Ab welchem Alter gilt in NRW das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen?
Das aktive wurde auf 16 Jahre heruntergesetzt, allerdings weiß ich nicht, wie es mit dem passiven aussieht. Ist es immer noch bei 21 Jahren? Oder inzwischen bei 18?
Ab welchem Alter gilt in NRW das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen?
Das aktive wurde auf 16 Jahre heruntergesetzt, allerdings weiß ich nicht, wie es mit dem passiven aussieht. Ist es immer noch bei 21 Jahren? Oder inzwischen bei 18?
Schon wieder jemand der unfähig ist mit einer Suchmaschine umzugehen.
Rechtsgrundlage [Links nur für registrierte Nutzer]
§ 12 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
(2) Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Verkürzung:
Wer Hass säht, wird Türken ernten :hihi:
Ich glaub die Türkengenerationen, die uns ablößt wird stolzer auf das Land sein und nicht links wählen auch wenn das viele denken.
Manchmal hab ich den Eindruck, die haben mehr Anstand im Leib.
Muss ich leider feststellen
Geändert von dZUG (21.10.2008 um 06:34 Uhr)
Hallo LEUTE
Hiermit möchte ich klarstellen das ich ein Hauptschüler bin, und in Fächer wo Einstein vorkam nie bestanden hab.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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