Urteil: Ausländer müssen deutsche Sätze sprechen
Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachziehen wollen, müssen nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes ganze Sätze auf Deutsch sprechen können. Nur einzelne deutsche Worte sagen zu können, reiche nicht aus, heißt es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung der 5. Kammer. Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen können.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zugelassen (Az.: VG 5 V 22.07). Nach einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes müssen seit August 2007 nachziehende Ehegatten zumindest einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Ausländerverbände waren gegen die neue Regelung Sturm gelaufen.
Im dem jetzt entschiedenen Fall hatte sich eine 25-jährige Inderin nach ihrer Hochzeit mit ihrem in Deutschland lebenden deutschen Ehemann bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi seit Dezember 2004 vergeblich um ein Visum für die Familienzusammenführung bemüht.
Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 abgelehnt, weil sie eine Scheinehe vermutete. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts sah zwar keine Scheinehe. Dennoch hatte die Klage keinen Erfolg, weil die Inderin nur einzelne deutsche Worte sprechen konnte und nach Überzeugung der Richter damit nicht die gesetzlichen Mindestansprüche an ihre Sprachkenntnisse erfüllte.
Quelle:Welt Online, 28.01.2008