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Thema: Wie ein Gesetz gemacht wird...D hat fertig!

  1. #11
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wie ein Gesetz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von RDX Beitrag anzeigen
    Ich habe eine lust extra deswegen herumzugooglen.
    In meinen Bookmarks:

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    Die Kriminalitaet faellt - seit Jahren und ist auf einem historischen Niedrigniveau.Gewalt gegen Menschen (fuer Engalnd und Wales):

    Apr-Jun 2005
    Gesamt: 273666
    Pro 1000: Einwohner: 5.2

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  2. #12
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    Standard AW: Wie ein Gesetz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
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    Die Kriminalitaet faellt - seit Jahren und ist auf einem historischen Niedrigniveau.Gewalt gegen Menschen (fuer Engalnd und Wales):

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    Du weißt doch, dass ein intelligenter, klischeefreier Mensch immer differenzieren muss.
    In diesem Fall interessiert die Gewaltkriminalität und da ganz besonders die der jugendlichen Migranten.
    Geändert von RDX (16.02.2008 um 08:24 Uhr)

  3. #13
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wie ein Gesetz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von RDX Beitrag anzeigen
    Du weißt doch, dass ein itelligenter klischeefreier Mensch immer Differenzieren muss.
    In diesem Fall interessiert die Gewaltkriminalität und da ganz besonders die von jugendlichen Migranten.
    Nun, in den London Boroughs mit einem hohen Anteil, die dazu noch erhebliche soziale Probleme haben, sehen die Zahlen auch nicht andres aus (Tower Hamlet oder Lambeth z. B.):

    Tower Hamlets:
    2006: 5858
    2007: 5191

    Lambeth
    2006: 6414
    2007: 5996

    Fuer Greater London mit rund 7,8 Mio. Einwohnern:

    2006: 184573
    2007: 174711

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    ---

    Also? Wo funktioniert die Politk nicht?

  4. #14
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    Standard AW: Wie ein Gestz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Es notwendig fue den demokratischen Souveraen, dass er alleine Gewalt ausueben kann. Es hiesse die Souveraenitaet des Volkes missachten, dem Einzeln ein Waffe zu erlauben.
    Ich schätze zwar Deine Kenntnis in Historie und Formalien, es beschleicht mich bei Dir lediglich häufig der Eindruck einer einer etwas seltsamen Auffassung von Demokratie als Diktatur mit modischem Mäntelchen.

    Zur Souveränität des Volkes als Summe dieser Einzelnen haben in Bezug auf individuellen Waffenbesitz z.B die USA (immerhin eine Demokratie seit rund 220 Jahren) oder die Schweiz deutlich andere Ansichten als Du.
    Etwas Bescheidenheit hielte ich hier für angebracht.

  5. #15
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Wie ein Gestz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Ich schätze zwar Deine Kenntnis in Historie und Formalien, es beschleicht mich bei Dir lediglich häufig der Eindruck einer einer etwas seltsamen Auffassung von Demokratie als Diktatur mit modischem Mäntelchen.

    Zur Souveränität des Volkes als Summe dieser Einzelnen haben in Bezug auf individuellen Waffenbesitz z.B die USA (immerhin eine Demokratie seit rund 220 Jahren) oder die Schweiz deutlich andere Ansichten als Du.
    Etwas Bescheidenheit hielte ich hier für angebracht.
    Versuchen wir es mal so herum: Die Demokratie entstanden dardurch, dass Volk dem absoluten Monarchen die Machtmittel entrissen hat und ueber seine verfasste Form, Parlament, Regierung, etc., diese nun ausuebt. Das geschah teilweise schleichend (England/UK) oder gewaltsam (Franz. Revolution). D. h. die Gewalt wird nicht ueber den Einzelen ausgeuebt sondern ueber den neuen Souveraen (b.z.w. den de-facto Souveraen in constutionellen Monarchien, in denen aber die demokratischen Institutionen die Gewalt ausueben, obwohl der Monarch formal noch den de-jure Status des Souveraens behalten hat - z.B. Daenemark, Niederlande, UK).

    Die USA und die Schweiz sind hier Ausnahmen und also solche zu verstehen, da diese nicht die absolute Gewalt eines Monarchen als staatsdefinierend wirklich kannten. Man sollte sie aber historisch bedingte Ausnahmen betrachten.

  6. #16
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    Standard AW: Wie ein Gestz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Versuchen wir es mal so herum: Die Demokratie entstanden dardurch, dass Volk dem absoluten Monarchen die Machtmittel entrissen hat und ueber seine verfasste Form, Parlament, Regierung, etc., diese nun ausuebt. Das geschah teilweise schleichend (England/UK) oder gewaltsam (Franz. Revolution). D. h. die Gewalt wird nicht ueber den Einzelen ausgeuebt sondern ueber den neuen Souveraen (b.z.w. den de-facto Souveraen in constutionellen Monarchien, in denen aber die demokratischen Institutionen die Gewalt ausueben, obwohl der Monarch formal noch den de-jure Status des Souveraens behalten hat - z.B. Daenemark, Niederlande, UK).

    Die USA und die Schweiz sind hier Ausnahmen und also solche zu verstehen, da diese nicht die absolute Gewalt eines Monarchen als staatsdefinierend wirklich kannten. Man sollte sie aber historisch bedingte Ausnahmen betrachten.

    Das ließe sich nun direkt so interpretieren daß wir unsere Monarchen behielten. Nur wählen wir sie jetzt und sie nennen sich nicht mehr so.
    Eine durchaus zutreffende Lagebeschreibung.

    Die USA kannten durchaus die Monarchie als Souverän. Immerhin waren sie reichlich lange der britischen Krone untertan. Das zieht also nicht.

  7. #17
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    Standard AW: Wie ein Gesetz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Kann man das auch belegen?
    Wozu sollte man das belegen?
    Schließlich ist hier keine Strafverhandlung angesagt.

    Und selbst wenn es "belegt" worden wäre, was ändert es an seinem Informationsgehalt?

    Für Waffenrecht wie in den USA

    Freie Bürger tragen Waffen. Untertanen verzichten drauf.

  8. #18
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Wie ein Gestz gemacht wird...D hat fertig!

    Anscheinend fühlen sich unsere Machthaber von legal bewaffneten Bürgern bedroht! Wie sonst sollte man sich die Verschärfung eines Gesetzes angesichts rückläufiger Verbrechenszahlen sonst erklären.
    Der blanke Hohn ist aber die Tolerierung des illegalen Waffenbesitzes gewisser Ausländergruppierungen.
    Ob das die Umvolkung erleichtern soll? Ist unsere Heimat schon verkauft?
    "Bund der Kaisertreuen"

  9. #19
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Wie ein Gestz gemacht wird...D hat fertig!

    Zitat Zitat von Der Gelehrte Beitrag anzeigen
    ...
    Interessant auch, daß der Stangersteller geflissentlich übersieht, daß die Pläne zur Novellierung vor allem das Verbot von Anscheinswaffen im Blick haben, eine seit längerer Zeit immer wieder von der Polizei mit Nachdruck erhobene Forderung.

    Aber was weiß schon die Polizei, nicht wahr? :rolleyes:
    Tja, was war das Deutschland ohne die beschissene europäische Gesetzgebung doch noch toll! Aber die linken Sozialromantiker mit ihrem vereinten Europa und alles ist eins haben auch das versaut!
    Da ich Sportschütze bin, weiss ich, wovon ich rede:
    Wir hatten einen Anscheinparagraphen! Selbst die bei Kindern beliebten Erbsenpistolen war verboten, weil ein Geschoss (die Erbse) via Federdruck durch den Lauf getrieben wird! Soviel dazu! Wasserpistolen durften nicht mehr schwarz, sondern mussten bunt sein. Zurecht! Schusswaffen, welche den Anschein einer Kriegswaffe haben, mussen umgeändert werde. Gesetz war viel zu pauschal und völlig blödsinnig formuliert. Einige Kameraden aus dem Verein mussten ihre M1 Carbine (amerikanischer Selbstladekarabiner, vorwiegend Fallschimrjäger und Spezialtruppen) Gewehre aus dem 2. Weltkrieg umbauen lassen, weil das Magazin den Griff um Sage und Schreibe 3mm überragte und somit den Anschein(!) einer modernen Kriegswaffe hatte! Die Sesselfurzer ohne Ahnung waren gnadenlos. Unterschriftenaktionen, Beschwerden und Klagen en Masse bewirkten dann, dass sich, kurz vor einer Wahl, der sogenannte Bestandsschutz für historische Waffen geltend gemacht werden konnten! Und alles konnte wieder zurückgebaut werden. Natürlich zu Lasten der Betroffenen. Soweit so gut und alles war glücklich!

    Dann kam die EU:
    Anscheinparagraph wurde komplett gekippt: Softairwaffen, die genau so aussehen, wie scharfe Schussenwaffen. Kalashnikov- Sturmgewehre als legale Umbauten auf Schießständen! Waffenschränke nicht mehr zwingend erforderlich, Munition muss innerhalb der Wohnung nicht mehr verschlossen werden, wenn die Waffe verschlossen ist und und und! In der EU hat Deutschland ini dieser Hinsicht wirklich fertig!

    Das beste allerdings: In den Gremien, die diese Gesetze beschlossen haben, war nicht ein einziger Waffensachverständiger oder sonstwer, der sich mit dieser Materie auskennt!
    Aber Hauptsache seit 2005 liegt das Gesetz vor, dass dem Bürger verbietet, speziell dem Sportschützen und Jäger, biologische, chemische oder atomare Waffen zu besitzen. Auch darf er aufgrund des mangelnden Bedürfnisses keine Kampfhubschrauber und nuklear angetriebene U- Boote besitzen. Auch Raketen, welche nukleare, biologische oder chemische Gefechtsköpfe tragen können, sind nun endlich ausdrücklich nicht mehr erlaubt! Wäre ja auch noch schöner, wenn sich der Horst von nebenan ne Interkontinentalrakete im Garten verbuddeln lässt!

    Nicht die Waffen, die tun nichts von selbst, sondern unsere Politiker müssten Waffenscheinpflichtig sein!
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
    ###

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Wie ein Gestz gemacht wird...D hat fertig!

    Vorschlag für das Waffengesetz

    Man unterscheidet folgende Gruppen Normalbesitzer, Sportschützen, Jäger und Waffensammler.

    I. Allgemeine Regelungen für jede dieser Gruppen

    a) Jeder Bundesbürger darf mit Vollendung des 18 Lebensjahres ist berechtigt eine Schusswaffe zu besitzen und zu führen. Jedoch ist dazu der Erwerb eine Lizenz erforderlich, oder besser gesagt es muss eine Schulung besucht werden, an dessen Ende eine Prüfung zum Erwerb eines Waffenführerscheins steht. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, alle 5 Jahre. Ein Bedürfnisnachweis, wie jetzt üblich, ist erstmal nicht erforderlich, sondern dient nur noch der Zuordnung zu den Gruppen und der Festlegung der erlaubten Waffenart, Waffenmenge und Munitionsvorrat.

    b)Die Ablegung der Prüfung ist für jeden Pflicht, der eine Schußwaffe führen will.

    c) Sämtliche Schußwaffen müssen registriert werden. Privater Erwerb und Verkauf von Waffen ist den Behörden innerhalb einer Woche anzuzeigen. Zuwiderhandlungen haben den Verlust des Waffenbesitzrechtes auf Lebenszeit, Beschlagnahme der Waffen und Geldstrafe zur Folge.

    d) Wer eine Waffe bei sich führt, für den ist Alkoholgenuß strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen haben die Beschlagnahme der Waffe und Geldstrafe zur Folge.

    e) Wer wegen folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde, verliert das Waffenbesitzrecht auf Lebenszeit:
    §§ 212 Totschlag, 213 Minder schwerer Fall des Totschlags, 216 Tötung auf Verlangen, 222 Fahrlässige Tötung, 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen, 226 Schwere Körperverletzung, 227 Körperverletzung mit Todesfolge, 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, 251 Raub mit Todesfolge.
    Wer aufgrund eines anderen Straftatbestandes des StGB verurteilt wurde, verliert sein Waffenbesitzrecht temporär, wenn er aufgrund des Strafmasses als vorbestraft gilt. Die Dauer des Entzuges des Waffenbesitzrechtes orientiert sich an den Tilgungsfristen für Vorstrafen.

    II. Regelungen für Normalbesitzer

    1. Als Normalbesitzer gilt wer die Prüfung (s251 Raub mit Todesfolgeiehe I a)) abgelegt hat.

    2. Für den Normalbesitzer ist der Besitz und die Führung einer Schußwaffe von Typ Revolver oder Pistole erlaubt.

    3. Außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen oder Orten, darf Munition nur in Höhe der doppelten Schußanzahl der Waffe mit sich geführt oder bevorratet werden.


    III. Sportschütze

    1. Als Sportschütze gilt wer die Prüfung abgelegt hat und
    - Mitglied eines Sportschützenvereines ist.
    oder
    - mindestens an 5 Sportschützenveranstaltungen im Jahr mit einem bestimmten Schießergebnis teilnimmt.

    2. Dem Sportschützen ist der Besitz von 3 Schußwaffen unabhängig davon ob es sich um Gewehr, Pistole oder Revolver handelt erlaubt.

    3. Der Munitionsvorrat außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen ist auf höchsten 200 Schuß begrenzt.


    IV. Jäger

    1. Als Jäger gilt wer zusätzlich zur Prüfung noch die Jagdprüfung erfolgreich abgelegt hat.

    2. Der Besitz von 3 Jagdgewehren und einer Pistole/ eines Revolvers ist erlaubt. Inhaber einer Jagdpacht dürfen 5 Jagdgewehre besitzen.

    3. III Satz 3 gilt entsprechend.

    V. Waffensammler

    1. Als Waffensammler gilt wer die Prüfung abgelegt und ein Bedürfnis nachweißt

    2. Der Waffenbesitz ist unbegrenzt, jedoch dürfen maximal 5 Waffen schußfähig sein, der Rest muss durch technische Eingriffe zu funktionsuntüchtigen Schauwaffen gemacht werden und unterliegt regelmäßiger Überprüfung.

    3. Munition darf nur für die funktionstüchtigen Waffen bevoratet werden. Für die Menge gilt II. Satz 3 entsprechend.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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