Jetzt ist es amtlich:
Näheres [Links nur für registrierte Nutzer].Der Europäische Gerichtshof hat das VW-Gesetz für ungültig erklärt. Das seit 1960 geltende Gesetz, das die Stimmrechte von VW-Aktionären unabhängig von der Höhe der Beteiligung auf 20 Prozentbegrenzt, verstoße gegen EU-Regelungen zum freien Kapitalverkehr.