Falsch.Zitat von Chiron
Das Statut des IGH ist, wie so viele andere Teile des Völkerrechts, nicht an die Zustimmung aller Staaten gebunden.
mfg,
Chester :-:
Falsch.Zitat von Chiron
Das Statut des IGH ist, wie so viele andere Teile des Völkerrechts, nicht an die Zustimmung aller Staaten gebunden.
mfg,
Chester :-:
"Common sense and a sense of humor are the same thing, moving at different speeds. A sense of humor is just common sense, dancing." -- Clive James
"You can have your theories, because you never had the clearance to know the facts."
falsch!Zitat von Chester
denn *gebunden* kann man nur sein, wenn ein vertrag unterschrieben wurde!
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der masse habe ich nie gefallen wollen...
denn was ich weiss, versteht die masse nicht
und was die masse gut findet, ist mir fremd.
(EPIKUR)
numquam volui populo placere:
nam quae ego scio, non probat populus;
quae probat populus, ego nescio
Nur schade, daß die USA z.B. die UN-Charta unterschrieben haben.Zitat von Chiron
Oder die Genfer Konvention.
mfg,Artikel 36: 1. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs erstreckt sich auf alle ihm von den Parteien unterbreiteten Rechtssachen sowie auf alle in der Charta der Vereinten Nationen oder in geltenden Verträgen und Übereinkommen besonders vorgesehenen Angelegenheiten.
Chester :-:
"Common sense and a sense of humor are the same thing, moving at different speeds. A sense of humor is just common sense, dancing." -- Clive James
"You can have your theories, because you never had the clearance to know the facts."
Naja, das Völkerstrafgesetzbuch ermöglicht auch Ermittlungen, ohne dass die Beteiligung eines Deutschen erforderlich wäre.Zitat von Chester
Nehm argumentiert allerdings, zunächst einmal sei die US-Justiz zuständig und es geben keinen Grund anzunehmen, dass die im Fall Rumsfeld untätig bliebe. Eine Position, die durchaus in Ordnung ist, selbst wenn man der Ansicht ist, dass die US-Justiz keine Schritte einleitet, die Chance muss sie auf jeden Fall haben, zukünftige Untätigkeit zu unterstellen und das als Fundament für eigene Ermittlungen zu nehmen, wäre denke ich etwas daneben.
Interessant wird es dann, wenn die US-Justiz tatsächlich untätig bleibt und wie angekündigt die Klage in Deutschland dann erneut eingereicht wird.
(Ich vermute, dass es wieder zu keinen Ermittlungen kommen wird, allerdings wird es eine neue Begründung geben müssen, heißer Tipp: Formfehler)
Das Völkerstrafgesetzbuch ist noch nie angewendet worden und ist eher von theoretischer als von praktischer Bedeutung.
Hallo Chiron,Zitat von Chiron
meines Wissens nach bedeutet die Nichtanerkennung des IGH durch die USA, daß sie ihre Staatsbürger nicht an dieses Gericht ausliefern werden. Inwieweit am IGH in Abwesenheit verhandelt werden kann, weiß ich nicht. Daß durch die Nichtauslieferung eine Verhandlung oder Strafvollstreckung in der Praxis in höchstem Maße erschwert wird, ist klar. Sollte ein entsprechender US-Staatsbürger aber beispielsweise im Ausland verhaftet werden, kann ich mir denken, daß er doch vor den IGH kommt...
Grüße
John
Zitat von John Donne
hi John,
das denkst du dir, weil du ein von grund auf gerecht denkender mensch bist, aber die USA haben es bisher immer verhindert, falls eine situation nur annähernd sich so gestaltet hatte, wie von dir beschrieben.
(sie fühlen sich eben als weltmacht...genau so wie ein narzist eben auch immer *besser als andere ist*...und sich durch solche prozesse niemals demütigen lassen würde..)
der masse habe ich nie gefallen wollen...
denn was ich weiss, versteht die masse nicht
und was die masse gut findet, ist mir fremd.
(EPIKUR)
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