Nanu, wo es an die eigenen Pfründe geht, geht dir plötzlich der Erfindungsgeist aus?
Nur kurz, weil Freigeld eh nicht mein favorisiertes Modell ist:
Statt Scheine, wo du umständlich stempeln und vernichten müsstest, könntest du auch Chipkarten ausgeben. Ist ebenfalls Bargeld. Für jeden Schein eine Chipkarte. Da kannst du die Wertberichtigungen auf- und abbuchen, bequem am Terminal. Den Datenschutz berührt das nicht. Genauso wie heute jeder sehen kann, dass jemand einen 10Euro-Schein in der Hand hat, kannst du dann sehen, dass jemand einen Chip mit 10Euro Wertstellung hat, oder eben nur noch mit 9,90 Euro oder was auch immer. Für die Belegbuchung ändert sich ebenfalls rein gar nüscht.
Noch Fragen, Sherlock?
Teilen ist das neue Haben.
Du musst das verstehen. Don kann zwar mächtig durch die Gegend schwätzen, wenn der Tag lang ist. Mit dem Diskutieren hapert es aber desöfteren.
Jedesmal, wenn du eins mit einem seiner größten Hassbilder gewischt kriegst (hier Eineweltladen) sind ihm gerade mal wieder die Argumente ausgegangen oder die Sicherungen durchgebrannt oder beides.
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Äußere Dich besser nicht zu Dingen von denen du nichts verstehst.
Also eigentlich zu gar nichts, aber egal.
1. Wertberichtigung, mein kleiner Sozialistenfreund, ist etwas völlig anderes.
Bemühe dich also nicht Begriffe aus der Wirtschaft zu verwenden die du mal irgendwo aufgeschnappt hast, das geht, allerdings erheiternderweise, immer schief.
2. Ein Gegenstand mit veränderlichem Nominalwert ist kein Geld, kein Beleg, er ist gar nichts.
3. Es geht nicht um die Buchung bargeldlosen Zahlungsverkehrs, der per Definition keine Geldbewegung darstellt, sondern eine Verbuchung von Forderungen gegen Verbindlichkeiten. Sondern um die inhärente Belegeigenschaft von Geld. Einen Beleg zu ändern ist Betrug.
Aber mich beschlich sowieso die leise Befürchtung dich damit überfordert zu haben, was mir natürlich im Nachhinein leid tut.
Deine ewige Klugscheißerei kannst du dir sonstwohin stecken. Natürlich ist es eine Wertberichtigung, wenn der Wert eines Zahlungsmittels berichtigt wird.
btw: Leute, die sich an Begriffen einen von der Palme wedeln, haben in Diskussionen meist nichts weiter anzubieten. Merken!
Oh, hat man dir das vor deinem VHS-Diplom so beigebracht?2. Ein Gegenstand mit veränderlichem Nominalwert ist kein Geld, kein Beleg, er ist gar nichts.
Nun, dann musst du mal ein bisschen umdenken. Schadet nicht.
Übrigens wenn du die Banknoten beklebst oder stempelst, ist es ebenfalls ein Gegenstand mit veränderlichem Nominalwert, ergo auch kein Bargeld. Ich habe mich lediglich zur technischen Umsetzbarkeit geäußert. Alles andere ist mir wurscht, das überlasse ich gerne unseren Freigeldanhängern.
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Du bist ein kleiner Depp. Du kannst den, nochmal, Nominalwert, eines Zahlungsmittels nicht berichtigen. Das nennt man, ich wiederhole es gerne, Betrug. Dies gilt für einen Scheck oder einen Wechsel genauso wie für Bargeld.
Wertberichtigung ist ein Vorgang der zu den Bilanzierungsrichtlinien gehört und auschließlich für Forderungen, Verbindlichkeiten oder Bestände Anwendung findet.
Dem steht NICHT entgegen daß du gerne Begriffe verwendest wie es dir grade in den Kram paßt.
Nein, kleiner Depp. Eine bestimmte Marke oder ein Stempel auf dem Wörgl Zettel könnte und würde, und zwar ausschließlich, bescheinigen daß die Gebühr für die 100 Wörgl für die nächsten 4 Wochen oder 3 Monate entrichtet wurde und der Zettel mit seinem Nominalwert 100 wörgl weiterbenutzt werden darf.
Eine Steuermarke, wie sie gerne in Ländern des ehemaligen britischen Empire heute noch für Dokumente benutzt wird, zum Beispiel.
Wie es auch bei diversen Regiogeldern gehandhabt wird, in guter Tradition des Wörgl Würgls.
Aber das kannst du ja nicht wissen, da du noch nie aus deiner Miefsiedlung herausgekommen bist, außer aufs Sozialamt.
Und du bist ein großer Depp.
Ist ja gut. Du bestehst auf der alleinigen Zuordnung der Begriffe, wie du es in der VHS gelernt hast. Und du verteidigst deine Pfründe mit Zähnen und Klauen. Sobald eine Veränderung diskutiert wird, die das in Frage stellen könnte, wird der kleine Köter bissig. Das haben wir jetzt verstanden.Du kannst den, nochmal, Nominalwert, eines Zahlungsmittels nicht berichtigen. Das nennt man, ich wiederhole es gerne, Betrug. Dies gilt für einen Scheck oder einen Wechsel genauso wie für Bargeld.
Wertberichtigung ist ein Vorgang der zu den Bilanzierungsrichtlinien gehört und auschließlich für Forderungen, Verbindlichkeiten oder Bestände Anwendung findet.
Dem steht NICHT entgegen daß du gerne Begriffe verwendest wie es dir grade in den Kram paßt.
Nein, kleiner Depp. Eine bestimmte Marke oder ein Stempel auf dem Wörgl Zettel könnte und würde, und zwar ausschließlich, bescheinigen daß die Gebühr für die 100 Wörgl für die nächsten 4 Wochen oder 3 Monate entrichtet wurde und der Zettel mit seinem Nominalwert 100 wörgl weiterbenutzt werden darf.
Eine Steuermarke, wie sie gerne in Ländern des ehemaligen britischen Empire heute noch für Dokumente benutzt wird, zum Beispiel.
Wie es auch bei diversen Regiogeldern gehandhabt wird, in guter Tradition des Wörgl Würgls.
Aber das kannst du ja nicht wissen, da du noch nie aus deiner Miefsiedlung herausgekommen bist, außer aufs Sozialamt.
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