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Thema: §§ Stgb

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard §§ Stgb

    Frage: muss der 130er verschärft werden?

    Ausländerhetze und Rechtsextremismus nehmen bedenklich zu. Gerade unter den Jugendlichen. Nach meiner Auffassung sollte der § 130 verschärft werden.

    Zur Zeit gültige Fassung:

    § 130 Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    a) verbreitet,

    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

    2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

    (5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    .------------------------------------------------------
    Soweit das Gesetz.

    Nach meiner Auffassung sollte das Strafmaß auf 10 bzw, 15 Jahre heraufgesetzt werden, ohne Möglichkeit der frühzeitigen Entlassung oder Bewährung.

    Knallahrt gegen Neo-Nazis, Alt-Nazis, Faschisten und Rechtsradikale!

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard

    Zitat Zitat von Benny
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    a) verbreitet,

    [...]
    Knallahrt gegen Neo-Nazis, Alt-Nazis, Faschisten und Rechtsradikale!
    Owow, Benny, pass auf und bleib uns noch ein Weilchen Erhalten, es ist so lustig mit dir.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Kurt.Schumacher
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    Nach meiner Auffassung sollte das Strafmaß auf 10 bzw, 15 Jahre heraufgesetzt werden, ohne Möglichkeit der frühzeitigen Entlassung oder Bewährung.

    Knallahrt gegen Neo-Nazis, Alt-Nazis, Faschisten und Rechtsradikale!
    Sollte deiner Meinung nach dann Vergewaltigung auf 50 Jahre heraufgesetzt werden, denn sonst würde dieser Straftatbestand in keinem Verhältnis zu den anderen Straftaten stehen.

    10 Jahre für eine Straftat durch das Wort? Das erinnert ja an totalitäre Unrechtrechtsstaaten. Erklär mir mal lieber, wieso sich das Verwenden von verbotenen Symbolen oder Hetze so stark von Verleumdung und Beleidigung - welche ja als Straftatbestände gegeben sind - derartig extrem unterscheiden sollten.
    "Nur ein Deutschland, getragen von einem staatsbürgerlichen Bewusstsein und sozialer Gerechtigkeit, kann erfolgreich in der Abwehr totalitärer Tendenzen sein." (Kurt Schumacher, 1952)

  4. #4
    Bewohner der Erde Benutzerbild von Touchdown
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    Standard Nicht schlecht

    @walfiler: Ich kenne dieses Forum jetzt erst seit heute Mittag und hätte schon 1000 Euro gewettet, dass Du als erstes auf diesen Beitrag antwortest.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard

    Ich kenne dieses Forum jetzt erst seit heute Mittag
    Gestatten, Der Kaiser von China.
    hätte schon 1000 Euro gewettet, dass Du als erstes auf diesen Beitrag antwortest.
    Du bist doch nicht etwa eifersüchtig auf benny, oder?

  6. #6
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von Touchdown
    @walfiler: Ich kenne dieses Forum jetzt erst seit heute Mittag und hätte schon 1000 Euro gewettet, dass Du als erstes auf diesen Beitrag antwortest.
    Hi touchdown!
    wali hat damit wieder einen touchdown geliefert! Aber im eigenen Feld!

  7. #7
    Seines Vaters Sohn Benutzerbild von HeilsbringeR
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    Steht auch auf meinem Führerschein.
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    Zitat Zitat von Benny
    Frage: muss der 130er verschärft werden?

    Ausländerhetze und Rechtsextremismus nehmen bedenklich zu. Gerade unter den Jugendlichen. Nach meiner Auffassung sollte der § 130 verschärft werden.

    Zur Zeit gültige Fassung:

    § 130 Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    a) verbreitet,

    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

    2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

    (5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    .------------------------------------------------------
    Soweit das Gesetz.

    Nach meiner Auffassung sollte das Strafmaß auf 10 bzw, 15 Jahre heraufgesetzt werden, ohne Möglichkeit der frühzeitigen Entlassung oder Bewährung.

    Knallahrt gegen Neo-Nazis, Alt-Nazis, Faschisten und Rechtsradikale!
    Die Strafe einfach heraufzusetzen löst doch in keinsterweise das Problem. Im Gegenteil, man würde den Rechtsradikalen damit nur Munition liefern. Da diese sowieso schon seit langem argumentieren, das es in diesem Staat mit der Meinungsfreiheit hapert. Das wäre ein Armutszeugnis für die Politik. Damit würde der Staat eingestehen das er nicht in der Lage ist der Sache Herr zu werden. Spätestens seit der guten alten DDR, sollten wir doch langsam kapiert haben das höhere Strafen nichts bringen.
    "Denn Gott hat seinen Sohn nicht gesandt in die Welt, dass er die Welt richte, sondern dass die Welt durch ihn gerettet werde."

    Der Sinn unseres Lebens ist unsere Sterblichkeit.
    Der Sinn unseres Todes ist der Sinn unseres Lebens.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Kurt.Schumacher
    Sollte deiner Meinung nach dann Vergewaltigung auf 50 Jahre heraufgesetzt werden, denn sonst würde dieser Straftatbestand in keinem Verhältnis zu den anderen Straftaten stehen.

    10 Jahre für eine Straftat durch das Wort? Das erinnert ja an totalitäre Unrechtrechtsstaaten. Erklär mir mal lieber, wieso sich das Verwenden von verbotenen Symbolen oder Hetze so stark von Verleumdung und Beleidigung - welche ja als Straftatbestände gegeben sind - derartig extrem unterscheiden sollten.
    Nein. Vergewaltigung = lebenslang, reicht völlig. Spass beiseite.
    Ich muss ja wohl nicht betonen, was das Nazi-Regime verbrochen hat. (ich bleibe mal in der einfachen allgemeinverständlichen Sprache, damit andere auch folgen können)
    Wenn jemand in geeigneter Weise gegen den 130er (ich erspare mir die Passagen zu zitieren) verstößt, stellt das für mich, und möglicherweise auch für andere, einen Schlag ins Gesicht dar.
    Es kann und darf nicht sein, dass ein Verurteilter bei guter Führung auf Bewährung nach einem oder gar einem halben Jahr frei kommt. So lacht er sich eins ins Fäustchen und spätestens nach einem halben Jahr ist er wieder draußen und es geht wieder von vorne los.
    Wenn dem nicht mit harter Hand entgegengewirkt wird, kann es durchaus sein, ich würde mich freuen wenn es nicht so kommen würde, dass wir Zustände wie 1933 haben. Das muss verhindert werden.
    10 Jahre halte ich für angemessen bei Vergehen im Sinne Abs. 1 und 2, und 15 Jahre bei Vergehen im Sinne von Abs. 3.

  9. #9
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    Zitat Zitat von HeilsbringeR
    Die Strafe einfach heraufzusetzen löst doch in keinsterweise das Problem. Im Gegenteil, man würde den Rechtsradikalen damit nur Munition liefern. Da diese sowieso schon seit langem argumentieren, das es in diesem Staat mit der Meinungsfreiheit hapert. Das wäre ein Armutszeugnis für die Politik. Damit würden der Staat eingestehen das er nicht in der Lage ist der Sache Herr zu werden. Spätestens seit der guten alten DDR, sollten wir doch langsam kapiert haben das höhere Strafen nichts bringen.

    Das Strafmaß erhöhen reicht natürlich nicht aus. Es sich z. B. gezeigt, dass Präventivmaßnahmen nur bedingt greifen. Hier muus mehr getan werden. Es gibt viele Aussteiger, die wegen der Teilnahme oder auch freiwillig aus der rechtsextrmen Szene ausgestiegen sind, andererseits sehe ich da eine Gefahr, nämlich, dass wie bereits geschehen, CDs auf Schulhöfen und vor Schulen verteilt wurden. Hier die Quelle trockenlegen, durch höhere Strafandrohung, denke ich, ist ein weiterer Schritt, den Nazi-Vortänzern Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

  10. #10
    GESPERRT
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    Zitat Zitat von Benny
    Wenn jemand in geeigneter Weise gegen den 130er (ich erspare mir die Passagen zu zitieren) verstößt, stellt das für mich, und möglicherweise auch für andere, einen Schlag ins Gesicht dar.
    Und weshalb sollte der stärker bestraft werden weil du als absolut unbeteiligte Mimose meinst dich schlecht fühlen zu müßen?

    Es kann und darf nicht sein, dass ein Verurteilter bei guter Führung auf Bewährung nach einem oder gar einem halben Jahr frei kommt. So lacht er sich eins ins Fäustchen und spätestens nach einem halben Jahr ist er wieder draußen und es geht wieder von vorne los.
    Verstehe ich richtig, dass du da eine Umerziehung bzw. Gehirnwäsche bevorzugen würdest?

    Wenn dem nicht mit harter Hand entgegengewirkt wird, kann es durchaus sein, ich würde mich freuen wenn es nicht so kommen würde, dass wir Zustände wie 1933 haben. Das muss verhindert werden.
    Das ist absolut unrealistisch und nichts als Paranoia.

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