Zitat von
-jmw-
Hmm...
Ich sehe nicht, dass im Artikel 146 stünde, dass irgendwer Dich rufen müsse oder irgendwer den Auftrag habe, eine neue Verfassung auszuarbeiten und Dir die Möglichkeit zu geben, darüber abzustimmen.
So, wie ich das sehe, steht da nur:
Wenn die Deutschen (im Sinne des GG, d.h. die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland) eine neue Verfassung verabschieden, auf welchem Wege auch immer, dann ersetzt diese neue Verfassung das Grundgesetz.
Das heisst nun aber nicht, dass
- die Deutschen das tun müssen;
- irgendwer es für die Deutschen tun müsse;
- das Grundgesetz keine Verfassung sei.
Oder begehe ich einen Denkfehler?
Nachtrag:
Wir kennen ähnliches ja von der Bundeskanzlerwahl:
Ein Kanzler ist solange Kanzler, bis ein neuer gewählt wird.