Wir benötigen Betriebe, die investiv nutzbar sind, die den damit Anbietenden Renditeobjekte sind, in denen es nicht nach Anteilen, sondern nach Leistung geht.
Das können weder Staatsbetriebe noch das Eigentum stiller Teilhaber sein.
Es fehlt also eine betriebl. Eigentumsform, die von bezahlenden Anbietern investiv nutzbar und frei vernetzbar ist. Es muß Betriebe geben können, die den Kapitalerwirtschaftern marktwirtschaftl. Profitmaximierung bezwecken, die also mit "Arbeitnehmern" und "Löhnen" nichts zu tun haben. Zudem ist die Arbeitsgesetzgebung grundrechtswidrig, weil sie Bürger zum Kostenfaktor von Betriebsinhabern erklärt, weil sie die Er- und Bewirtschaftung des Eigentums Anderer behördlich und mit öffentl. Mitteln erzwingen will. So etwas darf niemandem a priori per Gesetz zugewiesen werden.
Mit saatlichen Einrichtungen stellt ein dazu per allgemeinen Abgaben zwangsfinanzierter ÖD öffentliche Infrastruktur für öffentliche Aufgaben wie z.B. Gerichte, Finanzbehörden, öffentl. (Hoch)Schulen, Kliniken und Polizei. Diese Einrichtungen können nicht gegen Bezahlung profitmaximierend genutzt werden, weil sie eben dem öffentlichen Interesse dienen, also keine privat erwerbbaren Produkte, Güter und Dienstleistungen anbieten.