Was passiert eigentlich, wenn bei einer Bundestagswahl die Wahlbeteiligung weit unter 50 Prozent lieg würde?
Ich Frage: Ist die Wahl ungültig? Oder machen die weiter wie bisher?
Was passiert eigentlich, wenn bei einer Bundestagswahl die Wahlbeteiligung weit unter 50 Prozent lieg würde?
Ich Frage: Ist die Wahl ungültig? Oder machen die weiter wie bisher?
„Kein Mensch der Welt übertrifft die Germanen an Treue.“
Publius Cornelius Tacitus
Es gibt keine konkrete verfassungsrechtliche Bestimmung, was eine Mindestteilnahmezahl betrifft.
Ggf. würd sich das BVerG vielleicht was zurechtkonstruieren - aber soweit wird's wohl nicht kommen, über 30 Prozent wird die Wahlbeteilung bei Bundestagswahlen immer liegen.
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Hatte ich schon mal thematisiert...
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"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
Darf mich Seekuhs Frage anschliessen.
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Es wäre vielleicht sinnvoll wenn man sich das Wahlreht kaufen müßte.
Das Huckleberry Finn Prinzip.
Hab grad nochmal mit ihm gesprochen und er sgate, so ein Gesetz war mal für Thüringen in der Diskussion, gebe es zur Zeit aber noch nicht.
Aber mal kurz 2 Gedanken dazu:
Auf der einen Seite sind 40% Wahlbeteiligung für mich keine Legitimation für eine Regierung. Aber auf der anderen, wenn die Leute ihr Recht nicht wahrnehmen ist es ihre eigene Schuld.
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