München - Der Bayerische Jugendring (BJR) darf das populäre Internet-Programm “Wahl-O-Mat“ nicht in der geplanten Form ins Netz stellen. Dies hat das Verwaltungsgericht München am Dienstag entschieden (Az.: M 7 E 08.4347) und damit einem entsprechenden Antrag der ÖDP stattgegeben.
Dem Beschluss zufolge darf der Bayerische Jugendring die ÖDP bei dem Programm nicht ausschließen. Der Jugendring erklärte, das Urteil bedeute de facto das Aus für den “Wahl-O-Mat“. Denn die Zeit von nur knapp drei Wochen bis zur Landtagswahl am 28. September reiche für die nötigen Software- Änderungen nicht aus.