Umfrageergebnis anzeigen: Haftstrafe angemessen?

Teilnehmer
98. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja.Keine Gnade für Hetzer.

    15 15,31%
  • Nein.Zu niedrig.

    2 2,04%
  • Nein.Zu hoch.

    11 11,22%
  • Ich bin für schrankenlose Meinungsfreiheit!Lasst ihn frei!

    68 69,39%
  • Ich kenne ihn nicht

    2 2,04%
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Thema: Michel Friedman und Horst Mahler

  1. #1001
    GESPERRT
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    Berlin
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    46.709

    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    So wie es aussieht, wird Mahler den Rest seines Lebens im Knast verbringen.
    Ich sehe schon in Zukunft Horst- Mahler- Gedächtnismärsche der NPD, endlich eine Abwechslung zu Hess.

  2. #1002
    Mitglied Benutzerbild von Dayan
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    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von Entfernungsmesser Beitrag anzeigen
    Ach Peterchen...



    Ich bin Antisozialist. !
    Falsch.Du bist garnichts.Ein Zionist ist ein Jude der Alle Juden in Israel haben will.Ein Antizionist ist ein Jude der die Juden nicht Alle nach Israel haben will.Wenn du kein Jude bist kannst keine von denen sein.Ein unaufgeklärter dumme Antisemit ist aber im Packet drinn.Zieh es dir an!
    ***

    Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)

  3. #1003
    Schatten
    Gast

    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    "Warheit" die nach Staatsanwälten schreit und mit Prozess und Strafe droht ist keine ...!! "Warheit" hat so etwas NIE nötig ! "Warheit" kann von JEDEM nicht widerlegt werden und ist offenbar richtig und überprüfbar ohne den geringsten Zweifel !! Sie ist geduldig eben WEIL sie recht hat ! Und , sie hat einen seeehr langen Atem ....
    Geändert von Schatten (22.12.2008 um 21:05 Uhr)

  4. #1004
    Mitglied Benutzerbild von Eloy
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    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Solche Artikel sind immer interessant, weil der Verfasser nut eins beweißt, das er absolut keine Ahnung von Rechtslehre, Begriffen von Rechtssicherheit und Rechtskontinuität, Rechtsverhältnissen, Vertragsrecht, etc. hat. Damit gleichst du auch dem Artikelverfasser, Eloy.

    Du sprichst aus deiner Dummheit heraus vom 2+4 Vertrag, der Artikelverfasser beschäftigt sich aber mit dem Überleitungsvertrag.

    Deine Dummheit ist die Verwechslung, seine Dummheit ist, das er die Aussage nicht versteht.

    Wie der Name schon sagt, werden hier nur die Urteile und Entscheidungen von der einen Rechtsordnung in eine andere Rechtsordnung, dies dient nur der Rechtssicherheit und der Rechtskontinuität.

    Durch den Überleitungsvertrag wird der betroffene Bürger vor doppelter Strafverfalgung geschützt. Ohne den Vertrag wären die Urteile und Entscheidungen durch die wiedererlangte Souveränität für das deutsche Rechtssystem nicht von Bedeutung, da sie nicht auf deutschen Gesetzen beruhen. Somit könnten die Behörden die entsprechenden Bürger wegen der selben Straftat noch mal verfolgen.

    De meisten Rechtssysteme sehen auch bei rechtskräftigen und rechtswirksamen Urteilen für bestimmte Fälle noch Rechtsmittel vor, so auch das deutsche Rechtssystem. Diese Rechtsmittel gelten aber nur gegenüber den Entscheidungsträger. Gäbe es den Überleitungsvertrag nicht, der die entsprechenden Entscheidungen in das deutsche Rechtssystem überführt, würde der Entscheidungsträger wegfallen und somit für die betroffenden Bürger auch die Rechtsmittel.
    Mit dem Überleitungsvertrag unterliegen die Urteile den deutschen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. [Links nur für registrierte Nutzer].

    Also nichts mit festschreiben, sondern nur die formale Gleichstelung mit den Entscheidungen deutscher Gerichte und die Überführung in die Verantwortlichkeit deutscher Gerichte.
    Im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 ist
    zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten am 27. / 28. 9.1990 folgende Vereinbarung getroffen worden:

    BGBl. II 1990, S. 1386

    Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung):
    (2) Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND geänderten Fassung („Überleitungsvertrag“) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag ) suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die Briefwechsel zum Deutsch-landvertrag und zum Überleitungsvertrag.
    (3) Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
    Erster Teil: Artikel 1 Absatz1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie die Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2 Absatz1, Artikel 3 Absätze 2 und 3, Artikel 5 Absätze 1 und 2, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8.
    Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe (a) des Anhangs.

    Der Artikel 2 Absatz 1 lautet:

    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaß-nahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

    Artikel 7 Absatz 1 lautet:

    Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig oder rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.

    Danach gilt das Besatzungsrecht weiter und ist Bestandteil des deutschen Rechts!
    Der "Sieger" hat immer Recht! Und das wurde auch im 2+4 Vertrag fest-
    geschrieben.

  5. #1005
    MOHAMMELS TODFEIND Benutzerbild von Hilarius
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    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von Schatten Beitrag anzeigen
    "Warheit" die nach Staatsanwälten schreit und mit Prozess und Strafe droht ist keine ...!! "Warheit" hat so etwas NIE nötig ! "Warheit" kann von JEDEM nicht widerlegt werden und ist offenbar richtig und überprüfbar ohne den geringsten Zweifel !! Sie ist geduldig eben WEIL sie recht hat ! Und , sie hat einen seeehr langen Atem ....

    Was soll WARHEIT denn sein? Eine Waren-Einheit? Oder Rep-Deppen Neusprech?
    Geändert von Hilarius (22.12.2008 um 21:12 Uhr)
    He that has a mind to fight, let him fight, for now is the time.

  6. #1006
    Mitglied
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    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von uzi Beitrag anzeigen
    Man kann diskutieren, ob das Gesetz zur Holocaustlüge der Meinungsfreiheit entspricht.
    Es widerspricht vor allem dem Gleichheitsgrundsatz, da es explizit eine Gruppe von Verbrechen herausnimmt.

    Zitat Zitat von uzi Beitrag anzeigen
    Die Rechtslage hat ihren guten Grund. Für die Opfer ist es unerträglich, wenn insbesondere Deutsche diese Verbrechen ungestraft leugnen dürfen.
    Es ist wieder der Anspruch, gleicher zu sein als andere. Da diese "Opfer" auf die Gefühle anderer auch nichts geben, haben sie selbst auch keinen Anspruch auf die Achtung der ihrigen. Deine Bombenholocaustleugnung findest du in #56.

    Zitat Zitat von uzi Beitrag anzeigen
    Der Holocaust wird von Rechtsextremen ja nicht geleugnet, um eine historisch sachliche Diskussion zu führen. Das Leugnen des Massenmordes dient vielmehr dazu, die Verbrechen des Nazi-Regimes im Nachhinein zu relativieren und nazistischem Gedankengut weiter Nährboden zu geben.
    Muss man es dir wirklich übersetzen?

    "Der Bombenholocaust wird von Imperialisten(-knechten) ja nicht geleugnet, um eine historisch sachliche Diskussion zu führen. Das Leugnen des Massenmordes dient vielmehr dazu, die Verbrechen der imperialistischen Regimes im Nachhinein zu relativieren und imperialistischem Gedankengut weiter Nährboden zu geben."

    Für Imperialist kann auch Real- bzw. Vulgärdemokrat eingesetzt werden. "Menschlicher Abschaum" trifft auf jeden Fall zu.

  7. #1007
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    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Falsch.Du bist garnichts.Ein Zionist ist ein Jude der Alle Juden in Israel haben will.Ein Antizionist ist ein Jude der die Juden nicht Alle nach Israel haben will.Wenn du kein Jude bist kannst keine von denen sein.Ein unaufgeklärter dumme Antisemit ist aber im Packet drinn.Zieh es dir an!
    Wer????????????????????

  8. #1008
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    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von PeterH Beitrag anzeigen



    Du bist ein Trottel. :]



    Ein Wurm wie Du kann mir den Mund schon lange nicht verbieten. Solltest du in einem lichten Moment einen sinnvollen Beitrag zur Diskussion beitragen wollen würde ich mich freuen. Ansonsten würde ich dir empfehlen in der Zwischenzeit an deinem Benehmen zu feilen.
    Soso. Peterchen. Wollen wir uns mal treffen. Dann können wir doch mal darüber reden. Wie zwei Männer...

  9. #1009
    GESPERRT
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    5.062

    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von Entfernungsmesser Beitrag anzeigen
    Soso. Peterchen. Wollen wir uns mal treffen. Dann können wir doch mal darüber reden. Wie zwei Männer...
    Wie reden denn 2 Männer? ?(

  10. #1010
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Mahler zwingt Staatsanwalt zu Beweiserhebung

    Zitat Zitat von Dr.Zuckerbrot Beitrag anzeigen
    Es widerspricht vor allem dem Gleichheitsgrundsatz, da es explizit eine Gruppe von Verbrechen herausnimmt.
    Also die Leugnung aller ähnlichen Verbrechen unter Strafe stellen? Sehr gute Idee, dann müßten sich die türkischen Nationalisten warm anziehen, wie in Frankreich. Gute Idee.
    Es ist wieder der Anspruch, gleicher zu sein als andere. Da diese "Opfer" auf die Gefühle anderer auch nichts geben, haben sie selbst auch keinen Anspruch auf die Achtung der ihrigen.
    Welche Opfer meinst du denn, die hier deiner Meinung nach benahcteiigt werden?!?
    Deine Bombenholocaustleugnung findest du in #56.
    Er hat da lediglich die in rechtsextremen Kreisen immer wieder hervorgebrachte Gleichsetzung der Bobardierung Dresdens mit der Shoa verurteilt, nix mehr.
    Muss man es dir wirklich übersetzen?

    "Der Bombenholocaust wird von Imperialisten(-knechten) ja nicht geleugnet, um eine historisch sachliche Diskussion zu führen. Das Leugnen des Massenmordes dient vielmehr dazu, die Verbrechen der imperialistischen Regimes im Nachhinein zu relativieren und imperialistischem Gedankengut weiter Nährboden zu geben."

    Für Imperialist kann auch Real- bzw. Vulgärdemokrat eingesetzt werden. "Menschlicher Abschaum" trifft auf jeden Fall zu.
    s.o.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

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