Nun steht sie also an, die Novellierung des WaffG.Und wie seit 1972 (Branntwein-Willy) wird es immer hanebüchener. Gesetzestreue Bürger werden kriminalisiert, entwaffnet, wehrlos gemacht. Andere lachen darüber!
Wir alle wissen eigentlich was da abläuft. Nun gut. Ich habe mich aber mal um die Prozedur als solche gekümmert. Wie kommt so ein Mist zu Stande? Nun, Gesetze werden zwar im Bundestag beschlossen (wenn auch nur das Quorum da ist, 35 Abgeordnete, glaube ich), verhandelt werden sie aber in den Ausschüssen. Da sitzen dann angebliche Fachleute unter den Abgeordneten (die sich also mit dem Thema qualifiziert auskennen) aller Fraktionen. Und versuchen Interessen (wessen???) ihrer Klientel durchzudrücken. In diesem Fall hat aber die Klientel (ausser vllt. Jäger am rechten Rand der CDU/CSU/FDP) keinerlei Gewicht. Obwohl...die Sportschützen in D können eigentlich 2 Mio. Stimmen aufbringen. Nur, Migrantenstimmen sind inzwischen wohl gewichtiger.
Um es kurz zu machen. Mein Standpunkt:
Die Entziehung oder Verschandelung von geerbten Waffen ist Enteignung! DDR pur!
Verbot des Führens von Anscheinswaffen ist O.K.! Die Abbilder von P99 gehören nicht in Kinderhände in der Öffentlichkeit. Punkt.
Weitere Verschärfung des WaffG in Richtung "Messerverbot" ist kontraproduktiv!
Die angedachten Verschärfungen hinsichtlich der Luftdruck/AEG/Airsoft/-Waffen ist nichts als idiotische Volkstümelei!
So. Das ist meine Meinung. Und jetzt kommen Auszüge aus einem Gutachten aufgrund dessen die Abgeordneten sich eine Meinung bilden sollen. Und danach der Link, mit dem ihr die Gutachten ALLER Seiten finden könnt. Keine Angst, die Dinger sind nicht länger als 4 .pdf-Seiten. Gut zu lesen. Und dann wisst ihr auch, wie Gesetze gemacht werden. Ich könnte heulen.
Der Link zu allen Gutachten:
Hier stand ein Link. Der ist allerdings nicht mehr erreichbar. Fehlermeldung. Honi soit qui mal y pense.
Hier Auszüge aus einem qualifizierten, fundierten Gutachten: (Ich bin sicher, das wird ignoriert, von "unseren" Abgeordneten)
Von Prof. Dr. Franz Császár, Universität Wien
Zitat:
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Daneben gibt
es seit jeher lokale Schwarzmärkte, deren Angebot und Nachfrage nunmehr
zunehmend auch von Migrationsphänomenen beeinflusst wird. Wer eine illegale
Waffe haben möchte, bekommt sie heute wahrscheinlich noch leichter als früher.
Das zeigt, neben internationalen Studien, schon der Vergleich der Nachbarländer
Deutschland und Österreich: Bei seit Jahrzehnten wesentlich freizügigerem
Waffenrecht in Österreich bestehen in Ausmaß und Entwicklung der einschlägigen
Kriminalitätsformen keine grundlegenden Unterschiede.
In Österreich ist die Zahl der Dokumente, die zum Besitz und Führen von
Faustfeuerwaffen ermächtigen (und vergleichbar wohl auch die Zahl ihrer
Besitzer) infolge einer sehr großzügigen Regelung von 1982 bis 1997 um fast
90% gestiegen. Danach ist ihre Zahl, als Folge der neuen, EU-konform insgesamt
wesentlich restriktiveren Rechtslage, von 1998 bis 2007 wieder um rund 30%
gesunken. Davon völlig unabhängig sind die gesamten Selbstmorde von 1982 bis
2005 kontinuierlich um 30% zurückgegangen, die Gesamtzahl der Morde und
Mordversuche ist hingegen im Wesentlichen unverändert geblieben.
Die Situation in
England spricht sogar dafür, dass ein prohibitives Waffenrecht
kriminalitätssteigernd wirkt, weil die Falschen entwaffnet werden.
Das sind die zahlreichen Besitzer von
(mit wenigen Ausnahmen) allen Jagd- und Sportgewehren, wobei Schrotgewehre
und ihre Besitzer nicht einmal registriert werden. Bezogen auf die Bevölkerung
ist die Schusswaffenkriminalität in Österreich aber nicht höher als die deutsche,
sondern im Gegenteil ganz erheblich niedriger.
Hier gehts um Messer:
(4) An der Akzeptanz eines Verbots in den praktisch bedeutsamen Risikogruppen
und damit an seiner allgemeinen Wirksamkeit sind größte Zweifel
angebracht. Bei den einschlägigen Straftaten liegt der Anteil nichtdeutscher
Tatverdächtiger insgesamt derzeit zwischen 25 und 30% (PKS 2006). Gewalt-
und Rohheitsdelikte sind ein Problem junger Männer. Unter ihnen gibt es nicht
nur zahlreiche Ausländer, sondern sehr wahrscheinlich eine noch erheblich
größere Gruppe von Personen, die ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft
soziologisch keine Inländer sind.
Gemeinsam ist beiden Gruppen eine durch Sozialisation, Sprache und
Lebensumstände bedingte fremde Identität, die durch gruppendynamische
Vorgänge aufrechterhalten und verstärkt wird. Es ist abzusehen, dass ein solches
Verbot als Angriff auf bewusst abweichende Kulturvorstellungen, Selbstdefinitionen
und Verhaltensmaßstäbe wahrgenommen und gerade deshalb
kollektiv nicht befolgt wird. Dazu kommt der ganz allgemein mit jeder
Verbotsübertretung verbundene Prestigegewinn innerhalb derartiger Gruppen.
(5) Zur wirksamen Umsetzung eines solchen Verbots wären wahrscheinlich
einschneidende Zugriffsbefugnisse und zusätzliche Polizeikräfte erforderlich.
__________________________________________________ ______________
Tja. Was soll man dazu sagen?
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Geronimo