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Thema: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Vor knapp einem Jahr hatte ich begonnen, übersetzte Artikel der fiktiven "Constitution of Oceania" hier hereinzustellen.
    Hat leider nicht lang gedauert.

    Ab heute geht's wieder los. Mal gucken, wie lang's diesmal geht.

    1. Leben

    A. Das Recht auf Leben: Eine Person hat das Recht, nicht von anderen getötet oder (körperlich, Anm.d.Ü.) geschädigt zu werden.
    Ist eine Person komatös oder anderweitig bewusstlos, so wird all ihr Vermögen für lebenserhaltende Massnahmen verwandt, es sei denn, es liegen ausdrücklich gegenteilige Anweisungen vor.
    Ist das Vermögen erschöpft, hat das verantwortliche Krankenhaus das Recht, die lebenserhaltenden Massnahmen zu beenden. Die Familie des Patienten und jede andere Person oder Organisation darf zusätzliche Mittel zur Verlängerung der Massnahmen zur Verfügung stellen.

    Das ozeanische Gerichtswesen wird dieses Recht (d.i. das auf Leben, Anmd.Ü.) nicht beeinträchtigen, ausser, um jemanden an einem Gefängnisausbruch zu hindern.

    (Artikel 1 der Constitution of Oceania)
    Wer was dazu sagen möchte, möge es tun.
    Pöbeleien sind unerwünscht.

    Meine mässigen Fähigkeiten als Übersetzer bitte ich zu entschuldigen.


    Nachtrag: Es ist möglich, berechtigt und sinnvoll, von den Inhalten dieser Verfassung auf die Inhalte und Ansichten -jmw-s und des Myobismus zu schliessen.
    Geändert von -jmw- (06.03.2008 um 21:00 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  2. #2
    marc
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Soll das eine Anspielung auf Orwell sein, oder was? Kann mich an diese Constitution aber nicht erinnern. Oder ist das wieder so ein Kack wie mit "Neu-Germanien"? :rolleyes:

    Wie auch immer:

    Ist das Vermögen erschöpft, hat das verantwortliche Krankenhaus das Recht, die lebenserhaltenden Massnahmen zu beenden.
    Scheiße.

    Eine Person hat das Recht
    Definiere "Person".

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von marc Beitrag anzeigen
    Soll das eine Anspielung auf Orwell sein, oder was? Kann mich an diese Constitution aber nicht erinnern. Oder ist das wieder so ein Kack wie mit "Neu-Germanien"? :rolleyes:
    Ob die Verfasser auch den Herrn Orwell im Sinn hatten, weiss ich nicht.

    Wichtigster Grund für den Namen dürfte sein, dass die Verfassung mit einem Projekt zusammenhing, mit Hilfe grosser Schwimmplattformen (Guckst Du hier: [Links nur für registrierte Nutzer]) einen neuen Karibikstaat vor der Küste Costa Ricas oder Panamas zu gründen.
    Schien den Leuten wohl einfacher, als in einem bestehenden Staate die Macht zu übernehmen und ihre Ansichten dann dort durchzusetzen.

    Scheiße.
    Wenn der A mit dem B einen Vertrag hat und der B einseitig sich nicht mehr vertragsgemäss verhält, warum sollte der A sich dann noch weiter an den Vertrag halten (müssen)?

    Und, immerhin, selbst wenn man dem nicht zustimmen sollte: Es ist der Versuch, konsequent zu sein.

    Definiere "Person".
    "Eine Person ist jeder geborene Mensch unabhängig des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft oder der Religion, der sich derzeit auf dem Staatsgebiet von Oceania befindet oder sich dort befand, bevor er unter Verletzung von Gesetzen Oceanias von dort entfernt wurde. Anderen Wesen mag der Status der Person per Gesetz zuerkannt werden, wenn nötig."
    (Schnellübersetzung)
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  4. #4
    Nur zwei Dinge Benutzerbild von Herr K.
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Vor knapp einem Jahr hatte ich begonnen, übersetzte Artikel der fiktiven "Constitution of Oceania" hier hereinzustellen.
    Hat leider nicht lang gedauert.

    Ab heute geht's wieder los. Mal gucken, wie lang's diesmal geht.



    Wer was dazu sagen möchte, möge es tun.
    Pöbeleien sind unerwünscht.

    Meine mässigen Fähigkeiten als Übersetzer bitte ich zu entschuldigen.


    Nachtrag: Es ist möglich, berechtigt und sinnvoll, von den Inhalten dieser Verfassung auf die Inhalte und Ansichten -jmw-s und des Myobismus zu schliessen.
    Geziemt es sich für einen Myobisten erbetene Verhaltensregeln für einen von ihm eröffneten Strang anzugeben,Was, wenn bashing nun mein business wäre?

    Zwei Fragen.

    Sind vorsätzliche psychische Schädigungen in Oceania zulässig, gibt es kein Recht, auf Unterlassung solcher zu klagen?

    Lebenserhaltende Maßnahmen nur für Vermögende?Hätte ein verunfalltes Kind mittelloser Eltern folglich kein Recht auf medizinische Versorgung?

    Langsam begreife ich, wie sich Dein fehlender Glaube an positive Rechte ausnimmt.

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von Herr K. Beitrag anzeigen
    Geziemt es sich für einen Myobisten erbetene Verhaltensregeln für einen von ihm eröffneten Strang anzugeben,Was, wenn bashing nun mein business wäre?
    Der Anstand gebietet, Wünschen des Fadeneröffners, sofern sie nicht zu ausgefallen sind, zu entsprechen. :]

    Sind vorsätzliche psychische Schädigungen in Oceania zulässig, gibt es kein Recht, auf Unterlassung solcher zu klagen?
    Zu den Einzelheiten müsste ich jetzt nachgucken;
    grundsätzlich aber fände ich es sehr verwunderlich, wären sie zulässig.

    Körperliche Unversehrtheit allein auf den physischen Körper zu beziehen, das schiene mir wenig zielführend.

    Lebenserhaltende Maßnahmen nur für Vermögende?Hätte ein verunfalltes Kind mittelloser Eltern folglich kein Recht auf medizinische Versorgung?

    Langsam begreife ich, wie sich Dein fehlender Glaube an positive Rechte ausnimmt.
    Glaube ist, anzunehmen, jemand hätte solche 'Rechte'.
    Woher sollten sie auch kommen?

    Wobei, im Falle des Kindes, doch, da bestünden gewisse, nun ja, 'Rechte' würd ich's nicht nennen, aber: Ansprüche, gegen die Eltern nämlich oder, besser ausgedrückt: Gegen diejenigen Personen, die meinen, die Erziehung bestimmen zu dürfen.
    Denn wer meint, das Leben von Kinder bestimmen zu dürfen, der muss natürlich auch die Notwendigkeiten ihres Lebens bestreiten.
    Soweit Eltern also dazu in der Lage sind, die Behandlungskosten zu tragen, müssen sie es auch.
    Mehr, als sie können, natürlich nicht.

    Irgendeine dritte Person oder Organisation oder Institution allerdings hat nicht von vornherein eine Verpflichtung, irgendwem einfach so zu helfen.



    Nachtrag:

    Langsam begreife ich, wie sich Dein fehlender Glaube an positive Rechte ausnimmt.
    Es ist garnicht so schwierig, das vom Verstande her zu erfassen.
    Allein, es kann mitunter sehr lange dauern, die volle Herrlichkeit all dessen wirklich zu verstehen.
    Geändert von -jmw- (06.03.2008 um 21:45 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  6. #6
    Nur zwei Dinge Benutzerbild von Herr K.
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Der Anstand gebietet, Wünschen des Fadeneröffners, sofern sie nicht zu ausgefallen sind, zu entsprechen. :]
    Würde ich nun mit Deinen Waffen ins Felde ziehen, läge die Frage nahe, wie ein solches Anstandsgebot zu legitimieren wäre?Hohle Konvention, Gaukelei eines pseudozivilisierten Umgangs, persönliche Präferenz - die Einwände könnten mannigfaltig sein.Doch, da auch ich habe ein Faible fürs aus der Mode geratene habe, leiste ich Deiner Aufforderung bereitwillig Folge.

    Zu den Einzelheiten müsste ich jetzt nachgucken;
    grundsätzlich aber fände ich es sehr verwunderlich, wären sie zulässig.

    Körperliche Unversehrtheit allein auf den physischen Körper zu beziehen, das schiene mir wenig zielführend.
    Gut, nur kam die Frage nicht von ungefähr.Da Du in Deiner Übersetzung die Sicherung vor körperlicher Schädigung gesondert betont hast, lag es im Umkehrschlußnahe, die Strafbarkeit psychischer Mißhandlungen nicht als gesetzt zu sehen.Nun, sollte dies aber doch der Fall sein, sehe ich ein Konsistenzproblem des ersten Artikels Deiner Verfassung.Wir bleiben beim erkrankten/verunglückten Kind weniger gut betuchter Eltern(die wird es auch in Oceania zwangsläufig geben, schrubst Du an anderer Stelle selbst, paradiesische Vorstellung wären diesseist illusorisch) .Diese wenden all die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auf, die Genesung des Kindes ist noch nicht eingetreten.Gemäß nicht eingehaltener Vertragsleistungen sieht sich das Krankenhaus berechtigt, die lebenserhaltene med.Versorgung des Kindes einzustellen.Die Eltern sehen sich folglich der Situation ausgesetzt, auf Grund ihrer pekunären Knappheit das eigene Kind, obschon generelle Heilungschancen bestünde, verenden zu sehen.Eine unzumutbare seelische Belastung, gleichzusetzten mit psychischer Folter.Den Einwand, dieses Szenario sei weltweit alltägliche Realität, laße ich nicht gelten, orientiert sich die Bewertung der Verfassungsinhalte doch an unserer konkreten Lebenswirklichkeit und deren Gegebenheiten.



    Glaube ist, anzunehmen, jemand hätte solche 'Rechte'.
    Woher sollten sie auch kommen
    ?

    Ich bin kein religiöser Mensch, deshalb fällt eine Argumentationslinie flach.Es sind also Vernunftgründe, die als Legitimationsquell solcher heranzuziehen sind.Zumal viel weniger hochherzige, als gemeinhin behauptet.Der Schutz des Lebens garantiert zuförderst mir die Sicherung vor Eingriffen anderer, erst in erweiterter Konsequenz zielt es ebenso auf die Gesamtheit ab.Aber sicher, unangreifbar, da sich auf eine unanfechtbare Instanz beziehend,sind positive Rechte nicht.Eine fördenswerte Errungeschaft humanistischer Bestrebungen aber mit Gewissheit.





    Nachtrag:


    Es ist garnicht so schwierig, das vom Verstande her zu erfassen.
    Allein, es kann mitunter sehr lange dauern, die volle Herrlichkeit all dessen wirklich zu verstehen.
    Muß jetzt fort, zum Rest komme ich später nochmal.
    Soviel Herrlichkeit will gewürdigt sein.

  7. #7
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von Herr K. Beitrag anzeigen
    Würde ich nun mit Deinen Waffen ins Felde ziehen, läge die Frage nahe, wie ein solches Anstandsgebot zu legitimieren wäre?Hohle Konvention, Gaukelei eines pseudozivilisierten Umgangs, persönliche Präferenz - die Einwände könnten mannigfaltig sein.Doch, da auch ich habe ein Faible fürs aus der Mode geratene habe, leiste ich Deiner Aufforderung bereitwillig Folge.
    Danke sehr.
    Und, ja, es ist Konvention und Präferenz, nicht mehr.
    Wobei Konventionen natürlich immer in einem Prozess sich entwickeln, der die Praxistauglichkeit, die Nützlichkeit berücksichtigt.

    Gut, nur kam die Frage nicht von ungefähr.Da Du in Deiner Übersetzung die Sicherung vor körperlicher Schädigung gesondert betont hast, lag es im Umkehrschlußnahe, die Strafbarkeit psychischer Mißhandlungen nicht als gesetzt zu sehen.
    Habe das Inhaltsverzeichnis sowohl der "Constitution" als auch der "Laws of..." mal kurz durchgeschaut, über seelische und geistige Schädigung steht da tatsächlich nix.
    Da ich mir allerdings nicht vorstellen kann, wie oben schon angedeutet, das die Autoren sowas unberücksichtigt lassen wollten oder es einfach nur nicht bedacht haben (Sie behandeln viele Punkte, die einige Kenntnis des Themas voraussetzen.), nehme ich an, es war mein Fehler, Artikel 1 auf körperliche Schädigungen zu beschränken.
    Ich weiss, um ehrlich zu sein, auch nicht mehr, warum ich 2007 bei der Übersetzung das so gehandhabt habe.

    Zu Deinem Einwand:

    Die Eltern sehen sich folglich der Situation ausgesetzt, auf Grund ihrer pekunären Knappheit das eigene Kind, obschon generelle Heilungschancen bestünde, verenden zu sehen.Eine unzumutbare seelische Belastung, gleichzusetzten mit psychischer Folter.
    Hmm...
    In aller Kürze, muss gleich weg:
    Ich halte die Gleichsetzung für schwierig.
    Viele Leute fühlen sich durch irgendetwas seelisch belastet, dass andere tun. Wie weit wollen wir da gehen? Welche Art, Form, welchen Umfang der Belastung wollen wir gelten lassen, welchen nicht mehr?
    Schwierige Sache dies!
    Irgendwo wird man einen Schnitt machen müssen.
    Die Autoren, nehme ich an, machen den Schnitt zwischen tun und lassen:
    Wer nix tut, foltert auch nicht, weder physisch noch psychisch. (So mal als Faustregel.)

    Muß jetzt fort, zum Rest komme ich später nochmal.
    Soviel Herrlichkeit will gewürdigt sein.
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  8. #8
    Nur zwei Dinge Benutzerbild von Herr K.
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Danke sehr.
    Und, ja, es ist Konvention und Präferenz, nicht mehr.
    Wobei Konventionen natürlich immer in einem Prozess sich entwickeln, der die Praxistauglichkeit, die Nützlichkeit berücksichtigt.
    Nix zu danken, ist doch selbstverständlich.
    Die Nachfrage war ja auch mehr als ein Praxistest hinsichtlich eines liberalen Grundverständnis, denn als verschleierte Ankündigung nachfolgender Beschimpfungsorgien zu verstehen.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Habe das Inhaltsverzeichnis sowohl der "Constitution" als auch der "Laws of..." mal kurz durchgeschaut, über seelische und geistige Schädigung steht da tatsächlich nix.
    Da ich mir allerdings nicht vorstellen kann, wie oben schon angedeutet, das die Autoren sowas unberücksichtigt lassen wollten oder es einfach nur nicht bedacht haben (Sie behandeln viele Punkte, die einige Kenntnis des Themas voraussetzen.), nehme ich an, es war mein Fehler, Artikel 1 auf körperliche Schädigungen zu beschränken.
    Ich weiss, um ehrlich zu sein, auch nicht mehr, warum ich 2007 bei der Übersetzung das so gehandhabt habe.
    Will mich an diesen Punkt auch nicht festbeißen, er war mir schlicht durch den von der eingefügten Zusatz -körperliche- aufgefallen und diente als praktikabler Einstieg in eine kritische Diskussion.Immerhin, da Du nach Überprüfung keine dahngehende Spezifizierung in der Verfassung finden konntest, scheint mir die Formulierung des Artikels hier eine Lücke aufzuweisen.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Hmm...
    In aller Kürze, muss gleich weg:
    Ich halte die Gleichsetzung für schwierig.
    Viele Leute fühlen sich durch irgendetwas seelisch belastet, dass andere tun. Wie weit wollen wir da gehen? Welche Art, Form, welchen Umfang der Belastung wollen wir gelten lassen, welchen nicht mehr?
    Schwierige Sache dies!
    Irgendwo wird man einen Schnitt machen müssen.
    Die Autoren, nehme ich an, machen den Schnitt zwischen tun und lassen:
    Wer nix tut, foltert auch nicht, weder physisch noch psychisch. (So mal als Faustregel.)
    Generell hast Du Recht, eine Grenzziehung ist in dem Bereich psychischer Beinträchtigungen problematisch, spielt hier die subjektive Komponente doch eine entscheidene Rolle.Was mir zusetzt, mag für andere eine Lappalie sein.
    Nur verhält es sich nach meinem Dafürhalten in diesem konkreten Fall eindeutig so, dass nahezu die Gesamtheit des potentiell mit ihm konfrontierten eine gravierende seelische Belastung in ihm sehen würden.Seinem Kind helfen zu wollen, es aber trotz bestem Willen nicht zu können und es in der darausfolgenden Konsequenz, obwohl Hilfe nicht ausgeschlossen wäre, verenden zu sehen, ist wohl ein Szenario von traumatisierender Härte.Hier muß die Eigenverantwortwortlichkeit im Extremfall von einer gewissen Sicherungsgarantie unterfüttert sein.

    Außerdem bleibt die Frage, wie die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen des Krankenhauses zu bewerten ist.Kann eine Nichthandlung, sprich Unterlassung, mit in diesem Fall drastischen Folgen nicht auch als indirektes Tun verstanden werden?Analog dazu wäre zu fragen, ob es statthaft wäre, Dich, gesetzt Du seiest Nichtschwimmer, im Falle eines Sturzes in ruhiges Gewässer aus Sorge um meine nicht wasserdichte Uhr ertrinken zu lassen, obwohl ein helfender Sprung für mich keine existenzbedrohliche Gefährdung darstellen würde.Dies wäre, wie im Fall der Versorgungseinstellung, m.E. doch eher ein schwere Fall unterlassener Hilfeleistung und als solches sehr wohl eine (Nicht)-Handlung.

    Ich halte es insgesamt für äußerst fraglich, ob der unbedingte Schutz des Eigentums als erste Prämisse eines idealen Gemeinwesens anzusehen ist.

  9. #9
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Diese merkwürdige "Verfassung" stellt Kapital über Menschenleben - will Menschenleben terminieren, wenn die Profite einer Krankenhausverwaltung dadurch tangiert werden könnten. Gott, welch Vertauschung von Prioritäten, welch Degradierung von Leben zum lästigen Hindernis für Profite.

    An dieser Stelle hat sich diese Möchtegernverfassung für mich schon selbst den Gnadenstoß verpasst. Den Rest will ich gar nicht mehr lesen.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Artikel 1.1.A: Das Recht auf Leben

    Zitat Zitat von Frei-denker Beitrag anzeigen
    Diese merkwürdige "Verfassung" stellt Kapital über Menschenleben - will Menschenleben terminieren, wenn die Profite einer Krankenhausverwaltung dadurch tangiert werden könnten. Gott, welch Vertauschung von Prioritäten, welch Degradierung von Leben zum lästigen Hindernis für Profite.

    An dieser Stelle hat sich diese Möchtegernverfassung für mich schon selbst den Gnadenstoß verpasst. Den Rest will ich gar nicht mehr lesen.
    Hoffentlich ignorierst du den Rest konsequenterweise. Dann ersparen die anderen Teilnehmer sich diese kaputte Schallplatte langweiliger Klassenkampfparolen. *gähn*
    ´
    Ron Paul Revolution - Frieden, Freiheit und Wohlstand

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