Der Mann war in Gewissensnöten und hat nach meiner Ansicht durchaus ehrenhaft gehandelt. Ob seine Entscheidung richtig oder falsch war, lässt sich selbst im Nachhinein wohl kaum feststellen. Sicher ist, daß Daschner persönlichen Mut und Einsatz gezeigt hat. Hätte ich ein Urteil sprechen müssen, ich hätte ihm wohl einen rechtfertigenden Notstand zugebilligt:
Zitat von § 34 StGB