Zitat von
Staatenloser
Netter Umgangston hier im Forum, das ist es vielleicht warum ich mich hier niedergelassen habe.
Wenn einem was nicht ganz schlüssig ist bzgl. einer Antwort, dann wäre es doch sehr nett, das in einem höflicheren Ton zu klären.
Statt abfällig Kritik zu üben( wie oft soll ich es denn noch sagen) könnte man vielleicht Bildungslücken , welche jeder hat gegenseitig auffüllen.
Aber ich vergass das mann in diesem System ja keine Schwäche zeigen darf.
Dann versuch ich mal meine Auffassung von Artikel 146 darzulegen ...
Dieses Grundgesetz (Achtung keine Verfassung! Kommt einer Verfassung gleich) siehe
Carlo Schmid "Politik als geistige Aufgabe"Büchergilde Gutenberg. Printed in Germany 1974 ISBN 3 7632 1803 3
das nach Vollendung der Einheit... Die eigentlich seit zwanzig Jahren vollzogen sein soll, was nicht so ganz stimmt denn es fehlen noch unsere Ostgebiete. ...und Freiheit Deutschlands ( da steht nichts von Freiheit der Bundesrepublik) ....für das gesamte deutsche Volk gilt (hier steht nirgends wo sich dieses gesamte deutsche Volk aufzuhalten hat) es leben auch heute noch Deutsche mit BRD-Pässen in den ehemaligen Ostgebieten. .....verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung (kein Grundgesetz oder sonst ein Pamphlet wie der Vertrag von Lissabon etc.) in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke(auch von denn Wahlberechtigten Deutschen aus Ostdeutschland)in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Erinnert sich noch jemand an die EU-Verfassung, die von Holland und Frankreich abgelehnt wurden.
Von hier aus ein nachträgliches Dankeschön an die Bürger dieser beiden Länder.
In einem Interview hatte seinerzeit sich Außenminister Josef Fischer, einmal bzgl. der Volksabstimmung für die BRD-Bürger so ausgedrückt (Ich möchte es einmal mit meinen Worten sagen... Das wir zu Doof wären um die Tragweite diese Referendums zu begreifen). Obwohl ich nie ein Freund dieses Herren war und bin, muss ich Ihm zu dieser Äußerung zustimmen.
Hätten wir durch Volksabstimmung uns mehrheitlich zur EU-Verfassung bekannt, hätte sich um wieder auf Artikel 146 zu kommen, das deutsche Volk(denn in den Ostgebieten Polen etc. war ja auch EU-Wahl)eine neue Verfassung gegeben.
Dann wäre uns auf lange, lange Sicht eine Nationale Verfassung versagt.
So jetzt brauche ich erst mal was zu Trinken.
Bevor ich es vergesse meine Damen und Herren.
Sollte einer der Sich oben in den Zeilen wieder erkennt eine andere oder ergänzende Sichtweise haben, würde ich mich doch sehr freuen seinen Beitrag diesbezüglich zu Lesen.
Alle anderen denen es zu mühsam ist, sich so Auszudrücken das es verständlich wird empfehle ich, sich doch mal im Forum von WKW zu tummeln.