Nun doch. Ein Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass in Zukunft Betriebs-Computer GEZ zahlen müssen.
Begründung: Ein moderner PC ist ein "neuartiges" Rundfunkgerät! Au man..........:rolleyes:
[Links nur für registrierte Nutzer]Ein Rechtsanwalt muss nach einem Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen. Damit hoben die Richter in Koblenz ein Urteil der Vorinstanz auf, das den Gebührenbescheid des SWR für den Juristen kassiert hatte. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte (AZ: 7 A 10959/08.OVG).
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