Zitat Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke es gibt kein explizites Gesetz gegen Zoophilie. Da Tiere als Sachgegenstände gewertet werden, könntest du aber wegen Sachbeschädigung verurteilt werden.
Aber gegen Religionshetzer Deiner üblen Ausrichtung gibt es ein Gesetz:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.