Gehalt zu verzichten, damit die Eltern weiterhin das Kindergeld voll bekommen, weil diese ab einer bestimmten Höhe des Azubilohns wegfällt.
    Wenn sie dies dann ihrem Sprößling geben hat er ein viel besseres Geschäft gemacht.

    Zitat Zitat von Rocko Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens ist das eine Frechheit, kann der Staat da nicht mal verzichten?
    Schließlich arbeiten die Azubis immerhin auch 8 Stunden am Tag und bekommen netto weniger(ist ja auch klar, Ausbildung eben). Dasselbe ist es mit der GEZ, die könnte man doch für diese Gruppe ebenfalls streichen.
    Der Azubi ist nunmal genauso Arbeitnehmer und das Steuerrecht unterscheidet ja nicht nach Status, sondern eben nach Einkommenshöhe.
    Schließlich gibt es ja auch AN die " nur " so viel ( oder wenig ) verdienen wie auch ein Azubi. Sollte der nun nur auf Grund seines Status alles versteuern müssen ?
    Und im Bezug auf die GEZ, es gibt Berufe, wo ein Azubi mehr verdient wie ein ALG2- Empfänger, schon mal daran gedacht ?

    Zitat Zitat von Rocko Beitrag anzeigen
    De facto macht es finanziell kaum einen Unterschied, ob einer nun ein Ausbildungsgehalt bekommt(und dafür 40 Stunden in der Woche knüppelt) oder ob sich einer hinsetzt, nichts tut und ALG2 bezieht.

    Das muss mir mal einer erklären!
    Dafür hat er nach Beendigung seiner Lehrzeit einen erlernten Beruf, welchen er weiter ausbauen kann und die Chancen auf eine Arbeitsstelle, sofern er nun nicht gerade mal so durchgekommen, ist für einen jungen Menschen etwas höher.
    Wenn Du nun von den ungelernten jugendlichen Hartzlern redest, die werden den Rest ihres Lebens mit Hartz leben und so erstrebenswert ist dies ja wohl nicht.
    Geändert von henriof9 (05.05.2009 um 17:19 Uhr)
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


  4. #4
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Bitte um Himmels Willen keine "Azubis" nachliefern.
    Niemanden dazu abrichten, sich sein Erwerbsleben lang zugunsten von Vorteilsnehmern und rel. zu ihnen immer besitzloser zu arbeiten.
    Damit haben 80 % der Privathaushalte 2 % des Privatvermögens.
    Das sollte man niemandem antun.
    Also Nachwuchs unterlassen, weil ihm die Grundrechte per Arbeitsgesetzgebung massiv eingeschränkt wären.
    Man sollte bitte niemanden zum teilleistungsreduziert umverteilungs-marginalisierten, als Kanonenfutter gegen Andere gehetzen Kostenfaktor besagter Vorteilsnehmer heranziehen.
    Das wäre Gift, pure Erniedrigung.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  5. #5
    INFOKRIEGER Benutzerbild von scanners
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von Rocko Beitrag anzeigen

    Das muss mir mal einer erklären!
    Ganz einfach. WQir werden ausgebeutet. Leider merken das die meisten nicht, weil die Medien ja allen die Hucke voll lügen und mittels Meinungsmache dem Arbeiter auch noch ein schlechtes Gewissen verpasst, sobald er über Harz4 Nivou liegt
    www.wahrheitskrieg.de

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  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von scanners Beitrag anzeigen
    Ganz einfach. WQir werden ausgebeutet. Leider merken das die meisten nicht, weil die Medien ja allen die Hucke voll lügen und mittels Meinungsmache dem Arbeiter auch noch ein schlechtes Gewissen verpasst, sobald er über Harz4 Nivou liegt
    Das muss ausgerechnet einer derjenigen sagen die höhere Steuern fordern.

  7. #7
    INFOKRIEGER Benutzerbild von scanners
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Das muss ausgerechnet einer derjenigen sagen die höhere Steuern fordern.
    Ich fordere höhere Steuern für die reichsten 10%. Und zwar richtig saftige, weil die oberen 10% gleichzeitig Zinsgewinnler und die einzigen die vom letzten Aufschwung überhaupt etwas gemerkt haben.

    Und zwar dafür, das der Mittelstand weniger zahlt wie bisher und der einfache Arbeiter gar keine Lohnsteuer bezahlen muss.

    Sag nicht , das das nicht geht. .. Natürlich geht das.
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  8. #8
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von scanners Beitrag anzeigen
    Ich fordere höhere Steuern für die reichsten 10%. Und zwar richtig saftige, weil die oberen 10% gleichzeitig Zinsgewinnler und die einzigen die vom letzten Aufschwung überhaupt etwas gemerkt haben.

    Und zwar dafür, das der Mittelstand weniger zahlt wie bisher und der einfache Arbeiter gar keine Lohnsteuer bezahlen muss.

    Sag nicht , das das nicht geht. .. Natürlich geht das.
    Im Prinzip ja, sagt Radio Eriwan. Aber nur einmal.

  9. #9
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von scanners Beitrag anzeigen
    Ich fordere höhere Steuern für die reichsten 10%. Und zwar richtig saftige, weil die oberen 10% gleichzeitig Zinsgewinnler und die einzigen die vom letzten Aufschwung überhaupt etwas gemerkt haben.

    Und zwar dafür, das der Mittelstand weniger zahlt wie bisher und der einfache Arbeiter gar keine Lohnsteuer bezahlen muss.

    Sag nicht , das das nicht geht. .. Natürlich geht das.
    Die Problematik an der ganzen Sache ist nur,dass du dann bald nur noch den Mittelstand hast,der Dir deine Steuern bezahlt,da die sich die "oberen 10%" (zurecht mMn) ganz schnell vom Acker machen würden...


  10. #10
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    Standard AW: Sonderbesteuerung für Sonderleistungen bei Azubis

    Zitat Zitat von scanners Beitrag anzeigen
    Ich fordere höhere Steuern für die reichsten 10%. Und zwar richtig saftige, weil die oberen 10% gleichzeitig Zinsgewinnler und die einzigen die vom letzten Aufschwung überhaupt etwas gemerkt haben.
    Mehr als 50% geht nicht. Da würde das Bundesverfassungsgericht nicht mitmachen. Merk dir mal, das so gut und wie keiner von Zinsen lebt oder gatr reich davon wird.

    Und zwar dafür, das der Mittelstand weniger zahlt wie bisher und der einfache Arbeiter gar keine Lohnsteuer bezahlen muss.
    Das Problem an der Stelle ist, das es keine scharfen Grenzen gibt. Teilweise zahlen Mittelständler auch sehr hohe Steuern. Wo ist die Grnze zwischen Reich und Mittelstand? Und wo ist die Grenze zwischen einfachem Arbeiter und Mittelständler. Was ist mit Selbstständigen?

    Und wo kommen dann Sozialversicherungsbeiträge her. Die richten sich nach der Höhe der Einkommenssteuer.

    Sag nicht , das das nicht geht. .. Natürlich geht das.
    So wie Du dir das denkst jedenfalls nicht.

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