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Thema: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

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  1. #1
    Backpfeifen-Picasso Benutzerbild von Tonsetzer
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    Standard EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

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    Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

    Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

    Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

    Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........

    Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.

    Wahlen ändern nichts - sonst wären sie verboten.

  2. #2
    Tastaturdesinfizierer
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Dann muß man sich was anderes überlegen.
    Z.B. STOPP der socialen Hängematte für "Ausländer"!
    Sofern sie nicht mehrere/ viele Jahre in das deutsche Socialsystem eingezahlt haben.

    Ich denk, Hessen- Koch und andere Politiker wissen das mit der erschwerten Abschiebung ganz gut. Es ist halt Wahlkampf ...
    Geändert von Achsel-des-Bloeden (08.01.2008 um 18:51 Uhr)

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Durkheim
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von Achsel-des-Bloeden Beitrag anzeigen
    Dann muß man sich was anderes überlegen.
    Z.B. STOPP der socialen Hängematte für "Ausländer"!
    Sofern sie nicht mehrere/ viele Jahre in das deutsche Socialsystem eingezahlt haben.

    Ich denk, Hessen- Koch und andere Politiker wissen das mit der erschwerten Abschiebung ganz gut. Es ist halt Wahlkampf ...
    Das finde ich eine gute Idee, was nur dazu führen wird, dass praktisch über Nacht die Anträge zur deutschen Staatsbürgerschaft explodieren werden

    Dann geniessen diese Leute nicht nur sämtliche Annehmlichkeiten, dürfen dann auch politisch sich partizipieren, was bedeutet, die Politik-Kaste stellt sich auf die Klientel zwangsläufig ein und scheut sich erst einmal vor braunen Wahlkamfparolen. Man will ja schliesslich keine Wähler verprellen und wir wissen, wie knapp Wahlkämpfe sein können (siehe u.a. Bundestagswahlen der letzten Wahlperioden)
    Geändert von Durkheim (09.01.2008 um 13:51 Uhr)

  4. #4
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von Durkheim Beitrag anzeigen
    Das finde ich eine gute Idee, was nur dazu führen wird, dass praktisch über Nacht die Anträge zur deutschen Staatsbürgerschaft explodieren werden

    Man kann viel beantragen wenn der Tag lang ist...aber was meinst du wieviel Anträge abgelehnt werden. Schon alleine weil die Antragsteller die Sprache des Landes in dem sie Bürger werden wollen nicht beherrschen.
    "Bund der Kaisertreuen"

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Durkheim
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Man kann viel beantragen wenn der Tag lang ist...aber was meinst du wieviel Anträge abgelehnt werden. Schon alleine weil die Antragsteller die Sprache des Landes in dem sie Bürger werden wollen nicht beherrschen.
    Solche würde ich hier auch nicht aufnehmen.

    Und das ist auch nicht ironisch gemeint, die Leute müssen sich schon der deutschen Leitkultur anpassen oder es mind. respektieren!

    Das einzig blöde ist, wenn wir das in der Türkei machen wollen, sprich dass jeder sich an unsere Leitkultur und Sprache anpassen sollen, DANN ist in Europa bei bestimmten linken und linksextremistischen Kreisen die Hölle los und die Medien spielen dann hier auch verrückt.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von Durkheim Beitrag anzeigen
    Solche würde ich hier auch nicht aufnehmen.

    Und das ist auch nicht ironisch gemeint, die Leute müssen sich schon der deutschen Leitkultur anpassen oder es mind. respektieren!

    Das einzig blöde ist, wenn wir das in der Türkei machen wollen, sprich dass jeder sich an unsere Leitkultur und Sprache anpassen sollen, DANN ist in Europa bei bestimmten linken und linksextremistischen Kreisen die Hölle los und die Medien spielen dann hier auch verrückt.
    Bei den Linken wohl, vernünftige Leute könnten das aber verstehen.

  7. #7
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von Achsel-des-Bloeden Beitrag anzeigen
    Dann muß man sich was anderes überlegen.
    Z.B. STOPP der socialen Hängematte für "Ausländer"!
    Sofern sie nicht mehrere/ viele Jahre in das deutsche Socialsystem eingezahlt haben.

    Ich denk, Hessen- Koch und andere Politiker wissen das mit der erschwerten Abschiebung ganz gut. Es ist halt Wahlkampf ...
    Es ist halt Volksverdummung....
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von kadir
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von Tonsetzer Beitrag anzeigen
    Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

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    Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

    Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

    Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

    Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........
    da bin ich aber erleichert.habe aber schon die deutsche staatsbürgerschaft beantragt.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von kadir Beitrag anzeigen
    da bin ich aber erleichert.habe aber schon die deutsche staatsbürgerschaft beantragt.
    Du bist auch nach allem was ich gelesen habe willkommen.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Sahin
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    Standard AW: EU-Bürger und Türken können nur sehr schwer abgeschoben werden

    Zitat Zitat von Tonsetzer Beitrag anzeigen
    Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

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    Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

    Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

    Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

    Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........
    und das weiß der koch natürlich nicht :cool2:
    mal sehn,wieviele braune er überzeugen kann

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