worauf die [extern] Wählergemeinschaft Mühlheimer Bürgerinitiativen die Probe aufs Exempel machte die Quoten für ihre Stadt ermitteln ließ: Dabei stellte sich heraus, dass von etwa 5.000 eingelegten Widersprüchen 3.700 erfolgreich waren – sprich, die Behörden hatten in fast drei Viertel der Widerspruchsfälle versagt.
Diese Betroffenen, die sich wehren, dürften in Zukunft deutlichen weniger werden: Bevor sie in Vorkasse zu bezahlende gesalzene Gerichtsgebühren bezahlen, schlucken viele Bürger lieber Entrechtungen. Zur finanziellen Schwelle kommt eine bei den meisten Bürgern vorhandene Hemmung hinzu, sich an ein Gericht zu wenden. Im Gegensatz zum Widerspruch, der tatsächlich unbürokratisch frei formuliert oder sogar zur Niederschrift eingelegt werden kann, bedarf eine Klageschrift meist der Hilfe eines Rechtsanwalts.