Positionspapier zur Errichtung von Moscheebauten in Deutschland
In den letzten Jahren gab es in Deutschland einen massiven Anstieg von Anfragen auf den Bau von Moscheen. Derzeit gibt es in Deutschland 134 im Bau befindliche neue Moscheebauten oder beantragte Moscheebauprojekte, die das Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Deutschland ist ein christlich geprägtes Land und es beunruhigt die Menschen wenn innerhalb von Jahren die Zahl von muslimischen Gebetshäusern stark ansteigt. Die Menschen haben das Gefühl das über ihre Köpfe hinweg diese Sakralbauten durchgeboxt werden. Es macht ihnen Angst, dass diese Gebäude überproportioniert in der Größe sind. Wie in Duisburg Marxloh wo eine Moschee für 1200 Gläubige erbaut wird, obwohl die Gemeinde nur 600 Mitglieder hat.
Und ein Zeichen der Integration geht von diesen auch nicht aus. Es bilden oder verfestigen sich Parallelgesellschaften. Es gibt allgemein gültige Kennzahlen wonach Immobilienpreise vom Zeitpunkt der Beantragung bis zum Bau im Bundesdurchschnitt um 19 % fallen. Dieser Wertverfall von Gebäuden im Umfeld von Moscheen macht diese Wohnlagen attraktiv für Muslime. Ethnische Deutsche und auch Migranten aus dem Mittelstand ziehen im Laufe der Jahre weg - Muslime ziehen weiter zu. So entstehen allmählich immer weiter islamisch geprägte Stadtviertel. Gewerbetreibende verlassen diese Kieze, und auch ausländische Investoren aus islamischen Ländern investieren nicht, wegen fehlender Renditen. Studien belegen, dass im Umfeld zu Moscheebauten ein Anstieg von staatlichen Transferleistungen zu verzeichnen ist. Aus der Sicht betroffener Anwohner, die Gewerbetreibende und Immobilieneigentümern im Umfeld von Moschee-Neubauprojekten sind, kommt die behördliche Durchwinken eines neuen Moscheebau-Projekts subjektiv oftmals einer Enteignung gleich.
Dieses Positionspapier berührt nicht das verfassungsmäßige Recht zur Ausübung der Religion. Aber wo steht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Anspruch auf einen Monumentalbau?
Die „Demokratische Liga“ fordert:
- vor Baubeginn ist eine bindende Volksbefragung durchzuführen
- Bürgern die gegen ihren ausdrücklichen Willen Wertverluste durch den Bau einer Moschee erlitten haben, ist Schadenersatz durch den Staat zu gewähren. Als Willenserklärung gegen einen Moscheebau kann die Unterschrift auf einer Unterschriftenliste gegen den Moscheebau gelten.
- die Größe der Moschee muss im Verhältnis zur örtlichen Zahl der ansässigen Muslime stehen.
- Moscheen müssen einen adäquaten Abstand zu Kirchen haben. Die Zustimmung der Kirchengemeinden im nähern Umfeld ist Voraussetzung für eine Genehmigung.
- Nichtreligiöse Handlungen wie der Verkauf von Waren, Buchen von Reisen usw., sollen in Moscheen verboten sein.
- der Gebetsruf durch Lautsprecher ist nicht gestattet.
- Minarette dürfen nicht höher als die allgemeine Bebauung in diesem Gebiet sein.
- die Finanzierung der Grundstücke und der Baukosten sind offen zulegen
- Imame müssen von deutschen Behörden anerkannt und geprüft sein. Ausbildungszentren für Imame sind einzurichten.
- die Predigt in Moscheen bzw. Gebetsräumen und der Unterricht in Koranschulen muss zwingend in deutscher Sprache erfolgen. Zuwiderhandeln muss den Entzug der Lehrberechtigung des Imams nach sich ziehen.
- Koranschulen dürfen nur durch pädagogisch geschultes Personal betrieben werden.
- der Unterricht in Koranschulen von Kindern unter 14 Jahren ist zeitlich zu begrenzen um das Kindeswohl zu sichern und eine Integration zu gewährleisten.
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