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Thema: Das Folterverbot und seine Perversität

  1. #1
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    Standard Das Folterverbot und seine Perversität

    Das Folterverbot

    Heute möchte ich an dieser Stelle über das Folterverbot und seine Absolutheit schreiben.

    Prinzipiell ist das Folterverbot notwendiger Teil einer liberalen Gesellschaft. Doch wie sieht es nun aus, wenn wie im Falle Jakob von Metzler oder auch im sog. “Ticking-Bomb”-Szenario das Leben unschuldiger Menschen auf dem Spiel steht und die Polizei den oder die Täter bereits im Gewahrsam hat, diese sich aber weigern, die für ihr Opfer lebensrettenden Informationen preiszugeben? Nun, die Heuchlertruppe von Amnesty International besteht auch hier auf der Abwägungsfestigkeit der Menschenwürde und damit des Folterverbotes, gemäßigtere Menschen befürworten eher die Abwägung gegen das Leben.

    Ich möchte hier jetzt meine Position verdeutlichen:

    Das Folterverbot würde in so einem Extremfalle zu seiner eigenen Karikatur, besser gesagt seiner eigenen Perversion verkommen. Dies hat einen einfachen Grund: Der Staat würde mit der Nichtfolter Leben und Würde des Opfers den Rechten des Täters unterordnen, diese Rechte gar der Verfügung des Täters und damit der Beliebigkeit preisgeben. Denn gerade in der Unabwägbarkeit der menschlichen Würde und des Folterverbotes liegt das perverse Kosten-Nutzen-Kalkül für die Täterrechte und gegen das Opfer, weil der Preis für den Erhalt der Menschenwürde auch noch des Täters die Rechte des unschuldigen Opfers sind. Egal was zu Gunsten des Unschuldigen in die Waagschale gegeben wird, es wiegt doch nicht so schwer, dass es die Täterwürde aufwiegen könnte. Der Preis der Menschenwürde wird also nicht von der Gesellschaft, nicht von der Justiz und schon gar nicht von Amnesty International getragen, sondern nur vom unschuldigen Opfer. Sein Leben ist der Preis.

    Dazu vielleicht eine nette Aussage von Verfassungsrichter WInfried Hassemer aus dem Jahre 2003:

    SZ: Kritiker des Folterverbots sagen: Es hindert den Polizeibeamten daran, in einer Extremsituation
    Verantwortung zu übernehmen für die Rettung Unschuldiger. Da ist ein Hochverdächtiger,
    der eine Bombe im Schulbus deponiert hat – der aber nicht sagt, in welchem. Was sagt
    der Strafrechtsprofessor auf die Frage, ob ihm das Leben von fünfzig Kindern oder ein
    Rechtsgrundsatz wichtiger ist?

    Hassemer: Um zu einem gut begründetes Urteil zu kommen, muss man langfristig denken.
    Das heißt, man muss in Situationen notfalls auch hohe Interessen, hohe Rechtsgüter opfern,
    um nicht langfristig die Zivilität, die Anständigkeit, das Leben-Können innerhalb einer
    Rechtsordnung zu gefährden und zu zerstören. Ein zentraler Rechtsgrundsatz wie das Folterverbot
    muss abwägungsfest sein, sonst ist er zunichte. Das heißt: Auch in der Stunde der Not
    wird dieses Verbot nicht gegen ein anderes Rechtsgut abgewogen. Wir stellen uns für den
    Augenblick gewissermaßen blind und taub, obwohl wir es nicht sind.


    (Markierungen wurden von mir vorgenommen, Anmerkung des Autors)

    Sehen Sie es? Herr Hassemer unterstreicht die Abwägungsfestigkeit der Würde, redet aber vom Leben des Opfers nur als von einem “Rechtsgut”, dass man unter gewissen Umständen opfern müsse. Menschenopfer im Namen der Menschenwürde. Früher opferten Menschen andere Menschen an ihre Götter, heute ist an die Stelle der Götter die Menschenwürde getreten, aber das Prinzip ist dasselbe. Übrigens ist Hassemers Aussage in sich selbst widersprüchlich, ja geradzu wiedersinnig. Er redet von unverfügbarer Würde, macht aber die Würde gerade dem Staat und seiner Abwägung zugänglich. Allerdings die des Opfers. Und darin liegt die Perversität des Folterverbotes.

  2. #2
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Ich finde Guantanamo und Foltern auch super!

    Müssen wir nach der Revolution nicht einmal die Verfassung ändern.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  3. #3
    Meint es nur gut mit Euch
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Selbst wenn ihr beide Witze macht: Sie waren schon einmal besser.

  4. #4
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Das Folterverbot

    Heute möchte ich an dieser Stelle über das Folterverbot und seine Absolutheit schreiben.

    Prinzipiell ist das Folterverbot notwendiger Teil einer liberalen Gesellschaft. ...........................
    Nein. Es ist notwendiger Teil eines Rechtsstaates. Ob liberal oder nicht.
    Das Recht kann nur allgemeingültiges Recht sein, es kann nicht teilbar sein und mal angewendet werden oder mal nicht.
    Und wer bestimmt, wann und wann nicht? Bei einem entführten Kind ja, bei einem entführten Zuhälter nicht? Bei einem kleinen Bömbchen in der Straßenbahn nicht, bei einem Fußballstadion dann doch? Weiviele Möglichkeiten gibt es und wer definiert die jeweiligen Grenzen?
    Und wer zwingt dann den designierten Folterer seinen Job auszuüben? Was wenn der nicht will? Wird er dann verurteil weil er nicht foltert?
    Prinzipiell gilt hier dasselbe wie für die Todesstrafe. Man kann dieses Machtmittel nicht dem Staat überlassen, denn wer ist denn der Staat der dies Möglichkeit dann anwendet?
    Es sind die Staatsknechte. Die können mal zu den Guten, aber eben auch mal zu den Bösen gehören.

    Hängenbleiben tut die Chose am Individuum, so ist das nun mal.

    Wer das nicht begreift möchte gerne die Verantwortung dem anonymen Staat überantworten, er möchte daß Andere im Staatsauftrag die Drecksarbeit erledigen und sich nicht selbst die Finger schmutzig machen. Zur Not kann man dann auch die Hände in Unschuld waschen und sagen man hätte es ja nicht so gemeint.

  5. #5
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Nein. Es ist notwendiger Teil eines Rechtsstaates. Ob liberal oder nicht.
    Das Recht kann nur allgemeingültiges Recht sein, es kann nicht teilbar sein und mal angewendet werden oder mal nicht.
    Und wer bestimmt, wann und wann nicht? Bei einem entführten Kind ja, bei einem entführten Zuhälter nicht? Bei einem kleinen Bömbchen in der Straßenbahn nicht, bei einem Fußballstadion dann doch? Weiviele Möglichkeiten gibt es und wer definiert die jeweiligen Grenzen?
    Und wer zwingt dann den designierten Folterer seinen Job auszuüben? Was wenn der nicht will? Wird er dann verurteil weil er nicht foltert?
    Prinzipiell gilt hier dasselbe wie für die Todesstrafe. Man kann dieses Machtmittel nicht dem Staat überlassen, denn wer ist denn der Staat der dies Möglichkeit dann anwendet?
    Es sind die Staatsknechte. Die können mal zu den Guten, aber eben auch mal zu den Bösen gehören.

    Hängenbleiben tut die Chose am Individuum, so ist das nun mal.

    Wer das nicht begreift möchte gerne die Verantwortung dem anonymen Staat überantworten, er möchte daß Andere im Staatsauftrag die Drecksarbeit erledigen und sich nicht selbst die Finger schmutzig machen. Zur Not kann man dann auch die Hände in Unschuld waschen und sagen man hätte es ja nicht so gemeint.
    Der Staat hat sich das Gewaltmonopol genommen, also das Privileg, zu strafen und Gewalt auszuüben. Dafür hat er dann aber die Pflicht übernommen, unsere Freiheiten und Rechte zu beschützen. Das ist sein Zweck. Allein das. Soll nun also ein Entführer wie Magnus Gäfgen oder ein Terrorist wie Osama bin Laden dazu in der Lage sein, durch Entführung oder Bombenauslegung und anschließende Weigerung, Informationen zur Rettung der jeweiligen Opfer preiszugeben, die Grundrechte der Opfer auszuhebeln und aus ihren Angeln zu heben? Vor allem: Wie viele Tote hält so ein absolutes Folterverbot aus? 1? 5? 1000? Der Rechtstaat lebt vor allem vom Vertrauen der Bürger in ihn, und wenn die sich nicht mehr sicher fühlen und niemand gegensteuert, in dem man etwa Einschränkungen am Folterverbot vornimmt, dann platzt der Deal irgendwann.

  6. #6
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Nein. Es ist notwendiger Teil eines Rechtsstaates. Ob liberal oder nicht.
    Das Recht kann nur allgemeingültiges Recht sein, es kann nicht teilbar sein und mal angewendet werden oder mal nicht.
    Und wer bestimmt, wann und wann nicht? Bei einem entführten Kind ja, bei einem entführten Zuhälter nicht? Bei einem kleinen Bömbchen in der Straßenbahn nicht, bei einem Fußballstadion dann doch? Weiviele Möglichkeiten gibt es und wer definiert die jeweiligen Grenzen?
    Und wer zwingt dann den designierten Folterer seinen Job auszuüben? Was wenn der nicht will? Wird er dann verurteil weil er nicht foltert?
    Prinzipiell gilt hier dasselbe wie für die Todesstrafe. Man kann dieses Machtmittel nicht dem Staat überlassen, denn wer ist denn der Staat der dies Möglichkeit dann anwendet?
    Es sind die Staatsknechte. Die können mal zu den Guten, aber eben auch mal zu den Bösen gehören.

    Hängenbleiben tut die Chose am Individuum, so ist das nun mal.

    Wer das nicht begreift möchte gerne die Verantwortung dem anonymen Staat überantworten, er möchte daß Andere im Staatsauftrag die Drecksarbeit erledigen und sich nicht selbst die Finger schmutzig machen. Zur Not kann man dann auch die Hände in Unschuld waschen und sagen man hätte es ja nicht so gemeint.
    Völlig richtig. Wer Flugzeuge abschießen will, weil ein terroristischer Angriff mit denen bevorsteht, wer foltern will, um Schlimmeres zu verhindern, der muss es eben tun und versuchen, in dem dann gegen ihn anstehenden Verfahren einen Notstand geltend zu machen.

    Sowas kann man nicht gesetzlich regeln.

    Zitat Zitat von cajadeahorros
    Ich finde Guantanamo und Foltern auch super!
    Das ist nur konsequent, du befürwortest ja auch in anderen Strängen das Vorgehen von Saddam Hussein gegen religiöse Fanatiker. Zunge rausschneiden, mit Säure übergießen, lebendig verbrennen, Überdruck in den Gedärmen bis zum Platzen mittels Pumpen erzeugen, etc.; wer sowas gutheißt, bei dem wäre es mehr als lächerlich, wenn er Vorgänge wie Waterboarding verurteilte. Außer vielleicht die Amerikaner gingen ihm in Guantanamo viel zu lasch vor.

  7. #7
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Völlig richtig. Wer Flugzeuge abschießen will, weil ein terroristischer Angriff mit denen bevorsteht, wer foltern will, um Schlimmeres zu verhindern, der muss es eben tun und versuchen, in dem dann gegen ihn anstehenden Verfahren einen Notstand geltend zu machen.

    Sowas kann man nicht gesetzlich regeln.
    Richtig. Nur ist die Frage: Warum muss unbedingt Anklage erhoben werden? Man sehe doch nur den Daschnerfall. Kein gerecht denkender Mensch hätte da Anklage erhoben. Keiner hätte ihn verurteilt. Schlicht, weil seine Motivation gerecht und gut war.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Richtig. Nur ist die Frage: Warum muss unbedingt Anklage erhoben werden? Man sehe doch nur den Daschnerfall. Kein gerecht denkender Mensch hätte da Anklage erhoben. Keiner hätte ihn verurteilt. Schlicht, weil seine Motivation gerecht und gut war.
    Der Staat muss bei Gewaltanwendung eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anklage durchführen, damit das Gewaltmonopol immer béi dem Staat bleibt.

    Die von Dir geschilderten Fälle würde ich als übergesetzlichen Notstand einordnen. Es gibt diese Grauzonen, die man nicht wirklich regeln kann.

    Eine gesetzliche Regelung würde dieses Gebiet wieder verwaltungsrechtlich binden und eingrenzen. Ich glaube aber nicht, dass man das in Gesetzesform giessen kann.
    Hunde sind gut fürs Selbstbewußsein, weil sie sich immer freuen, dich zu sehen.
    Wilfred P. Lampton

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Der Staat muss bei Gewaltanwendung eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anklage durchführen, damit das Gewaltmonopol immer béi dem Staat bleibt.

    Die von Dir geschilderten Fälle würde ich als übergesetzlichen Notstand einordnen. Es gibt diese Grauzonen, die man nicht wirklich regeln kann.

    Eine gesetzliche Regelung würde dieses Gebiet wieder verwaltungsrechtlich binden und eingrenzen. Ich glaube aber nicht, dass man das in Gesetzesform giessen kann.
    Sicher nicht. Aber ich fand die ANklage z. B. bei Daschner einfach nur dumm. Würde es nur nach formalem Recht gehen, hätte man sagen müssen: Ok, er will nicht aussagen, also zwingen wir ihn auch nicht. Wenn der Junge stirbt, hat er halt Pech gehabt. Schönen Feierabend."

    Das kann es aber in einem Rechtsstaat auch nicht sein. Hier muss der Staat einfach mal einräumen, dass das Recht nicht das ganze Leben und seine mehr oder minder widrigen Umstände regeln und erfassen kann und dass es Sachverhalte gibt, die außerhalb des Rechts stehen und die folglich auch jedem Gerichtsurteil und jedem Gesetz entzogen sind.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Das Folterverbot und seine Perversität

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Sicher nicht. Aber ich fand die ANklage z. B. bei Daschner einfach nur dumm. Würde es nur nach formalem Recht gehen, hätte man sagen müssen: Ok, er will nicht aussagen, also zwingen wir ihn auch nicht. Wenn der Junge stirbt, hat er halt Pech gehabt. Schönen Feierabend."

    Das kann es aber in einem Rechtsstaat auch nicht sein. Hier muss der Staat einfach mal einräumen, dass das Recht nicht das ganze Leben und seine mehr oder minder widrigen Umstände regeln und erfassen kann und dass es Sachverhalte gibt, die außerhalb des Rechts stehen und die folglich auch jedem Gerichtsurteil und jedem Gesetz entzogen sind.
    Die Anklage Daschners war richtig, denn wer sollte denn sonst eonen solchen Vorwurf prüfen, wenn nicht das Gericht ? Das die Richter der Notlage Daschners eine hohe Bedeutung zugemessen haben kann man aus dem Urteil und der Strafbemessung gut erkennen.

    Bitte erkläre mir den Unterschied zwischen formalem Recht und dem anderen Recht - ich meine dieser Unterschied ist nicht existent.
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    Wilfred P. Lampton

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