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Thema: Zuwanderungsgesetz vs. GG

  1. #11
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Tonsetzer Beitrag anzeigen
    Dieses Problem erübrigt sich ja in ein paar Jahren, wenn Anatolien Mitglied der EU ist.
    Da sei Gott vor:
    Herr , behüte uns vor Schaden ! germane

  2. #12
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.
    Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger. Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft. Es ist ein übergeordnetes Recht.
    Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen. Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners.
    Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht.
    Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug.
    auf den Punkt gebracht!

  3. #13
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.
    Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger. Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft. Es ist ein übergeordnetes Recht.
    Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen. Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners.
    Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht.
    Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug.
    So ist es.

    Warum freuen sich die Deutschen nicht über ein Gesetz welches Deutsche Interessen vertritt?? Wollen sich in dem Eingangsartikel wieder irgendwelche Gutmenschen auf Kosten des Deutschen Steuerzahlers profilieren?? In Deutschland leben genügend Menschen von Transferleistungen. Der Anteil ungebildeter Muslime ist exorbitant hoch. Warum sollten wir uns noch zusätzliche türkische Mädchen ins Land holen, die weitere Kosten verursachen und neue Transferleistungsbezieher gebären!

  4. #14
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Ich weiß nicht, was da der Schreiberling schon wieder hat. Art. 3 wird nicht verletzt, weil das Merkmal "Staatsangehörigkeit" sich in ihm nicht findet. Sonst wären ja unterschiedliche Visa-Bestimmungen auch unzulässig. Auch Art. 6 wird nicht verletzt. Der Staat kann bei ausländischen Ehegatten schlicht und ergreifend Bedingungen stellen, die zu ihrer Einreise erfüllt sein müssen.

  5. #15
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Ausonius Beitrag anzeigen
    Also, ich seh darin schon ein Problem, das - gerade auch angesichts der demografischen Lage - der Staat zu seinen eigenen Bürgern sagt: "Zieht doch einfach nach Tunesien, Thailand etc..."
    Genau darum geht es mir in dem Fall.
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  6. #16
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    "Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind."

    So wurde es dem deutschen Michel medial verkauft.

    "Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger."

    In diesem Fall eben nicht, hier lebende EU-Ausländer und Asylanten werden durch das neue Gesetz nicht tangiert.

    "Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft."

    Es ist eine Sache wie ich Touristen ungleich behandle, eine gänzlich andere wenn der Staat plötzlich anfängt sich in die privatesten Dinge, die nach unserem GG "unter besonderem Schutz stehen, einzumischen. Das sollte einen eigentlich schon nachdenklich machen.

    "Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen."

    Das sehe ich durchaus auch so, warum aber VOR der Einreise Sprachkenntnisse nachgewiesen werden sollen entzieht sich meinem Verständnis. Ohnehin sind hier 600 Stunden Deutschkurs vorgeschrieben. Die bereits bestehende Regelung wäre dabei absolut ausreichen. Außerdem ist das in manchen Ländern komplett realitätsfern.

    Ein Beispiel: Eine sehr gute Freundin von mir ist Phillipina. Lebt auf Mindanao, hat einen guten Job. Excellentes Englisch. Das einzige Goehte-Institut (wo man den Kurs und die Prüfung absolvieren muss) ist in Manila. Würde in dem Fall bedeuten: Job kündigen, für mindestens ein halbes Jahr nach Manila ziehen etc. Finanziell definitiv nicht zu stemmen, auch nicht wenn der deutsche Ehemann in spe gut verdient und das bezuschußt. Daher: Was soll das? Es gibt hier genug amerikanische Firmen in denen viele Arbeitnehmer auch nur Englisch sprechen. Ich wage mal zu behaupten damit kommt man beruflich weiter als mit gebrochenem Deutsch.

    "Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners."

    Siehe oben, so wurde es uns verkauft.

    "Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht."

    Ich rede hier explizit von binationalen Partnerschaften, sprich Deutsch mit wasauchimmer. Ich denke mein Deutsch ist ganz okay.

    "Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug."

    Es gibt noch mehr Ausland auf der Welt als Anatolien, scheint bei einigen so ein pawlowscher Reflex zu sein immer gleich so zu reagieren.
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  7. #17
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Es geht doch vor allem darum, den Aishe- und Ahmedimport ein wenig zu dämpfen.

  8. #18
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    EU-AUsländer jedem Landes benötigen kein Visa. Das Visa für den Ehepartner des EU-Heimatlandes gilt für den gesamten Schengen-Raum und wird auch bei uns anerkannt.

    Das ist der wesentliche Unterschied.
    Es geht hier um ein Visum zum Ehegattennachzug das von Deutschland aus gestellt wird. Das hat mit dem Schengenvisum nichts zu tun. Wie in dem Beispiel im Eingangsbeitrag genannt:

    Wenn ein hier lebender Spanier seine Freundin aus Peru heiratet und er stellt diesen Visumsantrag von Deutschland aus: kein Problem

    Machst du als deutscher exakt das gleiche: Problem

    Wir werden hier mit Nicht-EU Ausländern gleichgesetzt. Selbst Asylanten sind in diesem Punkt im Vorteil.
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  9. #19
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Adora Beitrag anzeigen
    Es geht doch vor allem darum, den Aishe- und Ahmedimport ein wenig zu dämpfen.
    So wurde uns das zumindest verkauft. Wart mal ab, der EU-Beitritt der Türkei ist meines erachtens ein reines Rückzugsgefecht. Und dann kann Ahmed seine Aishe ohne Probleme herholen, du deine Lucilla aber nicht.
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  10. #20
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    EU-Buerger sind in der gesamten Union den Einheimischen fast gleichgestellt, von bestimmten politischen Rechten (Wahl zum/ins nationale Parlament, etc,) und sehr wenigen reservierte Anstellungen (Geheimdienst, Leitungsebenen von Ministerien etc.) abgesehen.
    In diesem Fall: Höhergestellt.
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    David Kriesel 2014

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