Das Folterverbot
Heute möchte ich an dieser Stelle über das Folterverbot und seine Absolutheit schreiben.
Prinzipiell ist das Folterverbot notwendiger Teil einer liberalen Gesellschaft. Doch wie sieht es nun aus, wenn wie im Falle Jakob von Metzler oder auch im sog. “Ticking-Bomb”-Szenario das Leben unschuldiger Menschen auf dem Spiel steht und die Polizei den oder die Täter bereits im Gewahrsam hat, diese sich aber weigern, die für ihr Opfer lebensrettenden Informationen preiszugeben? Nun, die Heuchlertruppe von Amnesty International besteht auch hier auf der Abwägungsfestigkeit der Menschenwürde und damit des Folterverbotes, gemäßigtere Menschen befürworten eher die Abwägung gegen das Leben.
Ich möchte hier jetzt meine Position verdeutlichen:
Das Folterverbot würde in so einem Extremfalle zu seiner eigenen Karikatur, besser gesagt seiner eigenen Perversion verkommen. Dies hat einen einfachen Grund: Der Staat würde mit der Nichtfolter Leben und Würde des Opfers den Rechten des Täters unterordnen, diese Rechte gar der Verfügung des Täters und damit der Beliebigkeit preisgeben. Denn gerade in der Unabwägbarkeit der menschlichen Würde und des Folterverbotes liegt das perverse Kosten-Nutzen-Kalkül für die Täterrechte und gegen das Opfer, weil der Preis für den Erhalt der Menschenwürde auch noch des Täters die Rechte des unschuldigen Opfers sind. Egal was zu Gunsten des Unschuldigen in die Waagschale gegeben wird, es wiegt doch nicht so schwer, dass es die Täterwürde aufwiegen könnte. Der Preis der Menschenwürde wird also nicht von der Gesellschaft, nicht von der Justiz und schon gar nicht von Amnesty International getragen, sondern nur vom unschuldigen Opfer. Sein Leben ist der Preis.
Dazu vielleicht eine nette Aussage von Verfassungsrichter WInfried Hassemer aus dem Jahre 2003:
SZ: Kritiker des Folterverbots sagen: Es hindert den Polizeibeamten daran, in einer Extremsituation
Verantwortung zu übernehmen für die Rettung Unschuldiger. Da ist ein Hochverdächtiger,
der eine Bombe im Schulbus deponiert hat – der aber nicht sagt, in welchem. Was sagt
der Strafrechtsprofessor auf die Frage, ob ihm das Leben von fünfzig Kindern oder ein
Rechtsgrundsatz wichtiger ist?
Hassemer: Um zu einem gut begründetes Urteil zu kommen, muss man langfristig denken.
Das heißt, man muss in Situationen notfalls auch hohe Interessen, hohe Rechtsgüter opfern,
um nicht langfristig die Zivilität, die Anständigkeit, das Leben-Können innerhalb einer
Rechtsordnung zu gefährden und zu zerstören. Ein zentraler Rechtsgrundsatz wie das Folterverbot
muss abwägungsfest sein, sonst ist er zunichte. Das heißt: Auch in der Stunde der Not
wird dieses Verbot nicht gegen ein anderes Rechtsgut abgewogen. Wir stellen uns für den
Augenblick gewissermaßen blind und taub, obwohl wir es nicht sind.
(Markierungen wurden von mir vorgenommen, Anmerkung des Autors)
Sehen Sie es? Herr Hassemer unterstreicht die Abwägungsfestigkeit der Würde, redet aber vom Leben des Opfers nur als von einem “Rechtsgut”, dass man unter gewissen Umständen opfern müsse. Menschenopfer im Namen der Menschenwürde. Früher opferten Menschen andere Menschen an ihre Götter, heute ist an die Stelle der Götter die Menschenwürde getreten, aber das Prinzip ist dasselbe. Übrigens ist Hassemers Aussage in sich selbst widersprüchlich, ja geradzu wiedersinnig. Er redet von unverfügbarer Würde, macht aber die Würde gerade dem Staat und seiner Abwägung zugänglich. Allerdings die des Opfers. Und darin liegt die Perversität des Folterverbotes.