Sobald sie aus der Schule draußen sind,und dem Arbeitsmarkt somit theoretisch zur Verfügung stehen,besteht auch die Pflicht zur aktiven Arbeitssuche.Hier kann bei nicht nachgezeigten Leistungen auch die Leistung für 3 Monate komplett eingestellt werden.Jetzt kommen wir aber zu einem ganz interessanten Punkter Arbeitsvermittlung und der Einladunghäufigkeit.Dies passiert oft mangels bspw. Personals oft erst alle 3 Monate oder später.Ursprünglich war geplant mit Hartz4 eine Quote von 1:75 im Verhältnis Fallmanager -Arbeitslose zu schaffen.Auf unserem Amt beträgt diese Quote 1:250.Und jetzt noch vorstellen,einer fällt mal aus,wieviel dann zusätzlich dazu kommen....
Allerdings gibt es bei Mehrfachstraftätern kaum Chancen diese in den Arbeitsmarkt einzubringen,auch nicht als 1€uroKraft oder ABM-Maßnahme.
Mit dem Ausweisen wirds auch offiziell schwierig,weil viele vermutlich schon (länger)einen BRD Ausweis besitzen......