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Thema: Ich habe mal ein Frage zu Online-Verträgen ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied
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    Fragezeichen Ich habe mal ein Frage zu Online-Verträgen ?

    Ich habe mal ein Frage zu Online-Verträgen ?

    Also folgende Sachlage:

    Meine Tochter (19J) hat in WEB.de einen kostenlosen E-Mail-Account seit über einem Jahr. Nun hat WEB.de ihr einen Premium-Account über den kostenlosen Account angedreht.

    Sie musste sich anmelden und bekam eine lange E-Mail auf der auf der 2. Bildschirmseite erst zu sehen war, dass sich der einmonatige kostenfreie Premium-Account automatisch in einen Vertrag verlängern würde, falls man nicht expliziert kündigen würde.

    Ansonsten kam keine schriftliche Anmeldung, nur die Mail.

    Jetzt kam beim Einloggen eine Meldung "Sie haben nicht gekündigt, daher ist daraus ein Vertrag entstanden". "Überweisen Sie uns 30 Euro". Es kommt diese Seite bevor man an seine Postfächer herankommt.
    Um an seine Fächer heranzukommen, muss man zwangsweise ein Feld anklicken, das den Text enthält:"Ich bezahle beim nächsten LOGIN".

    Nun empfinde ich es als eine Sauerei, dass keinerlei Schriftstück kommt sondern alles nur auf elektronischem Wege abläuft.

    Anbaggern - elektronisch.
    Anmeldung - elektronisch.
    Rechnung - elektronisch.


    Das vorübergehende Blockieren der Postfächer empfinde ich als Nötigung und werde ggf. Anzeige erstatten.
    ---------------------------------------------------------------------

    Wer hat Ahnung bezüglich solcher elektronischen Verträgen ? Sind sie überhaupt rechtlich haltbar. Selbst jeden elektronisch gebuchten Handy-Vertrag muss ich nachträglich in Papierform unterschreiben.
    :gesetz:
    Geändert von SAMURAI (19.02.2005 um 13:55 Uhr) Grund: Format

  2. #2
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard

    Zitat Zitat von MyOpfer
    Ich habe mal ein Frage zu Online-Verträgen ?

    Also folgende Sachlage:

    Meine Tochter (19J) hat in WEB.de einen kostenlosen E-Mail-Account seit über einem Jahr. Nun hat WEB.de ihr einen Premium-Account über den kostenlosen Account angedreht.

    Sie musste sich anmelden und bekam eine lange E-Mail auf der auf der 2. Bildschirmseite erst zu sehen war, dass sich der einmonatige kostenfreie Premium-Account automatisch in einen Vertrag verlängern würde, falls man nicht expliziert kündigen würde.

    Ansonsten kam keine schriftliche Anmeldung, nur die Mail.

    Jetzt kam beim Einloggen eine Meldung "Sie haben nicht gekündigt, daher ist daraus ein Vertrag entstanden". "Überweisen Sie uns 30 Euro". Es kommt diese Seite bevor man an seine Postfächer herankommt.
    Um an seine Fächer heranzukommen, muss man zwangsweise ein Feld anklicken, das den Text enthält:"Ich bezahle beim nächsten LOGIN".

    Nun empfinde ich es als eine Sauerei, dass keinerlei Schriftstück kommt sondern alles nur auf elektronischem Wege abläuft.

    Anbaggern - elektronisch.
    Anmeldung - elektronisch.
    Rechnung - elektronisch.


    Das vorübergehende Blockieren der Postfächer empfinde ich als Nötigung und werde ggf. Anzeige erstatten.
    ---------------------------------------------------------------------

    Wer hat Ahnung bezüglich solcher elektronischen Verträgen ? Sind sie überhaupt rechtlich haltbar. Selbst jeden elektronisch gebuchten Handy-Vertrag muss ich nachträglich in Papierform unterschreiben.
    :gesetz:
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard

    Ich bin auch 19, darf ich deine Tochter kennenlernen ?

  4. #4
    Mitglied
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    Fragezeichen Grünkreuz, wixst Du Dich durch alle Foren ?


  5. #5
    dedicated to justice
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    487

    Standard ey alder!

    wie schaffst du es, mit dieser frage einen bezug zur INNENPOLITIK herzustellen?
    *grübel* :rolleyes:
    der masse habe ich nie gefallen wollen...
    denn was ich weiss, versteht die masse nicht
    und was die masse gut findet, ist mir fremd.
    (EPIKUR)
    numquam volui populo placere:
    nam quae ego scio, non probat populus;
    quae probat populus, ego nescio

  6. #6
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard

    Zitat Zitat von Chiron
    wie schaffst du es, mit dieser frage einen bezug zur INNENPOLITIK herzustellen?
    *grübel* :rolleyes:
    ute Frage. Da ist der Strang doch besser in den "Neuen / Alten Medien" aufgehoben.

    *verschiebt*
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  7. #7
    Mitglied
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    Standard ganz einfach

    Zitat Zitat von Der Gelehrte
    ute Frage. Da ist der Strang doch besser in den "Neuen / Alten Medien" aufgehoben.

    *verschiebt*
    Gesetze, Regeln gelten im "Inneren" !

  8. #8
    GESPERRT
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    340

    Standard

    Zitat Zitat von Der Gelehrte
    Gute Frage. Da ist der Strang doch besser in den "Neuen / Alten Medien" aufgehoben.

    *verschiebt*
    Wieso das denn? Hätte ich den Strang erstellt, hätte ich ihn auch in Innenpolitik erstellt, weil es ja um eine rechtliche Fragestellung geht.
    Kannst Du mir erklären, was das ganze mit Medien zu tun hat? (Die Zahl der Antworten ist so wie es ausschaut, bei verschieben übrigens verloren gegangen.

    @MyOpfer:
    Der Vertragsabschluss ist natürlich auch auf elektronischem Wege möglich. (Es gibt da genauere Bestimmungen, allerdings weiß ich über diese nicht so gut Bescheid, Knackpunkt ist auf jeden Fall die Authentifizierung.)

    Deine Tochter hat vermutlich nicht nur einen Premium-Account beantragt, sondern auch bestätigt, dass sie sich die Bestimmungen durchgelesen hat.
    (Bedeutet 2. Bildschirmseite, dass Scrollen erforderlich war? Das denke ich, wäre kein Problem.)

    Eine Möglichkeit, die ich sehe, wäre, dass Deine Tochter über die automatische Verlängerung keine Kenntnis gehabt hat, weil sie die entsprechenden Bestimmungen von web.de nie zu lesen bekommen hat. (Während so einer Übertragung über das Internet kann alles mögliche passieren… Wer weiß, vielleicht hat der Browser die Seite auch fehlerhaft dargestellt…) web.de müsste dann nachweisen, dass Deine Tochter tatsächlich die Bestimmungen übermittelt bekommen und bestätigt hat. Dafür gibt’s zwar Möglichkeiten, inwiefern die bei web.de zum Einsatz kommen, weiß ich nicht.

    Aber bevor es ans Klagen usw. geht, hast Du schonmal probiert, Dich mit web.de in Verbindung zu setzen, telefonisch z. B., vielleicht wollen die ja gar nicht abzocken und zeigen sich kulant. (Die Gerichte haben eh schon genug zu tun)

    Zitat Zitat von trib996
    Gibt es nicht ne Regelung das man evtl. nach 14 Tagen zurücktreten kann ?
    Ich weiß nicht, ob das Fernabsatzgesetz da prinzipiell greifen würde, aber selbst wenn sähe ich Schwierigkeiten, da der Vertragsabschluss schon länger zurückliegt.

    Zitat Zitat von trib996
    Ich hab überhaupt noch nichts von kostenpflichtigen E-mailaccounts gehört.
    Gibt’s genug Angebote und auch genug Leute die das nutzen. Denn für das Geld bekommst Du idR auch was geboten.
    Geändert von Mithrandir (19.02.2005 um 15:22 Uhr)

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard

    Ich hoffe deine Tochter zahlt für den Mist den sie gemacht hat auch selbst !

  10. #10
    Foren-Veteran Benutzerbild von Gothaur
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    20.12.2003
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    Standard Boah, Grünkreuz,

    Zitat Zitat von Grünkreuz
    Ich hoffe deine Tochter zahlt für den Mist den sie gemacht hat auch selbst !
    geh picken!
    Gothaur
    Islam --> Jihad --> Islamisten Terror
    Ueberzeugung --> Konzept --> Implementierung.
    Bergauf und gegen den Wind, formen den Charakter.
    Hurra, wir verblöden, für uns bezahlt der Staat!

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