Bei der beliebten allg. Verkehrskontrolle sind die Vollmachten der Polizei, was die Durchsuchung eines Fahrzeuges betrifft ja stark eingeschränkt. Sie darf weder das Handschuhfach, noch den Kofferraum durchsuchen, geschweige denn die Insassen des Wagens.
Der Zoll hingegen darf im gesamten Bundesgebiet ohne Begründung oder Gerichtsbeschluß nicht nur das gesamte Fahrzeug durchsuchen, sondern auch die Insassen.
Ob das wohl daran liegt, daß der Zoll dem Finanzministerium untersteht?