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Thema: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

  1. #21
    Mitglied
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Wer mit braunem Gedankengut hausieren geht, ist mit der Bezeichung Braunbatz eigentlich ganz gut bedient. Das ist eine sehr wohlwollende Umschreibung.
    Wo fängt für dich braunes Gedankengut an? Ist es automatisch als braunes Gedankengut anzusehen, wenn man sich gegen die zunehmende Islamisierung und kriminelles Migrantenpack wehrt?

  2. #22
    Patriot Benutzerbild von Alion
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Harris Beitrag anzeigen
    Es ist einfach unglaublich, wie in diesem Forum verallgemeinert wird.
    Was? der ist Türke, Araber, Moslem? Hm, dann muss der wohl ein scheiss gewalttätiger Terrorist sein...?
    Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gerade gering, wenn man das Attribut oder kriminell hinzufügt!

    Zitat Zitat von Harris Beitrag anzeigen
    Schwachsinn.
    Nein, nur die Lebenswirklichkeit deutscher Leistungsträger und Steuerzahler!

    Zitat Zitat von Harris Beitrag anzeigen
    Ich fasse es einfach nicht . Wie kann man nur so einen Müll von sich geben?
    Das selbe habe ich bei diesem Deinem Satz auch gerade gedacht!

    MfG
    Alion
    Schenkt Ihnen nichts und nehmt Ihnen alles!
    "Aus Nacht,
    durch Blut,
    zum Licht!"

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Rowlf
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Tosca Beitrag anzeigen
    auch für Deutsche? Ob das Schramma und Co. auch so sehen?
    Art 2. für sich alleine ist relativ schwach. Weswegen Deutsche ja noch den Art. 8 haben und das VersammelG.
    ...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...

    Linksfraktion und Feminist


  4. #24
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Art 2. für sich alleine ist relativ schwach. Weswegen Deutsche ja noch den Art. 8 haben und das VersammelG.
    Lieber Rowlf, ob den Deutschen irgendwelche Rechte zustehen oder nciht, das interessiert den Schramma einen feuchten Dreck. Er und höchstens noch ein Imam seiner Wahl bestimmen, was das Volk zu tun und zu denken hat, da ist für irgendwelche Gesetzbücher kein Platz.

    Hat pro Köln jetzt eigentlich tatsächlich Klage eingereicht oder ist das nur eine Luftnummer? Und wenn die Kölner auch nur einen kleinen Funken Demokratie in sich hätten, hätten sie den Tyrannen nebst seinen Freunden schon lange aus der Stadt gejagd. Wir hatten ein Drittes Reich, auf ein viertes sind die wenigsten scharf.

  5. #25
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Die Versammlungsfreiheit wird ausschließlich durch den Artikel VIII geregelt.
    Als ich einmal in der Ausbildung diesen völlig korrekten Einwand brachte (immerhin gilt auch bei den Grundrechten: Lex specialis degorat Lex generalis) wurde ich vom Lehrer eines besseren belehrt. Das geht so: Kann ich eine Sache nicht unter den passenden Lex Specialis subsumieren, dann muss ich immer Art. 2 nehmen, weil man eine Handlung immer unter den subsumieren kann.

  6. #26
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Warum wirst du wieder persönlich?
    Explizit wird die Versammlungsfreiheit nur durch Artikel 8 und das VersammelG (wo übrigens nicht auf die Staatsbürgerschaft eingegangen wird) geregelt, das ist richtig. Trotzdem kann man sich immer noch auf Artikel 2. berufen. Dieser wird nicht auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt.

    Außerdem muss man bedenken, dass Art 8, nicht bedeutet, dass nur Deutsche sich versammeln dürfen, sondern, dass sie dieses Recht bei Verwaltungsgerichten und ggf dem Bunderverfassungsgericht einklagen können.

    Also genauer gesagt, wenn ein Deutscher eine Versammlung anmeldet, dann kann diese eigentlich nicht verboten werden, sofern von ihr keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Bei einer Versammlung von Nichtdeutschen, wäre ein Verbot auf Grundlage des VersammelG möglich.
    Ich widerspreche dir ungern, nur gilt halt die Regel "Lex specialis degorat lex generalis". Art. VIII regelt speziell die Versammlungsfreiheit, gesteht sie aber nur Deutschen zu (vom BVerfG richtigerweise auf EU-Bürger ausgedehnt). Nun ist es heute aber üblich geworden, die vorgenannte Regel zu brechen und sich ganz einfach des lex generalis im Art. 2 zu bedienen, um diese Einschränkungen zu umgehen. Vermutlich hat das ideologische Gründe. Statt das GG einfach zu ändern (alle Menschen haben das Recht sich zu versammeln) belässt man es dabei und umgeht.

  7. #27
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    ach, BDM-Käthe mal wieder! Und in gewohnter Qualität!

    Zitat Zitat von katharina von Medici Beitrag anzeigen
    ...Holkörper...
    Na, du? Deutsh Sprak immer noch shwer Sprak?
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  8. #28
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Der Wächter Beitrag anzeigen
    Wo fängt für dich braunes Gedankengut an? Ist es automatisch als braunes Gedankengut anzusehen, wenn man sich gegen die zunehmende Islamisierung und kriminelles Migrantenpack wehrt?
    Wie überall macht der Ton die Musik.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  9. #29
    Ungläubiger Benutzerbild von Atheist
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Erstens sind viele von ihnen deutsche Staatsbürger und können damit Artikel 8 wahrnehmen und selbst wenn sie keine deutschen Staatsbürger sind, gibt es noch Artikel 2, der für alle Menschen gilt.
    Ebends! MENSCHEN!!!

    Also rechtswidrig was die da veranstalten
    Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.
    Der Gelehrte Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo http://s1.directupload.net/images/07...p/kym8zfxy.jpg

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Rowlf
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    Standard AW: Muslime mißbrauchen das nur Deutschen zustehende Recht auf Versammlungsfreiheit.

    Zitat Zitat von Atheist Beitrag anzeigen
    Ebends! MENSCHEN!!!

    Also rechtswidrig was die da veranstalten
    Blöder geht's kaum noch. Toll gemacht.
    ...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...

    Linksfraktion und Feminist


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