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Thema: Keine Benachteiligung nach ADG

  1. #1
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard Keine Benachteiligung nach ADG

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    Montag, 3. März 2008
    Bewerber mit Sprachproblemen
    Klage wegen Diskriminierung

    Bekommt ein ausländischer Bewerber wegen mangelnder Deutschkenntnisse eine Arbeitsstelle nicht, ist das keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft.

    Entsprechend besteht kein Anspruch auf Entschädigung, urteilte das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 14 Ca 10356/07), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. In dem Fall hatte sich ein Brite auf eine Stelle als Gärtner beworben. Der Probetag wurde abgebrochen; nach seiner Darstellung aufgrund von Sprachproblemen.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  2. #2
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Keine Benachteiligung nach ADG

    Oh Lichtblick und Geistesblitz! Manche Richter verstehens doch!
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  3. #3
    Kölle Alaaf Benutzerbild von angax
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    Standard AW: Keine Benachteiligung nach ADG

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Oh Lichtblick und Geistesblitz! Manche Richter verstehens doch!
    Ja, sie werden langsam wach.

    Ich habe viele Fälle gelesen, die von diesem ADG (bzw. AGG) Missbrauch gemacht haben.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Keine Benachteiligung nach ADG

    Natürlich ist das keine Diskriminierung. Mit einem Angestellten muss man sich verständigen können. In Landessprache.

  5. #5
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Keine Benachteiligung nach ADG

    vor allem reiten die auf der Masche "Diskriminierung",die es "nötig" haben, dabei wollen die lediglich den schnellen EUR machen, wie die Türken Tussie ,die sich von der evang. Kirche "diskriminiert" sah.
    Geändert von Sterntaler (03.03.2008 um 19:17 Uhr)
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

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