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Thema: Kommissarische Reichsregierung und Exilregierung

  1. #11
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Zitat Zitat von Frederice
    Aber juristisch gesehen gibt es keine Oder-Neisse-Grenze! Wessen Standpunkt stimmt jetzt? Der der Regierenden oder derjenigen, die sagen, es hätte sich nichts am offiziellen Grenzverlauf von 1918 geändert?
    Sie ist die Grenze der BRD. Nicht des Deutschen Reiches. Das DR existiert nach BVG weiter, ist aber handlungsunfähig, d.h. es konnte somit kaum irgendwelchen Grenzveränderungen zustimmen.
    Siegen heißt Leben

  2. #12
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Zitat Zitat von Kaiser
    Sie ist die Grenze der BRD. Nicht des Deutschen Reiches. Das DR existiert nach BVG weiter, ist aber handlungsunfähig, d.h. es konnte somit kaum irgendwelchen Grenzveränderungen zustimmen.
    Ist die BRD juristisch gesehen, ein Teil des DR?

  3. #13
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Zitat Zitat von Frederice
    Ist die BRD juristisch gesehen, ein Teil des DR?
    Nein, sie existiert parallel dazu.
    Siegen heißt Leben

  4. #14
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Zitat Zitat von Kaiser
    Nein, sie existiert parallel dazu.
    Also wenn du dich auf das BVerfG Urteil stützt, dann ist die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich.
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

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