Soeben auf der Webseite der "Welt" gefunden:
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Weiter:Zuvor hatte „Spiegel Online“ über die Weitergabe der Nutzerdaten berichtet.
Das Internetmagazin fragte konkret nach: Zu StudiVZ komme ein Staatsanwalt mit Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigten. Er verlange Klarnamen zu den Profilen und zu allen Kommentaren – „was machen Sie?“ Riecke antwortete daraufhin: „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben.“Als überzeugtem Befürworter der Bürgerrechte sträuben sich mir da die Haare.Am häufigsten gehen laut Riecke Anfragen zu Straftaten aus den Bereichen Jugendschutz, Beleidigung, Volksverhetzung, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten ein.
Eben hat das BVerfG klargestellt, daß die Online-Durchsuchung nur bei Verletzung erheblicher Rechtsgüter (Mord, Totschlag, Terrorismus) zulässig ist, dann sowas.
Übrigens fragt ein Kommentarschreiber dort, ob es sich denn nicht so verhalte: Der bloße Konsum von Drogen sei nicht strafbar.
Dazu kann ich nichts sagen: Habe noch nie im Leben Drogen genommen, kenne die Rechtslage also nicht. Wenn das aber stimmt, wäre das Schnüffeln nach "Kiffern" ohnehin rechtswidrig.
Noch was: Es wird berichtet, daß das Herausgaberecht in den AGB stehe. Deswegen der zitierte Satz von StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke. Aber mal Hand auf`s Herz: Wer hat nicht schon auf den Knopf "ich stimme zu" gedrückt, ohne die AGB oder EULAs wirklich durchgelesen zu haben?