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Thema: Erbschaftssteuer

  1. #1
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard Erbschaftssteuer

    Meine Freundin erbt in den nächsten Jahren von ihrem Vater das Elternhaus. Es hat einen ungefähren Wert von 450.000 €. Nun meldete gestern meine Freundin ihre Bedenken wegen dem Erbfall an. Weil sie, wenn sie das Haus erbt, ja Erbschaftssteuer zahlen muss und das nicht wenig. Ich habe da keine Ahnung, aber da sind bestimmt 8-10 % fällig. Nun habe ich ihr geraten, sich das Haus einfach schenken zu lassen, dann muss sie keine Erbschaftssteuer zahlen. War das richtig ?


    Gruss vonne Würfelqualle

  2. #2
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Sie weiß, dass ihr Vater nächstes Jahr stirbt? Bedenklich. Oder bekommt sie das Haus als Schenkung? Das ist nämlich ein Unterschied.

  3. #3
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Sich alle 10 Jahre nen Teil übereignen lassen. Nu isses wohl leider zu spät.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
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  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Das Haus in einen Trust legen, die Freundin als Beguenstige des Trust, aber nicht als Trustee, nach dem Erblasser einsetzen und den Trust 10 Jahre nach dem Erbfall aufloesen. Der Trustee sollte ein Anwalt sein. Ein guter Anwalt sollte einen Referenzanwalt hierfuer z. B. auf den Kanalinseln benennen koennen. Zumindest klappt das hier.

    NB: Hier waere das Erbe steuerfrei. Bei Estates bis ca. £310'000 faellt keine Erbschaftssteuer an, dafuer wird £ ueber den Betrag mit 40% veranschlagt.

  5. #5
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Sie weiß, dass ihr Vater nächstes Jahr stirbt? Bedenklich. Oder bekommt sie das Haus als Schenkung? Das ist nämlich ein Unterschied.
    Der Vater ist Mitte 70 und nicht mehr der gesündeste. Sie würde also im Sterbefall das Haus erben.


    Gruss vonne Würfelqualle

  6. #6
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Leider alles zu spät. Wenn die Mutter noch lebte, könnte sie einen Teil erben, den sukzessive verschenken und den Rest vererben.
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  7. #7
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Leider alles zu spät. Wenn die Mutter noch lebte, könnte sie einen Teil erben, den sukzessive verschenken und den Rest vererben.
    Den Teil von der Mutter hat sie abgelehnt.


    Gruss vonne Würfelqualle

  8. #8
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Na dann kannse den anderen Teil ja auch ablehnen ;-)
    Z.B. an Würfelqualle ;-)
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  9. #9
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Na dann kannse den anderen Teil ja auch ablehnen ;-)
    Z.B. an Würfelqualle ;-)
    Brauch ich nicht. Ich habe meine Eigentumswohnung und bekomme das Haus meiner Eltern. Da wäre dann auch Erbschaftssteuer fällig.

    X(


    Gruss vonne Würfelqualle

  10. #10
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    Standard AW: Erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Meine Freundin erbt in den nächsten Jahren von ihrem Vater das Elternhaus. Es hat einen ungefähren Wert von 450.000 €. Nun meldete gestern meine Freundin ihre Bedenken wegen dem Erbfall an. Weil sie, wenn sie das Haus erbt, ja Erbschaftssteuer zahlen muss und das nicht wenig. Ich habe da keine Ahnung, aber da sind bestimmt 8-10 % fällig. Nun habe ich ihr geraten, sich das Haus einfach schenken zu lassen, dann muss sie keine Erbschaftssteuer zahlen. War das richtig ?


    Gruss vonne Würfelqualle
    Alles, was innerhalb der letzten 10 Jahre nach Eintritt des Erbfalles geschenkt wurde, wird bei der Bemessung der Erbschaftssteuer mit berücksichtigt.

    Zunächst mal Folgendes:

    1. Eine Erbschaftssteuerreform ist im Gespräch, die sich massiv zu Gunsten direkter Erbfolger (das wäre sie, wenn sie es von ihrem Vater erbt) auswirkt, die Freibeträge könnten für sie deutlich angehoben werden. Wenn die Erbschaft also noch ein paar wenige Jährchen warten könnte, wäre das gut.

    Schon jetzt müsste sie einen Freibetrag von um die 200 000 Euro haben.

    2. Der Wert, der für Immobilien angesetzt wird, war früher (Jahresmietex12,5 - Korrekturwerte für Altbauten). Ich weiß nicht, wie es jetzt aussieht, nachdem ein Erbe von Kapital mal dagegen geklagt und gewonnen hatte.

    Der Gesetzgeber berücksichtigt aber, dass man deinen "ungefähren, geschätzten Wert" einerseits nicht immer bekommt, andererseits nie sofort umsetzen könnte. Die Werte von Immobilien werden meist massiv unter dem gefühlten Wert angesetzt, was aber manchmal auch vernünftig ist, weil man den auch nicht jederzeit bekommen kann.


    Vielleicht sollte sie mit ihrem Vater mal einen Steuerberater kontaktieren?

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