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Thema: Asozialenparagraph

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
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    Standard AW: Asozialenparagraph

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Die Verfassung der DDR sah ein Recht auf Arbeit vor, jedoch auch die Pflicht zur Arbeit. Wer dem nicht nachkam, fiel unter diesen Paragraphen.
    Grundsätzlich ist ja gegen eine Einstellung, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, nichts einzuwenden. Es ist ja auch nicht für alle akzeptabel, dass manche Menschen die Solidargemeinschaft ausnutzen.
    Da es einen ähnlichen §en in der BRD nicht gibt, wurde er vermutlich stark missbraucht? Oder sieht man darin eine Missachtung der Menschenwürde o.ä.?

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
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    Standard AW: Asozialenparagraph

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    Wertes Mütterchen!

    Goggel mal, da wirst du fündig.

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    Auf jeden Fall ist der Asozialenparagraph ein abartiges Stück ostdeutsche Geschichte.

    MfG

    mabac
    Ja, den Artikel hatte ich gelesen, aber trotzdem Danke für den link.
    Ich wollte aber mehrere Meinungen/Erfahrungen lesen... Dass der Paragraph auch missbraucht wurde, war mir klar.

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Mütterchen
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    Standard AW: Asozialenparagraph

    Zitat Zitat von GnomInc Beitrag anzeigen
    Soweit meine persönliche Erinnerung reicht :

    Der § 249 war ein mächtiges Terrorinstrument.

    Einerseits angewandt gegen tatsächlich arbeitsscheue Bürger ( auch in der DDR
    gab es welche , die sich von Krankschreibung zu Krankschreibung vor der
    Arbeit drückten ) oder Alkoholiker, die der Arbeit fernblieben .
    Jedoch wurde der § 249 wesentlich öfter bewusst gegen regimefeindliche Bürger
    benutzt.

    Ein mögliches Vorgehen sah so aus:

    Wurde zB jemand wegen Ausreiseantrag aus dem Beruf gemobbt ( etwa ein
    Wissenschaftler ) so musste er eine Beschäftigung mit Arbeitsplatzbindung
    ( etwa als Transportarbeiter ) annehmen. Dann warf man ihm einige Verfehlungen
    vor ( Entfernung vom Arbeitsplatz während der Arbeitszeit , Unpünktlichkeit,
    Schadensverursachung etc) und kündigte ihn erneut.
    Nun sorgte das MfS gemeinsam mit dem örtlichen Amt für Arbeit ( gab es
    tatsächlich auch in der DDR:hihi: ) dafür , das der Betreffende 1- 2
    Monate keine neue Arbeit bekam.
    Dann war die Zeit gekommen - das Arbeitsamt klagte auf § 249 - der
    Betroffene wurde zu 1-2 Jahren Haft verurteilt
    ( im Wiederholungsfalle habe ich von bis zu 4 Jahren gehört) und
    der arme Mensch wurde eingelocht.

    Vorzugsweise wurden § 249 - Verurteilte in körperlich schweren und
    gesundheitlich gefährlichen Bereichen zu harter 3- Schicht - Arbeit eingesetzt !
    Ich weiss vom Einsatz im Braunkohlentagebau , der Kupfererzgewinnung
    (Mansfelder Land ) oder in Eisengiessereien (Torgelow ).

    Der Begriff des "Arbeitsscheuen" war insgesamt weit gespannt.
    Auch Leute welche sich mit kleineren Handelgeschäften betätigten zb.
    Autohandel , Antiquitätenhandel . kleinere Diebe etc. wurde durchaus
    mal auf Grund § 249 verurteilt.

    i
    Ja, das klingt wirklich eher nach reinem Staatsterror....nur eben in eine etwas andere Verpackung gesteckt. Danke für die Infos.

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