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Thema: Die geheime Liste der verbotenen Bücher

  1. #181
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    Standard AW: Die geheime Liste der verbotenen Bücher

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Indizierung ist ein unkalkulierbares Risiko
    Genau das sage ich doch. Nehmen wir mal ein ganz und gar unverdächtiges Thema: »Mein erstes Shopping-Buch« von Judith Wilske. Es wurde im Jahr 2000 indiziert: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Verlag mußte durch zwei Instanzen gehen, bevor er recht bekam (2004) – aber das Buch ist seitdem nicht mehr auf dem Markt.

    Noch einmal: Eine Verfassung, die die Zensur verbietet und gleichzeitig legitimiert, ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  2. #182
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    Standard AW: Die geheime Liste der verbotenen Bücher

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Insbesondere der Umstand das nur immer ein einzelnes Werk indiziert werden kann, lässt sich hervoragend nutzen.
    Du hast wirklich keine Ahnung. Informiere dich mal über den Begriff der Reihenindizierung.
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  3. #183
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    Standard AW: Die geheime Liste der verbotenen Bücher

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Genau das sage ich doch. Nehmen wir mal ein ganz und gar unverdächtiges Thema: »Mein erstes Shopping-Buch« von Judith Wilske. Es wurde im Jahr 2000 indiziert: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Verlag mußte durch zwei Instanzen gehen, bevor er recht bekam (2004) – aber das Buch ist seitdem nicht mehr auf dem Markt.
    Du solltest die Artikel genauer lesen, auf die du verweist. Der Artikel schreibt darüber, das das Buch in 2. Auflage wieder verkauft wurde (Artikel Datum 2002. Also ist deine Anmerkung über die nicht mehr Erhältlichkeit auf Grund der Indizierung in Bezug auf die Gerichtsentscheidung im Jahre 2004 nicht mehr gedeckt.

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Noch einmal: Eine Verfassung, die die Zensur verbietet und gleichzeitig legitimiert, ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht.
    Wenn du wenigstens einmal meine Beiträge richtlig lesen würdest, dann würdest du kapieren, das die Geschichte mit der verbotenen Vorzensur und der erlaubten Nachzensur keine Eigenheit der deutschen Verfassung ist.

    Ich werde dich also in Zukunft wenn du dich in deinen Beiträgen auf eine ausländische Verfassung beziehst, daran erinnern, das auch diese gemäß deiner eigenen Aussage nichts wert ist.

    Eigentlich herrlich, weil du dir im Bezug auf Meinungsfreiheitsdiskussionen eine Menge an Argumentationsgrundlagen nimmst.
    Wenn eine Verfassung nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht, können die in ihr verbrieften Rechte auch nichts wert sein.
    Nett keine Verfassung ist was wert, und damit auch die in ihr verbrieften Rechte.
    Was diskutierst du dann noch hier, wertlose Rechte können weder real noch angeblich verletzt werden.


    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Du hast wirklich keine Ahnung. Informiere dich mal über den Begriff der Reihenindizierung.
    Du solltes dich mal besser über Indizierungsverfahren informieren, eine Reihenindizierung gibt es nicht, auch wenn es so aussehen sollte.
    Was umgangssprachlich als Reihenindizierung bezeichnet wird, aber keine ist, ist die Listenaufnahme inhaltsgleicher Medien. Auch hier wird jedes Werk in einem eigenen Verfahren indiziert, jedoch verkürzt sich das Verfahren dann, wenn Inhaltsgleichheit festgestellt wird.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #184
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du solltest die Artikel genauer lesen, auf die du verweist. Der Artikel schreibt darüber, das das Buch in 2. Auflage wieder verkauft wurde (Artikel Datum 2002. Also ist deine Anmerkung über die nicht mehr Erhältlichkeit auf Grund der Indizierung in Bezug auf die Gerichtsentscheidung im Jahre 2004 nicht mehr gedeckt.
    Das solltest du lieber selbst beherzigen – und dich auch näher mit der Indizierungspraxis in der BRD befassen. Aus dem verlinkten Text:
    Die zweite Auflage, die gerade erschienen ist (inzwischen gibt es auch eine englischsprachige und eine schwedische Ausgabe), darf nur an über 18-Jährige verkauft werden, und Werbung darf dafür gar nicht gemacht werden. Das Buch existiert praktisch nicht
    Das war 2002. Mittlerweile ist das Buch nicht mehr lieferbar – obwohl die Indizierung als rechtswidrig aufgehoben wurde.
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  5. #185
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wenn eine Verfassung nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht, können die in ihr verbrieften Rechte auch nichts wert sein.
    Genau das erkläre ich hier ununterbrochen. Damit aber sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.
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  6. #186
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    Standard AW: Die geheime Liste der verbotenen Bücher

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Das solltest du lieber selbst beherzigen – und dich auch näher mit der Indizierungspraxis in der BRD befassen. Aus dem verlinkten Text:

    Das war 2002. Mittlerweile ist das Buch nicht mehr lieferbar – obwohl die Indizierung als rechtswidrig aufgehoben wurde.
    Der Autor des Artikels handelt doch im Sinne des Verlages. Was ist denn der Artikel, nichts anderes als Werbung für das Buch, wäre das Buch nicht existent, bräuchte man nicht drüber zu schreiben.

    Du kapierst auch nicht warum der Verlag gegen die Indizierung geklagt hat, weniger mit der Absicht Recht zu bekommen, sondern mit der Absicht das Werbeverbot zu umgehen, ein laufendes Verfahren und Presseberichte halten das Buch in der Öffentlichkeit.
    Kein Verlag würde bei einer bestehenden Indizierung eine 2.Auflage bringen, wenn er sie nicht trotz der Einschränkungen verkaufen könnte.
    Die Verfahrenskosten sind wesentlich billiger als die normal notwendigen Werbemaßnahmen insbesondere wenn die anvisierte Käuferschicht nicht den Einschränkungen unterliegt.
    Und wenn du auf das Themengebiet schaust, aus dem das Buch stammt, kapierst du auch warum es trotz aufgehobener Indizierung nicht mehr verkauft wird.
    In dem Themenbereich sind die Ansichten und Aussagen so wechselliebig, das das Intresse an entsprechenden Büchern mit diesen Aussagen immer nach 2 bis maximal 5 Jahren unabhängig von einer Indizierung erlahmt.

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Genau das erkläre ich hier ununterbrochen. Damit aber sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.
    Beißerchen, die beschwerst dich über Willkür, doch gerade deine Klientel ist doch sehr willkürlich.
    Bestes Beispiel ist eure Definition des Deutsch seins. Eine Abstammungsregel mit gewissen Grenzen. Aber anstatt sich dann konsequent an diese Regel zu halten, wird sie in dem Moment modifiziert, wo jemand die Bedingungen erfüllt, jedoch von euch nicht als Deutscher gesehen werden möchte.
    Das ist auch Willkür.
    Dein Problem ist also nicht die Willkür, sondern nur das du diese Willkür nicht ausüben darfst.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  7. #187
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du kapierst auch nicht warum der Verlag gegen die Indizierung geklagt hat, weniger mit der Absicht Recht zu bekommen, sondern mit der Absicht das Werbeverbot zu umgehen, ein laufendes Verfahren und Presseberichte halten das Buch in der Öffentlichkeit.
    Kein Verlag würde bei einer bestehenden Indizierung eine 2.Auflage bringen, wenn er sie nicht trotz der Einschränkungen verkaufen könnte.
    Die Verfahrenskosten sind wesentlich billiger als die normal notwendigen Werbemaßnahmen insbesondere wenn die anvisierte Käuferschicht nicht den Einschränkungen unterliegt.
    Was für ein Schwachsinn. Die schlimmste Folge einer Indizierung ist das Postvertriebsverbot.
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    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  8. #188
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Beißerchen, die beschwerst dich über Willkür, doch gerade deine Klientel ist doch sehr willkürlich.
    Mit anderen Worten: Du kannst meine Argumente nicht widerlegen und versuchst es auf der persönlichen Schiene, weil du deine Niederlage nicht akzeptieren kannst.

    Gehirnchennutzerlein.
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  9. #189
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    Standard AW: Die geheime Liste der verbotenen Bücher

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Mit anderen Worten: Du kannst meine Argumente nicht widerlegen und versuchst es auf der persönlichen Schiene, weil du deine Niederlage nicht akzeptieren kannst.

    Gehirnchennutzerlein.
    Irrtum mein lieber Beißer, ich wollte dir nur vor Augen führen, das der Begriff Willkür relativ ist. Zum einen hängt er vom persönlichen Standpunkt ab und dann gibt es noch eine Menge weitere Faktoren.

    Wenn ich wirklich persönlich werde, dann liest sich das vollkommen anders.
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  10. #190
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    Standard AW: Die geheime Liste der verbotenen Bücher

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Was für ein Schwachsinn. Die schlimmste Folge einer Indizierung ist das Postvertriebsverbot.
    Wo gibt es durch eine Indizierung ein Postvertriebsverbot, es gibt Einschränkungen beim Versandhandel. Auflagen sind kein Verbot.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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