“Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
-Carl Schmitt-
“Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
-Carl Schmitt-
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)