Muslimische Lehrerin beendet Kopftuchstreit
Der von der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin entfachte Rechtsstreit um das Kopftuchverbot in Baden-Württemberg ist endgültig beendet. Ludin erklärte, sie wolle gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni keine Verfassungsbeschwerde einlegen und akzeptiere das Verbot.
Stuttgart - "Es ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem ich dem gerichtlichen Weg ein Ende setzen möchte", sagte Fereshta Ludin der "Islamischen Zeitung".
Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) begrüßte die Stellungnahme der Muslimin. "Frau Ludin hat nun offenbar eingesehen, dass eine Verfassungsbeschwerde keinen Sinn haben würde", sagte Schavan in Stuttgart. Der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen sei "nun zu einem Ende gekommen". Dies werte sie letztlich als Bestätigung des baden-württembergischen Kopftuch-Verbotsgesetzes vom 1. April.
Baden-Württemberg hatte als erstes Bundesland Lehrerinnen im Unterricht das Tragen von Kopftüchern verboten. Untersagt sind damit alle "politischen, religiösen, weltanschaulichen Bekundungen", die die Neutralität des Staates oder den Schulfrieden gefährden könnten. Christliche Symbole wie eine Nonnentracht oder das Kreuz sind mit Hinweis auf die in der Landesverfassung geschützten christlichen Bildungs- und Kulturwerte weiter gestattet.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 24. Juni die Klage Ludins auf Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst abgewiesen. Ludin hatte argumentiert, aus Glaubensgründen mit Kopftuch unterrichten zu wollen. Das neue Kopftuch-Gesetz des Landes Baden-Württemberg erklärten die obersten Verwaltungsrichter zugleich für verfassungskonform.
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