Ich gehe konform, dass die Sühne für begangenes Unrecht als ein Element des Strafrechts gerade bei Gewaltdelikten vielfach in schon nur noch skandalösem Ausmaß vernachlässigt, und eine künstliche Dichotomie zwischen Strafe und Resozialisierung geschaffen wird. Motto: "Den können wir doch nicht wegsperren, dem muss geholfen werden!" Natürlich muss Straftätern aktiv geholfen werden wieder auf den rechten Weg zu kommen. Ein sinnvoll ausgestalteter Strafvollzug, in dem die Verurteilten ihre Strafen eben nicht einfach nur stumpf in ihren Zellen absitzen, sondern verschiedene Hilfs- und Förderangebote in Anspruch nehmen können erreicht beides: rückblickend Strafe für die verübte(n) Tat(en), und vorwärts gerichtet Hilfe für ein künftiges Leben ohne Straftaten.
Allerdings - das gilt vielfach auch gerade nur für Gewalttäter! Ihr Weg in die Straffälligkeit führte zumeist über mangelnde Sozialisation, unzureichende Bildung, Minderwertigkeitsgefühle und Frustration. Das entschuldigt ihre Taten nicht, sie verdienen es, empfindlich bestraft zu werden. Aber bizarrerweise haben diese Leute tief in sich meist noch einen Ansatz von Ehrgefühl, an dem man mittels Bestrafung rütteln und sie aufwecken kann. Räuber und Schläger brechen nach nach ihrer Überführung im Polizeiberhör regelmäßig heulend zusammen, begreifen sehr schnell was sie angerichtet haben. Steckt man sie ein paar Jahre in den Knast und arbeitet dort aktiv mit ihnen, lässt sie z. B. einen Schul- und/oder Berufsabschluss nachmachen und soziale Trainingskurse absolvieren - dann kann man sie in vielen Fällen wirklich verändern!
Aber was soll man mit Wirtschafts- und Steuerstraftätern machen? Hochintelligenten Menschen, die in Saus und Braus leben, höchstes gesellschaftliches Ansehen genießen und trotzdem eine kriminelle Energie niedrigster Stufe entfalten. Nicht aus Frustration, Not und Ausgrenzung heraus, sondern aus nackter Gier. Die sich ertappt keinen Deut für ihre Taten schämen, sondern noch meinen, sie hätten sich doch nur genommen was ihnen zusteht, weil sie etwas besseres sind? Für die kann es nur eines geben, und zwar Spezialprävention durch saftige Freiheitsstrafen! Die eben keine Chance sind, sondern eine klare Ansage, wer letztlich am längeren Hebel sitzt und was mit Leuten passiert, die sich für so privilegiert halten, dass Regeln nicht mehr für sie gelten.
Darum kann ich nur sagen: bravo, BGH, für diese Vorgaben!
Nichts desto minder besteht aber weiterer Nachbesserungsbedarf sowohl im Umgang mit jugendlichen als auch erwachsenen Gewalttätern.