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Thema: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

  1. #41
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von torun Beitrag anzeigen
    Begreifst du es immer noch nicht ?
    Folter und Rechtsstaat gehören nicht zusammen. Und der Mann wurde bestraft, mit Recht.
    Im übrigen stellt sich die Frage, ob dieser Depp im Falle einer Klara Kunze genauso gehandelt hätte. Mit Sicherheit nicht !
    Der Mann war in Gewissensnöten und hat nach meiner Ansicht durchaus ehrenhaft gehandelt. Ob seine Entscheidung richtig oder falsch war, lässt sich selbst im Nachhinein wohl kaum feststellen. Sicher ist, daß Daschner persönlichen Mut und Einsatz gezeigt hat. Hätte ich ein Urteil sprechen müssen, ich hätte ihm wohl einen rechtfertigenden Notstand zugebilligt:

    Zitat Zitat von § 34 StGB
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  2. #42
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Rettungsfolter wurde man juristisch eine übergesetzliche Notstandlage nennen.

    Ich bin absolut gegen Gewalt aber in dem Falle war es ja wohl etwas anders.

    Es ging darum das Leben eines Kindes zu retten.

    Ich hätte dem so eine in Fresse gescheuert, dass dem die Zähne rausgeflogen wären. So ein Dreckskerl!

    Hier musste man eindeutig eine Interessenabwägung zugunsten des Kindes vornehmen. Was sind ein paar Schläge gegen ein Leben?
    Danke für die Unterstützung. Genau das sage ich hier die ganze Zeit.

  3. #43
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Der Mann war in Gewissensnöten und hat nach meiner Ansicht durchaus ehrenhaft gehandelt. Ob seine Entscheidung richtig oder falsch war, lässt sich selbst im Nachhinein wohl kaum feststellen. Sicher ist, daß Daschner persönlichen Mut und Einsatz gezeigt hat. Hätte ich ein Urteil sprechen müssen, ich hätte ihm wohl einen rechtfertigenden Notstand zugebilligt:
    Exakt das hätte ich auch getan. Freispruch wegen rechtmäßiger Nothilfe. Auch das Folterverbot steht nicht über dem Recht auf Leben.

  4. #44
    Sui
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    @Felidae und FranzKonz

    Juristisch würde ich es eher hier hinein ordnen, sonst bekommt ihr bei der Subsumption Schwierigkeiten.

    Schaut mal hier hinein:
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    Was in wiki steht stimmt nicht so richtig, es ist anerkannt, aber ich habe auf die schnelle keinen anderen Link gefunden.

    Übrigens noch aus wiki

    "Das Landgericht Frankfurt folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Notstand scheide schon deswegen aus, da es andere, mildere Mittel gegeben hätte, um das Opfer zu retten.2 Heisst also das Landgericht hat sich gegen den übergesetzlichen Notstand entschieden.

    Ich hätte gerne die Urteilsbegründung gelesen, bitte welche milderen Mittel hätte es gegeben?(



    Übergesetzlich deshalb, weil es eben nicht im Strafgesetzbuch steht.
    Aber dieser Rechtsfertigungsgrund ist allgemein anerkannt, wird aber
    bei der Schuld geprüft und ist letztlich ein Schuldausschliessungsgrund.
    Geändert von Sui (21.04.2008 um 18:17 Uhr)

  5. #45
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    @Felidae und FranzKonz

    Juristisch würde ich es eher hier hinein ordnen, sonst bekommt ihr bei der Subsumption Schwierigkeiten.

    Schaut mal hier hinein:
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    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Also: Die Rettungsfolter war auf jeden Fall verteidigende, also defensive, Gewalt in diesem Zusammenhang. Der Angriff auf Jakob von Metzlers Leben war zwar nicht mehr gegenwärtig, da Jakob schon tot war, aber die Polizei wusste das nicht und handelte somit in einem Irrtum i. S. v. § 16 StGB.

    Der Angriff auf das Leben Jakobs war rechtswidrig, da Magnus Gäfgen keinen rechtfertigenden Grund für diesen Angriff hatte.

    Das Mittel der Gewalt war auch erforderlich, um den Angriff abzuwehren. Nur Magnus Gäfgen wusste, wo der Junge ist und wollte es aber nicht sagen. Für diverse weitere Mittel war keine Zeit, da das Leben des Jungen in Gefahr war.

    Ergo Sum: Rechtmäßige Notwehr, somit hätte Daschner nicht bestraft werden dürfen.

  6. #46
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Was in wiki steht stimmt nicht so richtig, es ist anerkannt, aber ich habe auf die schnelle keinen anderen Link gefunden.

    Übergesetzlich deshalb, weil es eben nicht im Strafgesetzbuch steht.
    Aber dieser Rechtsfertigungsgrund ist allgemein anerkannt, wird aber
    bei der Schuld geprüft und ist letztlich ein Schuldausschliessungsgrund.
    Beim übergesetzlichen Notstand hätte man die Abwägungsfestigkeit der Menschenwürde berücksichtigen müssen (Angemessenheit des Mittels). Bei Notwehr gilt das so nciht.

  7. #47
    Sui
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
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    Also: Die Rettungsfolter war auf jeden Fall verteidigende, also defensive, Gewalt in diesem Zusammenhang. Der Angriff auf Jakob von Metzlers Leben war zwar nicht mehr gegenwärtig, da Jakob schon tot war, aber die Polizei wusste das nicht und handelte somit in einem Irrtum i. S. v. § 16 StGB.

    Der Angriff auf das Leben Jakobs war rechtswidrig, da Magnus Gäfgen keinen rechtfertigenden Grund für diesen Angriff hatte.

    Das Mittel der Gewalt war auch erforderlich, um den Angriff abzuwehren. Nur Magnus Gäfgen wusste, wo der Junge ist und wollte es aber nicht sagen. Für diverse weitere Mittel war keine Zeit, da das Leben des Jungen in Gefahr war.

    Ergo Sum: Rechtmäßige Notwehr, somit hätte Daschner nicht bestraft werden dürfen.
    Ich stimme dir überein.

    Ich denke, man hat es an der Erforderlichkeit platzen lassen. Das schonenste Mittel muss es eben sein :rolleyes: .

    Wieso dann hätte man ja immer noch mit § 33 StGB gegenargumentieren können, oder?

    Ich denke, dass Problem war einfach das Wort "Folter". Die haben dies ungeschickt gemacht.

    Es hätte sich besser der schwarze afrikanische Putzmann des Polizeigebäudes so über den Graefen aufregen sollten, dass er ihm mit seinem Staubwedel zusammengeschlagen hat.

    Und den hätte man freigesprochen.

    Merke: Immer einen Schwarzen bei sich putzen lassen !
    Geändert von Sui (21.04.2008 um 18:30 Uhr)

  8. #48
    Sui
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Beim übergesetzlichen Notstand hätte man die Abwägungsfestigkeit der Menschenwürde berücksichtigen müssen (Angemessenheit des Mittels). Bei Notwehr gilt das so nciht.
    Ich bin schon lange der Meinung, dass man die Menschenrechte falsch auslegt und zwar zu Ungunsten der Opfer und zum Gunsten der Täter.

  9. #49
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Ich bin schon lange der Meinung, dass man die Menschenrechte falsch auslegt und zwar zu Ungunsten der Opfer und zum Gunsten der Täter.
    Das stimmt.

  10. #50
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Gitmo - Total inakzeptabel oder nur zum Teil?

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    @Felidae und FranzKonz

    Juristisch würde ich es eher hier hinein ordnen, ...
    Ich bin kein Jurist, und ich kenne den Fall nur aus der Presse. Da passt der 34er schon recht gut. Daschner sah eine Gefahr für das Leben des Kindes und glaubte diese Gefahr durch eine Straftat abwenden zu können.

    Allerdings ist diese Geschichte mit Guantanamo nicht annähernd vergleichbar. Mit Guantanamo ist ohne jeglichen Notstand mit voller Absicht eine rechtswidrige Einrichtung geschaffen worden. Das ist auf jeden Fall verabscheuungswürdig, umso mehr, als diese Einrichtung von einem Moralprediger allererster Güte geschaffen wurde. Diese Doppelmoral ist es, die ich verabscheue.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

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