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Thema: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Maximilian
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    Standard Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Die von den betroffenen Telefonen genutzten Frequenzen werden ab 2009 für andere Funkdienste verwendet. Wer dann immer noch mit den alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1600 Euro rechnen


    Eine Liste, der künftig nicht mehr erlaubten Telefone gibt es hier:


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  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Maximilian
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden.

    Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 – 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.

    Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die Nutzer auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.

    Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.

    Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 - 1900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen. Hier ist derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.

    Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben.

    Eine Verbraucherinformation "Schnurlose Telefone" steht auf unserer Website.

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  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2
    Und ab wann dürfen sie NICHT mehr verkauft werden ?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    1. Wer will das kontrollieren und ggf. sanktionieren?

    2. So weit ich weiß, sind das Geräte die über 15 Jahre alt sind.

  5. #5
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Hmm,

    handelt es sich nun hier um Handys oder um schnurlose Telefone ?
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  6. #6
    Hail to the King, baby! Benutzerbild von Hexenhammer
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Sind die alten Mobilteile nicht Schäublekompatibel oder soll mit der Aktion Siemens subventioniert werden?

    Eimy

    Requiem aeternam dona ei, Domine.
    Et lux perpetua luceat ei.
    Requiescat in pace.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Maximilian
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Zitat Zitat von Frank3 Beitrag anzeigen
    Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2
    Und ab wann dürfen sie NICHT mehr verkauft werden ?


    (Wenig) Strahlung oder Schnur?

    Sorgen machen sich im Zusammenhang mit den "DECT"-Telefonen jedoch manche Verbraucher wegen ihrer als höher geltenden Strahlung. Die geringe Strahlung der "CT 1+"-Geräte wird daher auch noch immer von Anbietern im Internet angepriesen. Dort werden durchaus noch "CT 1+"-Telefone zum Neupreis verkauft, obwohl solche Geräte nur noch bis Dezember 2008 genutzt werden dürfen. Illegal ist das nicht, denn der Verkauf ist auch nach 2008 nicht verboten.


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  8. #8
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Ich behalte meins. Das strahlt nur, wenn ich telefoniere und gibt ansonsten Ruhe!
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
    ###

  9. #9
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Ich dachte schon, es ginge um Schnurverbot für betriebslose Anbieter, die als Affenschieber nachkommenslos kostenfaktor-umverteilungsmarginalisiert User-Value generieren.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von JWalker
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    Standard AW: Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Ich dachte schon, es ginge um Schnurverbot für betriebslose Anbieter, die als Affenschieber nachkommenslos kostenfaktor-umverteilungsmarginalisiert User-Value generieren.
    ne,ne das hast Du falsch verstanden, es geht um die affen-verschobenen
    betriebslosen user-handys aus den 80ern, deren Value jetzt von skrupellosen
    handy-schiebern in den umverteilungsorkus prae-karitativ marginalisiert werden
    sollen :]

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