Urteil: Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren Meldung vorlesen
Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt; eine schriftliche Entscheidungsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die Äußerung eines Dritten zu verbreiten. Mit dem Urteil bestätigt die Pressekammer des LG Hamburg unter Vorsitz des Richters Andreas Buske ihre außergewöhnlich betreiberfeindliche Haltung bezüglich Meinungsäußerungen in Foren und Blogs.
Dies kann der Blog-Betreiber aber nur realisieren,
indem er alle Nutzerkommentare bereits vor Veröffentlichung kontrolliert und manuell freischaltet. Genau das soll er nach Meinung der Kammer künftig auch tun. Schließlich müsse er damit rechnen, dass ein Blog-Beitrag, der sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren eines Unternehmens auseinandersetzt, rechtswidrige Leserkommentare provoziere. Bei harmlosen Beiträgen könne er ja gegebenenfalls auf eine Vorabprüfung verzichten.