Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
der arme Neger
Vor allem: der arme [Links nur für registrierte Nutzer].
Dem man aufgrund der haltlosen Kündigung nur zur Kündigungsschutzklage gegen seinen Ex-Arbeitgeber raten kann; denn er hat völlig korrekt gehandelt. Das angebliche Opfer mag sich subjektiv am Begriff "Negerkuß" stören; verboten ist der Begriff genausowenig wie "Zigeunerschnitzel" oder "Mohr im Hemd". Was er selbst natürlich nicht darf, ist einfach fremde Personen zu filmen (Recht am eigenen Bild). Wie man auf der Tonspur hört, fühlten sich offensichtlich Kunden bedroht, zudem trug der Mann, wie im Video ersichtlich ist, kein Maske. Allein der letzte Grund ist absolut hinreichend, um ihn des Ladens zu verweisen.
Kurz: der Mann belauscht ein privates Gespräch, verbreitet Fake-News, und bläst seine eigene Randale, von der sich Kunden bedroht fühlen, zu einem Rassismus-Vorfall auf.
Mit der Kündigung hat Aldi jedenfalls voll ins Klo gegriffen.