Zitat von
GnomInc
Soweit meine persönliche Erinnerung reicht :
Der § 249 war ein mächtiges Terrorinstrument.
Einerseits angewandt gegen tatsächlich arbeitsscheue Bürger ( auch in der DDR
gab es welche , die sich von Krankschreibung zu Krankschreibung vor der
Arbeit drückten ) oder Alkoholiker, die der Arbeit fernblieben .
Jedoch wurde der § 249 wesentlich öfter bewusst gegen regimefeindliche Bürger
benutzt.
Ein mögliches Vorgehen sah so aus:
Wurde zB jemand wegen Ausreiseantrag aus dem Beruf gemobbt ( etwa ein
Wissenschaftler ) so musste er eine Beschäftigung mit Arbeitsplatzbindung
( etwa als Transportarbeiter ) annehmen. Dann warf man ihm einige Verfehlungen
vor ( Entfernung vom Arbeitsplatz während der Arbeitszeit , Unpünktlichkeit,
Schadensverursachung etc) und kündigte ihn erneut.
Nun sorgte das MfS gemeinsam mit dem örtlichen Amt für Arbeit ( gab es
tatsächlich auch in der DDR:hihi: ) dafür , das der Betreffende 1- 2
Monate keine neue Arbeit bekam.
Dann war die Zeit gekommen - das Arbeitsamt klagte auf § 249 - der
Betroffene wurde zu 1-2 Jahren Haft verurteilt
( im Wiederholungsfalle habe ich von bis zu 4 Jahren gehört) und
der arme Mensch wurde eingelocht.
Vorzugsweise wurden § 249 - Verurteilte in körperlich schweren und
gesundheitlich gefährlichen Bereichen zu harter 3- Schicht - Arbeit eingesetzt !
Ich weiss vom Einsatz im Braunkohlentagebau , der Kupfererzgewinnung
(Mansfelder Land ) oder in Eisengiessereien (Torgelow ).
Der Begriff des "Arbeitsscheuen" war insgesamt weit gespannt.
Auch Leute welche sich mit kleineren Handelgeschäften betätigten zb.
Autohandel , Antiquitätenhandel . kleinere Diebe etc. wurde durchaus
mal auf Grund § 249 verurteilt.
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